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Bayern: Rascher Pflegegipfel vom Bund gefordert

Die Zahl der Pflegebedürftigen könnte in Bayern bis 2050 auf fast 1,1 Millionen steigen . Gesundheitsminister Holetschek fordert daher von der Bundesregierung einen raschen Pflegegipfel.

Neuen Prognosen des aktualisierten „Pflegegutachtens Bayern 2050“ zufolge könnte die Zahl der Pflegebedürftigen im Freistaat bis zum Jahr 2050 auf fast 1,1 Millionen Menschen ansteigen. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek (Bild) kürzlich in München hingewiesen. Demzufolge seien Ende 2021 in Bayern bereits 578.147 Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes.

Holetschek: „Mmit der steigenden Zahl an Pflegebedürftigen nimmt auch der Bedarf an Pflegeplätzen und an Pflegepersonal zu. Wir müssen jetzt mit mutigen Lösungen die Weichen stellen und die Zukunft der Pflege nachhaltig gestalten.“ Auch die Bundesregierung müsse sich ihrer Verantwortung stellen und endlich handeln. Bundesgesundheitsminister Lauterbach sollte alle Beteiligten rasch zu einem Pflegegipfel einladen. Die Herausforderung in der Pflege können Bund, Länder, Kommunen, Träger und Verbände nur in einem gemeinsamen Kraftakt lösen. Es brauche eine umfassende Reform, die die Pflegebedürftigen finanziell entlastet, die pflegenden Angehörigen angemessen unterstützt und die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte wirklich verbessert, forderte der bayerische Gesundheitsminister.

Personalbedarf steigt enorm

Im Jahr 2021 waren in Bayern 89.224 Pflegekräfte in der Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen beschäftigt, davon 43.458 Pflegefachkräfte und 45.766 Pflegehilfskräfte (jeweils in Vollzeit gerechnet). Der Personalbedarf in der Langzeitpflege bis zum Jahr 2050 steige um insgesamt 53.328 Pflegekräfte auf 142.551 Vollzeitkräfte. Wie sich die Zahl der Pflegebedürftigen, aber auch die Zahl der Pflegeangebote und des Pflegepersonals bislang entwickelt haben und bis 2050 weiter ansteigen werden, zeigt das neue Portal www.pflegebedarf2050.bayern.de anschaulich Abb. o.).

Bayern hat gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände und dem Landesamt für Pflege das Konzept „Gute Pflege. Daheim in Bayern.“ entwickelt und ein gemeinsames Strategiepapier zum Ausbau der Pflegeinfrastruktur beschlossen. Mit einem ganzen Maßnahmenbündel werden gemeinsam bedarfsgerechte pflegeorientierte Strukturen gestärkt und auch neue Strukturen geschaffen.

>zum neuen Webportal www.pflegebedarf2050.bayern.de (mit Pflegegutachten)





Bayern: Rascher Pflegegipfel vom Bund gefordert

Die Digitalisierung in der Pflege kommt nur schleppend voran. Die Arbeitsgruppe „Telematikinfrastruktur“ des Berliner Kompetenzzentrums Pflege 4.0 hat daher 15 Handlungsempfehlungen für die Pflegepraxis veröffentlicht.

Foto: UK Rostock

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Der gesetzliche Rahmen bestehe bereits, auch praxiserprobten Technologien stünden zur Verfügung. Eine gesetzliche Anbindungspflicht allein reiche aber nicht. Vielmehr müsse der Mehrwert der Telematikinfrastruktur (TI) für die Pflege klar erkennbar sein, heißt es in dem 14-seitigen Dokument.

Damit der Mehrwert der TI-Infrastruktur für die Pflege spürbar und sinnvoll erhöht werden kann, sind nach Angaben der AG folgende Punkte ganz wesentlich:

  • vollständige Digitalisierung des Abrechnungsprozesses mit allen Kostenträgern
  • verpflichtende Nutzung der TI-Anwendungen für alle Akteur*innen
  • Aufbau sektorenübergreifender Unterstützungs-Netzwerke
  • Schaffung TI-kompatibler Schnittstellen für alle beteiligten  Akteure sowie
  • Verbesserung der Refinanzierungsgrundlage.

Das Berliner Kompetenzzentrum Pflege 4.0 ist ein Vorhaben der Technischen Universität Berlin und der Albatros gGmbH. Es wird durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege sowie den Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin gefördert.

