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Essen (NRW): Wenn nichts Anderes mehr hilft: Über-aktive Blase – neuer Schrittmacher reguliert Harndrang

Etwa neun Millionen Frauen und Männer in Deutschland leiden unter Inkontinenz. Und da das als „peinlich“ gilt, schränken viele Betroffene ihr Leben sozial, beruflich und persönlich ein. Die Folgen davon sind nicht selten Isolation, Partnerschaftsprobleme oder auch Depressionen. Das muss nicht sein, denn Inkontinenz kann heute sehr gut behandelt werden.

„Viele Patienten leiden an einer überaktiven Blase, die häufig auch mit Inkontinenz einhergeht“, bestätigt Oberarzt Dr. med. Philipp Hofmann (Bild), Klinik für Urologie und urologische Onkologie und erklärt, dass „gezielte Therapien dabei helfen können, die Symptome zu lindern und die normale Blasenfunktion möglichst wieder herzustellen.“

Zunächst wird eine überaktive Blase konservativ mit Beckenbodentraining und Verhaltensmodifikationen behandelt, möglich ist im weiteren Verlauf auch eine medikamentöse Behandlung oder die Injektion von Botulinumtoxin in die Blase. Wenn diese Therapieansätze nicht anschlagen oder nicht für den Patienten geeignet sind, bietet das Alfried Krupp Krankenhaus als eines der ersten Häuser in Deutschland die neuste Generation einer innovativen Blasen-Schrittmachertechnologie an: Den Blasen-Schrittmacher „Interstim X“.

Der programmierbare Schrittmacher gibt über eine Elektrode sanfte elektrische Impulse in der Nähe der Sakralnerven ab, um die Aktivität zwischen Blase und Gehirn zu normalisieren. Eine angenehme und langfristige Lösung. Dem Einsetzen des Blasen-Schrittmachers geht immer eine mehrwöchige Testphase voraus. Dabei wird mit einem externen Schrittmacher geprüft, ob die Therapie beim Patienten wirkt. Dies ist bei knapp 90 Prozent der Patienten tatsächlich der Fall.

Quelle und Foto: AKK, Essen

Weitere Informationen:





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>> www.deutscher-pflegetag.de





Essen (NRW): Wenn nichts Anderes mehr hilft: Über-aktive Blase – neuer Schrittmacher reguliert Harndrang

An den Salzburger Landeskliniken behandeln Spezialist*innen verschiedener Disziplinen erfolgreich Patienten mit unfreiwilligem Harn- oder Stuhlverlust. Jetzt wurde das interdisziplinäre und interprofessionelle Beckenbodenzentrum zertifiziert.

Foto: SALK

Das Uniklinikum Salzburg und die Landesklinik Hallein betreiben seit mehreren Jahren ein haus- und abteilungsübergreifendes interdisziplinäres und interprofessionelles Beckenbodenzentrum (im Bild: das Kernteam), welches nun seine Zertifizierung erhielt. So wurden im ersten Halbjahr 2023 rund 1.500 Betroffene in den entsprechenden Ambulanzen betreut und allein 124 urogynäkologische Operationen durchgeführt.

„Die Zertifizierung erfolgte durch die Quality Austria nach den Kriterien der Medizinischen Kontinenzgesellschaft Österreich“, so Gerlinde Wiesinger, DGKP KSB, WM, Leiterin des Wund-, Stoma- und Kontinenzmanagements. Zertifiziert wurden die von den Partnern des Beckenbodenzentrums durchgeführten klinischen Diagnose- und Behandlungspfade inkl. der interdisziplinären Meetings und Zentrumsaktivitäten an den Standorten Salzburg und Hallein.

Das multidisziplinäre Team besteht aus den Kernpartnern, den Unikliniken für Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinderchirurgie, Urologie und Andrologie und der Kontinenzberatung sowie den Abteilungen für Chirurgie bez. Frauenheilkunde und Geburtshilfe der Landesklinik Hallein. An beiden Standorten steht für minimalinvasive Eingriffe jeweils ein Da-Vinci-Operations-Roboter zur Verfügung. Erweiterte Partner sind die Unikliniken für Geriatrie, für Neurologie, neurologische Intensivmedizin und Neurorehabilitation, für Physikalische Medizin, das Universitätsinstitut für Radiologie sowie die Medizinische Ernährungsberatung und die Klinische Psychologie und Psychosomatische Medizin der Uniklink für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik.

„Wichtigstes Instrument des multidisziplinären Teams sind die interdisziplinären Beckenbodenboard-Meetings. In diesen monatlichen Sitzungen werden komplexe Fälle besprochen und geplant. Eine besondere Einrichtung stellt die sog. Transitionsambulanz der Kinderchirurgie dar, die junge Menschen beim Übertritt ins Erwachsenenalter begleitet und quasi an die neu zuständigen Kliniken wie etwa die Urologie übergibt“, erläutert Oberärztin Dr. Sophina Bauer von der Uniklinik für Urologie und ärztliche Leiterin des Beckenbodenzentrums. Während der Pandemie wurden auch telemedizinische Konsultationen eingeführt. Qualitätsziele des neu zertifizierten Kontinenz- und Beckenbodenzentrums sind:

  • Die Sicherstellung der Qualität der Patientenversorgung
  • Unnötige Ambulanzbesuche und Wiedervorstellungen zu reduzieren
  • Den organisatorischen Ablauf der Patientenversorgung zu verbessern (z.B. Transitionsambulanz und interdisziplinäre neurourologische Ambulanz in der Christian Doppler Klinik)
  • Die interne Kommunikation und Zusammenarbeit der Kliniken untereinander zu fördern
  • Das Ausbildungsniveau junger Kolleginnen und Kollegen zu steigern

Das Kernteam (Bild) wird derzeit interprofessionell unter der ärztlichen Leitung von OÄ Dr. Sophina Bauer von der Uniklinik für Urologie u. Andrologie und Pflegeexpertin DGKP Gerlinde Wiesinger, KSB, WM, Leiterin des Wund-, Stoma- und Kontinenzmanagements koordiniert.





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In Bayern startet das geplante Modellprojekt zur Erprobung von Springerkonzepten in der Langzeitpflege.

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An die Stelle des Kräfte raubenden „Einspringens aus dem Frei“ durch unzuverlässige Dienstpläne sollen Springer-Pools treten, um das Stammpersonal zu entlasten, Familie und Beruf besser zu vereinbaren, Berufsflucht zu verhindern und Leiharbeit zu reduzieren.

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Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek gab jetzt in München bekannt, dass hierfür bis zu 7,5 Mio. Euro Förderungen bereit stehen.Springerkonzepte seien ein wichtiger Baustein für verlässliche Arbeitszeiten und damit für mehr Gesundheit und Zufriedenheit des Pflegepersonals.

Gefördert werden Springerkonzepte bei insgesamt 30 Langzeitpflegeeinrichtungen (im ambulanten Bereich bei 10 Pflegediensten und im stationären Bereich bei 20 Pflegeheimen). Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Ein Ziel des Projekts ist es, aufzuzeigen, welche finanziellen Auswirkungen die Etablierung von Springerkonzepten im Regelbetrieb hat, und wie die Finanzierung von Springerkonzepten über Pflegesatz- bzw. Pflegevergütungsverhandlungen gelingen kann. Das ist erforderlich, um in Zukunft eine flächendeckende Umsetzung zu ermöglichen.