> 15 Handlungsempfehlungen für die Pflegepraxis





Bayern: Rascher Pflegegipfel vom Bund gefordert

Gleich drei Universitätslehrgänge der Paracelsus Universität (PMU) feierten Ende Juli im Jörg-Rehn-Auditorium ihre Master-Absolvent*innen: der ULG Health Sciences & Leadership, der ULG Early Life Care und der ULG Palliative Care. In Summe haben 49 Studierende ihr anspruchsvolles Studium erfolgreich abgeschlossen.

Die Absolvent*innen des Universitätslehrgangs Palliative Care Foto: PMU/wildbild

Den Grußworten von PMU-Rektor Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Sperl, Vizerektor und interim. Ärztlicher Direktor des Uniklinikums Salzburg Univ.-Prof. Dr. Christian Pirich, Hospiz-Österreich-Geschäftsführerin Sonja Thallinger, MSc und Barbara Resch, MA, MHPE, Studienleiterin des ULG Palliative Care von St. Virgil folgte eine inspirierende Festrede von Bundesminister a.D. Rudolf Anschober. Darin hob der ehemalige Gesundheitsminister die Qualität und die Bedeutung der Universitätslehrgänge im Sinne des Kompetenzerwerbs und auch des Netzwerkens hervor: „Pandemien, Teuerung, aber auch die Klimakrise bringen große Herausforderungen für den Gesundheitsbereich. Dazu kommen stark belastende Faktoren wie die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft. Für diese Herausforderungen brauchen wir Kompetenzen, die immer wieder auf den neuesten Stand gebracht werden. Und wir brauchen Netzwerke, wo wir nachfragen und kooperieren können.“

Im Rahmen der Feier dankte Mag.a Barbara Karitnig, Leiterin der PMU Academy und Studiengansleiterin des ULG Health Sciences & Leadership Dr.in Elfriede Biehal-Heimburger, die ihre Leitungstätigkeit im ULG Health Sciences & Leadership beendet.

Mehr Impressionen von der Feier





Bayern: Rascher Pflegegipfel vom Bund gefordert

Die große Krankenhausreform soll bereits Anfang 2024 – mit noch unklaren Übergangsfristen – in Kraft treten. Deren Eckpunkte wurden mit den Gesundheitspolitiker*innen aller Bundesländer abgestimmt. Bayern drängt auf weitere Nachbesserungen. Auch die Pflegeberufsverbände haben Forderungen veröffentlicht.

Zum Auftakt konferierten die Gesundheitsminister*innen und -senator*innen der Bundesländer mit Deutschlands Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach vom 5. bis 6. Juli 2023 in Friedrichshafen am Bodensee über die Eckpunkte der anstehenden großen Krankenhausreform.

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Ein kurzer Rückblick zur Ausgangslage: Die bisherigen Fallpauschalen (DRG) erzeugen einen ökonomischen Druck auf die Krankenhäuser – Stichwort: Mengenausweitung anstatt Qualität – dennoch schreiben immer mehr von ihnen rote Zahlen oder sind bereits insolvenzgefährdet. Deshalb sollen künftig bei deutschen Kliniken 60 Prozent über Vorhaltepauschalen gedeckt werden. „Also bekommen diese endlich Geld dafür, dass sie den Betrieb einhalten, auch wenn gerade kein Rettungswagen vorfährt und niemand operiert wird“, schreibt die Süddeutsche Zeitung. Und weiter: Lauterbach habe Recht, wenn er sagt, dass damit auch die kleinen Kliniken auf dem Land wieder eine faire Überlebenschance hätten. Und Patientinnen und Patienten könnten eher wieder darauf vertrauen, dass die Behandlung, die ihnen zuteil wird, tatsächlich medizinisch sinnvoll und notwendig sei. Die Gefahr, dass sich Krankenhäuser auf Kosten der Kranken wirtschaftlich über Wasser halten, schrumpfe.

Spezialisierung erhöht Qualität und sichert Zukunft kleinerer Spitäler

Wobei nur jene Kliniken mit Vorhaltepauschalen rechnen können, die auch entsprechende Qualitätskriterien erfüllten. «Kleine Kliniken könnten sich damit darauf konzentrieren, was sie gut leisten könnten», so die Frankfurter Allgemeine. Für Lauterbach sei die Reform auch eine «Existenzgarantie für kleine Kliniken auf dem Land». Dies helfe auch gerade Krankenhäusern im Osten des Landes, weil dort viele Spitäler gefährdet seien, weil sie nach dem bisherigen System nicht mehr auf genügend Behandlungsfälle kämen.