Zwar werde durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz des Bundes klargestellt, dass die Refinanzierung von Ausfallkonzepten – wie beispielsweise Springermodelle – durch Träger und Kassen verhandelt werden kann. Minister Holetschek dazu: „Das ändert aber leider nichts daran, dass diese Kosten den Pflegebedürftigen zur Last fallen würden. Durch unsere Förderung fangen wir die Erhöhung des Eigenanteils der Pflegebedürftigen im Projekt auf.“

Im Rahmen des Projekts werden verschiedene Einrichtungstypen (große/kleine, städtische/ländliche) und unterschiedliche Springerkonzepte (Springerdienste, Springerkräfte und Springerpools; einrichtungseigene und möglichst auch einrichtungsübergreifende Lösungen) erprobt. Ein besonderer Fokus gelte dabei dem regional weniger dicht versorgten ländlichen Raum.





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Es gibt Schmerzskalen, die sind für orientierte Patienten ideal, andere sind besser für Menschen mit Demenz geeignet. Eine Orientierungshilfe für die Wahl der passenden Schmerzskala bietet Melanie Thalheim in ihrem Beitrag auf pflegen-online.

Die Ursprünge der Schmerzskala reichen bis in die Lazarette des WK-II zurück und wurden danach laufend weiter differenziert. Denn: Wie intensiv Menschen Schmerzen fühlen und äußern, ist individuell sehr unterschiedlich.  In der Pflege ist es wichtig, dass Sie als Fachkraft die Beschwerden eines Pflegebedürftigen oder Patienten realistisch beurteilen. Dabei hilft die Schmerzskala. Verdeutlicht der Patient selbst die Stärke seines Schmerzes anhand von Begriffen, Zahlen, Farben oder Symbolen, können Sie diese besser einordnen. …

> zum Beitrag auf pflegen-online (21.07.2023)





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Angela Gustin wurde zur neuen Departementsleiterin Pflege & Therapien und Mitglied der Geschäftsleitung gewählt. Sie übernimmt im Februar 2024 die Nachfolge von Katja Mädler, die das Department seit dem Austritt von Markus Loosli interimistisch führt. 

Im Anschluss an das Diplom zur Pflegefachfrau HF an der Bündner Schule für Krankenpflege in Chur und einigen Jahren Praxistätigkeit bildete sich Angela Gustin zur Expertin Intensivpflege weiter. Verschiedene CAS Weiterbildungen und der Masterlehrgang in Health Care Management folgten.

Fokus auf Linienführung

Das Kantonspital teilte in einer Pressemitteilung mit, dass Angela Gustin eine grosse Führungserfahrung mitbringt. Auf ihre Tätigkeit als Pflegeleitung der interdisziplinären Intensivstation am Kantonsspital Graubünden folgte die Aufgabe als Bereichsleitung Ambulante Dienste (Spitex und Tagestätte) und Geschäftsleitungsmitglied bei RaJoVita. Aktuell ist Angela Gustin als Leitung Pflege & MTT und Mitglied der Spitalleitung im Spital Schiers tätig.





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Von einer aufschlussreichen Studienreise in den skandinavischen Nordenberichtet Malek, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Pflegewissenschaft (Universität Witten/Herdecke) im aktuellen CareTrialog.

Foto: CareTrialog

„Hinter uns liegt eine faszinierende Studienreise “Nordisch pflegen und wohnen” organisiert von CareTRIALOG, bei der wir die Möglichkeit hatten, das dänische und schwedische Gesundheitssystem sowie innovative Ansätze im Umgang mit Demenz und Architektur kennenzulernen. Die Reise bot uns wertvolle Einblicke in die Pflege- und Wohnkultur dieser skandinavischen Länder.“…

> zum Bericht





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Unter dem Vorsitz von Peter Bechtel startet der kürzlich bestellte Gründungsausschuss der Pflegekammer Baden-Württemberg seine Arbeit mit der Registrierung der rund 110.000 Pflegefachpersonen.

Sozialminister Manfred Lucha (Bündnis 90/Die Grünen) hatte die 15 Haupt- und 15 Ersatzmitglieder des Gründungsausschusses aus den Vorschlägen der Verbände berufen.

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Der kürzlich gewählte Vorstand des Gründungsausschusses (v.l.): Peter Koch, Gabriele Hönes, Peter Bechtel, Anne-Katrin Gerhardts.

Neben der formalen Registrierung der 110.000 künftigen Pflichtmitglieder wird ess in den nächsten 18 Monaten vor allem darum gehen, Überzeugungsarbeit darüber zu leisten, dass es im Sinne einer selbstbewussten Selbstverwaltung der Profession Pflege und ihrer berufsständischen Anliegen keine Alternative zur Pflegekammer gibt.

Bis Ende 2024 fordert das betreffende Landesgesetz, durch mindestens 60 Prozent aller Pflegefachpersonen – als registrierte Mitglieder – eine Vollversammlung zu wählen und damit die offizielle Gründung der Pflegekammer zu fixieren.





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Die Alterung der Bevölkerunng wird einige Bundesländer früher treffen. Über ein Drittel mehr Pflegefachpersonen in Vollzeit wird etwa das Land Baden-Württemberg bis 2040 benötigen, wie die „Stuttgarter Nachrichten“ berichten.

Nach einer Vorausberechnung der Initiative für eine nachhaltige und generationengerechte Pflegereform werden im „Ländle“ bis 2040 rund 24.000 zusätzliche Pflegefachpersonen in Vollzeit benötigt. Dies entspreche einem Mehrbedarf von 35 Prozent gegenüber den derzeit rund 69.000 Vollzeitkräften (Stand 2021). Denn die Zahl der pflegebedürftigen Menschen. steigt  in Baden-Württemberg liegt überdurchschnittlich an. Eine amtliche Statistik gibt es jedoch bislang noch nicht.

Die Pyramide stellt sich seit 1972 langsam auf den Kopf

Damals endete in Deutschland das natürlichen Bevölkerungswachstum und die Zahl der Sterbenden liegt seither über der Zahl der Geburten. Inzwischen ist der Jugendsockel endgültig verschwunden. Die Pyramide ist auf dem Weg, sich umzudrehen.

In der Alterspyramide ist deutlich zu sehen, dass es nach dem Zweiten Weltkrieg in den wirtschaftlichen Aufschwungzeiten der 1960er-Jahre kurzzeitig zu einem Babyboom kam. Damals bekam jede Frau in Westdeutschland noch durchschnittlich 2,5 Kinder.

Danach folgte jedoch ein rasanter Einbruch der Geburtenzahlen, der sogenannte „Pillenknick“, wodurch der Geburtenüberschuss von 5,3 Prozent im Jahr 1960 auf 0,9 Prozent im Jahr 1970 absackte. Optimal ist jedoch die Altersstruktur einer Bevölkerung nach Angaben von Demographen, wenn keine Altersklasse überrepräsentiert ist und viele Menschen im arbeitsfähigen Alter sind. Statt einer Pyramidenform hätte das Altersdiagramm dann eine „Glockenform“.

Stattdessen zeichnet sich zunehmend die Entwicklung zu einer Gesellschaft der Alten ab: War 1950 nur jeder siebte Deutsche 60 Jahre und älter (14,6 Prozent), waren es 2001 schon knapp ein Viertel der Bevölkerung (23 Prozent). Im Jahr 2050 wird jede*r dritte Deutsche älter als 60 Jahre sein. Umgekehrt wird der Anteil der jungen Menschen weiter abnehmen.