Die Länder haben gemeinschaftlich den Vorschlag des Bundesgesundheitsministers bewertet. Einigkeit besteht darin, dass es eine Entökonomisierung der Krankenhausfinanzierung braucht. Das bedeutet: Weg vom Anreizsystem der Fallmengen hin zum Erhalt und zur Weiterentwicklung von Qualität. Diskutiert wird weiterhin die Frage des Übergangszeitraums und der notwendigen Übergangsfinanzierung. Des Weiteren warten die Länder nach wie vor auf die angekündigte Folgeabschätzung des Bundes, um einen Überblick über die wesentlichen Auswirkungen in den einzelnen Ländern zu erhalten.

Schließungen von Standorten sind nur die ultima ratio, vielmehr werden Kooperation, Spezialisierung, Vernetzung und bedarfsgerechte Umwidmungen im Sinne einer flächendeckenden Primärversorgung die Regel sein. In den ostdeutschen Bundesländern hat bereits nach der Wende eine Strukturbereinigung im Bereich der Kliniken stattgefunden, sodass die Strukturen hier bereits „schlanker“ und effizienter aufgestellt sind. In den westdeutschen Bundesländern findet genau diese Strukturbereinigung teilweise jetzt statt, weil sie zwingend erforderlich ist, um die Versorgung und Finanzierung auf tragfähige Beine zu stellen.

> zu den Beschlüssen der GMK

Und wo bleibt die Pflege? DBfK stellt zehn Forderungen zur Reform

Der DBfK hatte bereits in einem Policy Brief für die Ausschöpfung des pflegefachlichen Potenzials in der Reform argumentiert und in einer Pressemitteilung mit scharfer Kritik auf die Eckpunkte reagiert. Nun legt der Verband mit einem Positionspapier nach, in dem zehn Forderungen für eine gelingende Reform formuliert sind.

„Unser Aufruf an die politisch Verantwortlichen ist klar: Nutzen Sie das pflegefachliche Potenzial, sonst wird die Reform nicht gelingen“, so DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Wir sehen deutlich, dass wir neben dem gravierenden Personalmangel in allen Gesundheitsberufen mit einer Fehlversorgung konfrontiert sind. Diese gefährdet eine sichere Versorgung der Bevölkerung. Im OECD-Vergleich geben wir für die Gesundheitsversorgung das meiste Geld aus, erzielen aber nur mittelmäßige Ergebnisse. Dies ist einerseits auf einen Mangel in der Primärversorgung zurückzuführen, der parallel mit einer echten Strukturreform angegangen werden muss. Andererseits wissen wir, dass die Pflegepersonalausstattung und die Quote akademisch ausgebildeter Pflegefachpersonen in den Kliniken direkt mit den Komplikations- und Mortalitätsraten zusammenhängen. Ein Ausbau der Primärversorgung und höhere Personalschlüssel mit mehr akademisch ausgebildeten Pflegefachpersonen sind dringend erforderlich, wenn die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung wirklich verbessert werden soll.“

Im nun vorliegenden Positionspapier „Krankenhausstrukturreform: Pflegefachliches Potenzial nutzen“ stellt der DBfK daher die folgenden zehn Forderungen auf:

  1. Level-Ii-Krankenhäuser müssen geschaffen und so konzipiert werden, dass sie kurzzeitige stationäre Behandlung ermöglichen und je nach regionalem Bedarf auch als Primärversorgungszentrum aufgestellt sein können.
  2. Die Qualitätskriterien in den Leistungsgruppen müssen die pflegerische Leistung spiegeln und einen bedarfsgerechten Personalschlüssel sowie den notwendigen Qualifikationsmix für die Pflegeberufe beinhalten. Ein sinnvoller Personalschlüssel ergibt sich zum Beispiel aus der PPR 2.0 und der assoziierten Instrumente. Außerdem ist eine pflegewissenschaftlich begründete Quote für akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen für die jeweiligen Leistungsgruppen notwendig.
  3. Es wird ein Pflegeforschungsprogramm in Deutschland benötigt, um Pflegequalität wissenschaftlich zu fundieren. Die Disziplinbildung von Pflegewissenschaft in Deutschland muss gefördert werden, um auch in diesem Fach wissenschaftliche Exzellenz entwickeln zu können.
  4. Pflegerische Berufsbilder wie Advanced Practice Nurses (APN) mit unterschiedlichen Schwerpunkten im Krankenhaus, in der stationären und ambulanten Langzeitpflege sowie Community Health Nurses (CHN) in der Primärversorgung müssen etabliert werden.
  5. Eine pflegerische Notfallversorgung, wie sie im vierten Gutachten der Regierungskommission skizziert ist, muss geschaffen werden und durch auf Masterniveau ausgebildete APN mit entsprechender Handlungskompetenz ausgeübt werden.
  6. Level-Ii-Krankenhäuser spielen eine zentrale Rolle für die regionale akutpflegerische Versorgung. Sie verbinden den stationären und ambulanten Bereich miteinander, wenn sie beispielsweise den Übergang in die Häuslichkeit organisieren. Damit haben die Level-Ii-Krankenhäuser einen starken pflegerischen Auftrag, der pflegefachliche Kompetenzen auf hohem Niveau voraussetzt. Sie müssen daher auch unter fachlicher Leitung von APN stehen können.
  7. Rechtliche Weichen im Heilberufs- und Leistungsrecht müssen gestellt und das Pflegeberufegesetz an die neuen Anforderungen angepasst werden. Die Ausübung von Heilkunde ist im Sinne von Substitution in einem Heilberufegesetz auf Pflegefachpersonen zu übertragen.
  8. Vorbehaltsaufgaben müssen ernst genommen werden und Raum für die Ausführung erhalten. Dazu gehört zuvorderst die Ermächtigung zur eigenständigen Verordnung von Pflege und der dazu erforderlichen Heil- und Hilfsmittel.
  9. Investitionen in Pflegebildung sind notwendig – in primärqualifizierende Bachelor- und spezialisierende Masterstudiengänge ­– außerdem in die Bildung des dafür notwendigen Lehrpersonals. Pflegewissenschaft und Forschung sind zu stärken.
  10. Die bedarfsgerechte Pflege im Krankenhaus ist vollständig zu refinanzieren. Die pflegerischen Leistungen im Sinne der Primärversorgung in Level-Ii-Krankenhäusern sind über ein Leistungsrecht zu finanzieren. Pflegebewertungsrelationen und ein Pflege-DRG-System sind kategorisch abzulehnen.

„Wir können es uns schon lange nicht mehr leisten, die Kompetenz der Pflegefachpersonen brach liegen zu lassen“, so Bienstein. „Wer weiterhin den Stellenwert professioneller Pflege ignoriert, verschärft das Problem und gefährdet die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung“, resümiert der Berufsverband.

Weitere Statements

Claudia Moll, Pflegebeauftragte der Bundesregierung, meint:

„Wichtig ist, dass die Pflege bei der Krankenhausreform mit einbezogen wird, damit auch sie gestärkt wird. Pflegekräfte müssen ihren Kompetenzen entsprechend arbeiten können. Das ist für die Qualität der Versorgung und die Attraktivität des Berufes essentiell.“

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 Gesundheitsministerin Heike Werner (Thüringen):

„Es besteht kein Zweifel daran, dass wir die Krankenhausreform dringend brauchen. Parallel läuft die Vorbereitung der Thüringer Krankenhausplanung mit allen Beteiligten auf Landesebene. Dazu sind wir auf einem guten Weg.“

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Staatsministerin Petra Köpping (Sachsen):

„Für uns ist wichtig, dass die Planungshoheit Ländersache bleibt, gerade auch weil in den Bundesländern sehr unterschiedliche Bedingungen herrschen. Wir haben bereits unsere Hausaufgaben erledigt, seit den 90er Jahren Standorte konzentriert, auf Spezialisierungen gesetzt und dies mit Investitionsfördermitteln von ca. 6 Milliarden Euro begleitet.“

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Gesundheitsminister Klaus Holetschek (Bayern):

„Wir sind uns alle einig, dass ein Vorschaltgesetz zur Sicherung der Liquidität der Krankenhäuser in den Jahren bis zum Greifen der Reform dringend notwendig ist, um einen kalten Strukturwandel zu vermeiden


Deutscher Pflegerat (DPR):

„Die Krankenhausreform entwickelt sich immer mehr in die falsche Richtung“, kritisiert der Deutsche Pflegerat.  Für  DPR-Präsidentin Christine Vogler, wird die Krankenhausreform zur „Utopie in Zahlen“. Anstatt die Profession Pflege in die Beschreibung der aktuellen Situation und auch künftige Bestrebungen zur Verbesserung der Versorgungsqualität miteinzubeziehen, werde beides ignoriert.  In einem gemeinsamen „Policy Brief“ bemängeln die Verbände die fehlende konsequente Berücksichtigung pflegefachlicher Expertise.