Quellen: planet wissen, Destatis, dpa





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Alte Menschen in Pflegeheimen sowie stationäre Patient*innen in Kliniken leiden besonders unter den Rekordtemperaturen im Sommer und haben keine Gelegenheit, dieser enormen gesundheitlichen Belastung – etwa durch den Besuch von Freibädern oder anderen kühlen Orten – zu entkommen. Patientenschutzverbände und Ärzteschaft fordern daher, Kliniken und Heime mit Klimaanlagen auszustatten.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd): „Absichtserklärungen, Aktionsbündnisse und Papiere senken die Temperaturen in den öffentlichen Räumen nicht.“ Ohne milliardenschwere Investitionen des Bundes und der Länder in 1.900 Krankenhäuser und 12.000 Pflegeheime sei der von BGM Karl Lauterbach angekündigte „nationaler Hitzeschutzplan“ (nach dem Vorbild Frankreichs)  reine Makulatur.

Dabei müsse der Hitzeschutz für Bestandsbauten der Krankenhäuser und Pflegeheime in drei Jahren stehen, betonte Brysch. „Auch dürfen Neubauten ohne räumliche Temperaturbegrenzung auf 25 Grad in den Bewohnerzimmern nicht in Betrieb gehen.“





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Die Einrichtung von Primärversorgungszentren (PVZ) soll vereinfacht und damit deutlich beschleunigt werden. Auch die Einführung des digitalen Eltern-Kind-Passes durch den Nationalrat wurde vom Bundesrat (Länderkammer) bestätigt.

Die Zahl an PVZ soll gesteigert und die Arbeitsbedingungen von Ärzt*innen und Angehörigen weiterer Gesundheitsberufe verbessert werden. Ein dementsprechendes Maßnahmenpaket passierte kürzlich den Bundesrat . Dieses sieht eine > Änderung des Primärversorgungsgesetzes und des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes vor. Damit soll der Bevölkerung ein umfassendes, multiprofessionelles Versorgungsangebot flächendeckend zur Verfügung gestellt werden. Dieses soll auch ein breiteres erweitertes Angebot etwa im Bereich der Kinder- und Jugendheilkunde sowie der Frauenheilkunde und Geburtshilfe beinhalten.

Aktuell versorgen die 40 bestehenden Primärversorgungseinheiten insgesamt 340.000 Patient*innen pro Jahr. Nun sollen bis Ende 2026 bundesweit zumindest 43 weitere PVZ dazu kommen und insgesamt mindestens 705.500 Patient*innen pro Jahr versorgt werden. Der Ausbau der PVZ sei ein „zentraler Baustein“ der Gesundheitsreform, erklärte Gesundheitsminister Johannes Rauch. Aktuell seien 30 Einrichtungen in Vorbereitung. Dem medizinischen Personal würden damit Arbeitsbedingungen ermöglicht, die sich dieses erwartet. Die Spitäler (insbes. Notaufnahmen) würden entlastet, und nicht zuletzt profitieren die Patient*innen von erweiterten Öffnungszeiten.

Quelle: PK Nr. 830 vom 12.07.2023





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Ein weiterer Teil der Pflegereform hat mit der Beschlussfassung im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Die Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG-Novelle 2023) soll einige deutliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals bringen.

Laut Gesundheitsminister Johannes Rauch will man damit insbesondere die Rahmenbedingungen für Pflegekräfte aus dem Ausland verbessern. Die Länderkammer erhob mit Stimmenmehrheit keinen Einspruch gegen die Änderungen. Der Bundesrat billigte in diesem Zusammenhang auch mehrheitlich gesetzliche Klarstellungen zur sechsten Urlaubswoche für Pflegeberufe.

Befugnisse für Pflegepersonal werden erweitert

Ein weiterer Schritt in der Umsetzung der Pflegereform ist die Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG-Novelle 2023), die eine Ausweitung der Befugnisse des Pflegepersonals in einzelnen Belangen bringt. Weitere Teile des Reformpakets sind die einfachere Anerkennung ausländischer Berufsausbildungen und ein leichterer Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen. Auch sollen diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen ab 2024 bestimmte Medizinprodukte wie Verbandsmaterialien und Gehhilfen ohne eine ärztliche Verschreibung selbstständig verordnen können. Dies erspar künftig viel unnötigen administrativen Aufwand und wertet den Pflegeberuf weiter auf.

Mit in Verhandlung stand eine Gesetzesnovelle, die Klarstellungen zum Anspruch auf die sechste Urlaubswoche bzw. „Entlastungswoche“ enthält, die Pflegepersonal ab dem 43. Lebensjahr zusteht.

Rauch: Brauchen „Willkommenskultur“ für ausländische Pflegekräfte

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Bild) betonte in seiner Stellungnahme zu den Gesetzesänderungen, das Pflegepaket gehe in seiner Gesamtheit auf Forderungen der Bundesländer zurück, die parteiübergreifend erhoben worden seien. Die vorgesehenen Erleichterungen der Anerkennung von Ausbildungen und einige andere Schritte würden es leichter machen, Pflegekräfte aus dem Ausland zu gewinnen. Allerdings müsse man diesen Arbeitskräften gegenüber auch „eine Willkommens- und keine Abwehrkultur“ entwickeln, andernfalls werde Österreich in einen Pflegenotstand geraten, meinte der Gesundheitsminister.

Was die Finanzierung der Pflegereform angehe, so sei diese abgesichert, versicherte Rauch. Der Pflegefonds und andere Instrumente zur Finanzierung der Pflege würden dazu deutlich aufgestockt. Den Ländern sei in den Verhandlungen zum neuen Finanzausgleich vom Bund für den Gesundheits- und Pflegebereich bereits deutlich mehr als in der vergangenen Periode angeboten worden. Er unterstütze diesen Zugang auch, weil er überzeugt davon sei, dass frisches Geld ins System gebracht werden müsse, damit es seine wichtigen Aufgaben erfüllen könne.

Quelle: PK Nr. 829 vom 12.07.2023





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Flüssigkeitszufuhr und Hydration spielen eine wichtige Rolle in der Hospiz- und Palliativversorgung – insbesondere, wenn es um das Wohlbefinden in den letzten Tagen vor dem Tod geht. Der Landesverband Hospiz NÖ möchte aufgrund der anhaltend hohen Temperaturen informieren, worauf es zu achten gilt.

Die physiologischen Folgen eines Flüssigkeitsmangels beim „gesunden“ Menschen sind hinlänglich bekannt und Ratschläge zum Umgang mit Hitze wurden in den letzten Tagen und Wochen von der WHO und nationalen öffentlichen Medien publiziert. Zeigen die vom ORF veröffentlichten Daten des Barcelona Institute for Health doch die Gefahr der Folgen deutlich auf, hat Trinken im palliativen Setting und insbesondere im Sterbeprozess eine andere Bedeutung.

Vorbereitung auf den Übergang

Bei Menschen in Palliativsituationen wird die Entscheidungsfindung für oder gegen eine zusätzliche Hydration oftmals kontrovers diskutiert, da sich die Evidenz und der Ausdruck von Fürsorge über die Gabe von Essen und Trinken gegenüberstehen. Der Verlust des Interesses an Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme kann ein Prädiktor für den Beginn der Sterbephase sein. Die Akzeptanz des nahen Todes eines geliebten Menschen fällt schwer und oftmals steht der Wunsch etwas Gutes zu tun bis zuletzt im Widerspruch zur Gabe von Essen und Trinken. Die Evidenz zeigt, dass eine parenterale Flüssigkeitszufuhr in der Sterbephase häufig zu einer Einlagerung von Flüssigkeit im Gewebe und zu einer Zunahme an Atemnot führt und andererseits durch parenterale Rehydration auch die subjektiv empfundene Mundtrockenheit nicht verbessert werden kann (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF, 2020). Aus diesem Grund ist eine kompetente, fachliche Information besonders wichtig.

Jeder Mensch ist einzigartig und es ist wesentlich, die spezifischen Bedürfnisse und Wünsche von Sterbenden zu respektieren und zu unterstützen. „Eine sorgfältige und individuelle Bewertung durch medizinisch-pflegerisches muliprofessionelles Fachpersonal in Zusammenarbeit mit den Patientinnen und Patienten sowie den Angehörigen ist Voraussetzung, um eine bestmögliche Entscheidung zu treffen“, so die beiden Geschäftsführerin des Landesverband Hospiz NÖ, Petra Kozisnik, BSc und Sonja Thalinger, MSc. Es geht vor allem um die Verbesserung der Lebensqualität und damit auch um eine psychosoziale Unterstützung bis zum letzten Atemzug – auch für jene Personen, die ihre Geliebten im Sterbeprozess begleiten.

Wohltuendes bei großer Hitze

An außerordentlich heißen Tagen erfordert palliative Pflege und Betreuung besondere Aufmerksamkeit, um Hitze und Durst zu lindern und einen würdevollen Sterbeprozess zu ermöglichen.

  • Allgemein sollte auf eine angenehme Raumtemperatur geachtet und besonders im Sommer für Klimatisierung gesorgt werden.
  • Kühlende Kompressen oder feuchte Tücher auf Stirn, Nacken oder Handgelenken verringern die Hitzeempfindlichkeit.
  • Wenn der Wunsch nach Flüssigkeitsaufnahme besteht und die betroffenen Personen noch in der Lage sind zu schlucken, können verschiedene Getränke in kleinen Mengen verabreicht werden – idealerweise über einen Strohhalm oder eine Pipette.
  • Mundspülungen mit Lieblingsgetränken verringern Mundtrockenheit und lindern ebenfalls das Durstgefühl.
  • Durch regelmäßige und sorgfältige Mundpflege wird die Mundschleimhaut feucht gehalten. Einige Betroffene empfinden die kühlende und fettende Wirkung von Eiscreme als wohltuend. Auch das Lutschen an kleinen, gefrorenen Fruchtstückchen kann an heißen Tagen angenehm sein.
  • Ist das Schlucken bereits erschwert oder nicht mehr möglich, empfiehlt sich das regelmäßige Anfeuchten der Mundschleimhaut mit speziellen Mundpflege-Stäbchen.
  • Trockene und spröde Haut sollte mit Lotionen gepflegt werden, um sie zu befeuchten und zu schützen.
  • Hitze kann zu zusätzlicher Müdigkeit und Erschöpfung führen. Deshalb ist es wichtig, dass sterbende Menschen ausreichende Ruhezeiten haben. Musik und beruhigende Düfte können dabei für Entspannung sorgen.

Tipps:  Begleiten bis zuletzt

(Angehörigenbroschüre, herausgegeben von Hospiz Österreich): Der Ratgeber richtet sich an pflegende und begleitende Angehörige und Nahestehende.

https://www.hospiz.at/publikationen/begleiten-bis-zuletzt/

 Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht-heilbaren  Krebserkrankung

(Leitlinienprogramm Onkologie, Langversion 2.2, 2020), AWMF-Registernummer: 128/001OL

https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/palliativmedizin/

Sterben betrifft uns alle. Sprechen wir darüber.

Weitere Informationen: www.hospiz-noe.at





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Altenpflegefachkräfte verdienten im Median 3.611 Euro im Monat, berichtet der private bpa Arbeitgeberverband zu Zahlen im neuen Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit.

Die im Entgeltatlas enthaltenen Medianentgelte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stellen das mittlere Einkommen dar. 50 Prozent der Einkommen liegen jeweils darüber oder darunter. Sie sind nicht gleichzusetzen mit Durchschnittslöhnen, die eher höher liegen.

Das Medianentgelt für eine Altenpflegefachkraft lag demnach im Jahr 2022 bei 3.611 Euro in Deutschland und ist in einem Jahr um +7,98 Prozent angestiegen. Seit 2015 sind die Löhne für Altenpflegefachkräfte um +41 Prozent angestiegen, während alle anderen Branchen lediglich um gut +18 Prozent zugelegt haben. In der Altenpflege liegen nun die Löhne gleichauf mit dem Median über alle Branchen, der bei 3.646 Euro liegt.

Seit 2015 hat die Altenpflege einen „Rückstand“ von über 500 Euro zu den anderen Löhnen aufgeholt.

Das höchste Medianentgelt erzielen Altenpflegefachkräfte in Baden-Württemberg mit 3.807 Euro, im Mittelfeld liegen Hessen (3.608 Euro), Rheinland-Pfalz (3.585 Euro) und das Saarland (3.590 Euro). Auch in Ostdeutschland verdienen Pflegefachkräfte mehr als 3.200 Euro. Die Altenpflegelöhne im Osten Deutschlands legen von 2021 auf 2022 um +10 Prozent zu.

Zu den Zahlen erklärt der Präsident des bpa Arbeitgeberverband e.V. Rainer Brüderle: „Die deutlichen Gehaltsprünge bei den Pflegekräften und die seit September 2022 greifende Tariftreuregelung – die für kommendes Jahr nochmals erhebliche Steigerungen bei den Durchschnittsentgelten erwarten lassen – sollten auch bei den bevorstehenden Beratungen der Pflegekommission berücksichtigt werden.“

Die o.a. Tabelle entstammt der Seite entgeltatlas.arbeitsagentur.de





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Es ist ein ernstes Thema, das ein Team der Fachbereiche Gesundheit und Design der FH Münster zur Sprache bringt: Anerkennung für Pflegefachfrauen und -männer. Dafür sorgen soll eine Social-Awareness-Kampagne, die Mitte Juni gestartet ist.

Auf Plakaten, Flyern und Postkarten ist Pflegepersonal in Alltagskleidung zu sehen. Darüber prangen Fragen – wie etwa „Deine Medikamente unter höchster Konzentration stellen?“. Die Antwort darauf lautet professionell und mit selbstbewusstem Berufsstolz: „Ich kann das. Ich bin Pflege.“ Zudem wurde die Internetseite ichbinpflege.info online gestellt, auf der Interessierte weitere Informationen abrufen und das Kampagnenmaterial herunterladen können. Rund 60 Medienpakete hat das Team bislang an Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen verteilt. Der Zuspruch ist groß – für Prof. Dr. Christiane Knecht ein voller Erfolg.

Pflegefachfrauen und -männer aus der Kampagne, Unterstützer*innen sowie das Kernteam zeigen entstandene Plakate, Flyer und Postkarten.

Fotos: FH Münster/Katharina Kipp

Die Pflegewissenschaftlerin (li.) hat das Projekt zusammen mit Designer Prof. Felix Hardmood Beck geleitet. „Wir bekommen derzeit vor allem von Pflegeausbildungsstätten relativ viele Anfragen, was uns ganz besonders freut. Denn hier geht es darum, junge Nachwuchskräfte in ihrer beruflichen Identität zu stärken – nämlich, dass das, was sie leisten, viel wert ist“, so Knecht. Genau das sei auch Ziel der Kampagne.

„Unsere Herausforderung war es, den Kern der Pflege zu entdecken und darzustellen und diesen dann in eine Kampagne zu übersetzen“, sagt Beck.  Inzwischen wächst die Kampagne, deren Schirmherrschaft die ehemalige FH-Präsidentin Prof. Dr. Ute von Lojewski übernommen hat, immer weiter. „Wir sammeln nach wie vor Statements von Pflegefachfrauen und -männern, die wir auf unserer Internetseite veröffentlichen“, so Knecht.

Zuletzt wurde das Projekt auf dem diesjährigen Kongress des „International Council of Nurses“ – dem Weltverband Pflegender –  in Kanada vorgestellt. Prof. Knecht war ebenfalls zu Gast im Podcast „Übergabe“, der alle wichtigen Themen rund um die Pflege beleuchtet und analysiert.


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