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Die Regierungsempfehlungen erwähnten die Qualität der pflegerischen Versorgung und Leistung nicht einmal, kritisierte die Spartengewerkschaft „Bochumer Bund“: Die Pflege werde erneut lediglich als Kostenfaktor betrachtet, ähnlich wie im DRG-System. Die in den Empfehlungen vorgeschlagenen Maßnahmen seien ein „herber Rückschlag für die professionelle Pflege“. Insbesondere der Wegfall der fachlichen Leitung von Advanced Practice Nurses in Level-1i-Kliniken verschwende wertvolles Potenzial. Die Chance auf eine ganzheitliche, patientenzentrierte Versorgung sei damit vertan.

 





Bayern: Rascher Pflegegipfel vom Bund gefordert

Zwar stehen Prophylaxe und Pflege nicht im Zentrum der umfangreichen, 2023 aktualisierten S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Venenthrombose und Lungenembolie“ – dennoch bietet sie wissenswerte Empfehlungen und Hilfestellung für Pflegefachpersonen. Denn Thrombosen können sehr schmerzhaft sein und mit gefährlichen Komplikationen einher gehen.

Gefäßverschlüsse durch Blutgerinnsel sind sehr gefährlich, vor allem in den tiefen Bein- und Beckenvenen. Verschliesst ein Thrombus eine tiefliegende Vene, stoppt der Blutfluss und es kommt zu Schwellungen. Die Gefahr: Löst sich ein Teil des Gerinnsels, kann es über das Herz in die Lunge verschleppt werden und dort lebenswichtige Gefäße blockieren – es kommt zur lebensbedrohlichen Lungenembolie. Diese ist umso gefährlicher, je größer das verschleppte Gerinnsel ist. In Deutschland sterben laut Schätzungen der Deutschen Gesellschaft für Angiologie (DGA) jährlich etwa 40.000 bis 100.000 Menschen an einer Lungenembolie. Damit ist sie nach dem Herzinfarkt und Schlaganfall die dritthäufigste zum Tod führende Herz-Kreislauf-Erkrankung.

„Lautlose Gefahr“ – Symptome oft nicht eindeutig

In einer krankhaft erweiterten Vene können die Venenklappen ihre Ventilfunktion nicht mehr erfüllen (links). Das Blut sackt zurück, was zu Stauungen und schließlich zur Versumpfung des Gewebes führt. Durch den Kompressionsverband werden die Venen eingeengt, die Venenklappen schließen wieder, der Rücktransport des venösen Blutes zum Herzen wird normalisiert.

(Grafik: Paul Hartmann AG)

Eine Thrombose wird auch als „lautlose Gefahr“ bezeichnet, weil die Symptome oft unbestimmt sind oder sogar fehlen, gerade bei bettlägerigen Patientinnen und Patienten. Ist anhand der Sonografie eine Therapieentscheidung nicht sicher zu treffen, soll die Untersuchung innerhalb von vier bis sieben Tagen wiederholt werden oder eine alternative Bildgebung zur Entscheidungsfindung herangezogen werden, zum Beispiel eine Magnet­resonanz- oder indirekte CT-Venografie, empfiehlt die Leitlinie.

Eine tiefe Venenthrombose wird in der Regel mit gerinnungshemmenden Medikamenten (Antikoagulanzien) – vorzugsweise oral – behandelt. Diese erlauben es, die Thrombose über körpereigene Mechanismen aufzulösen, verhindern das Weiterwachsen des Blutgerinnsels und bannen damit die Gefahr der Lungenembolie.

Kompressionstherapie

Liegt eine venöse Stauungssymptomatik vor, soll bei tiefer Beinvenenthrombose laut Leitlinie frühzeitig – das heißt innerhalb von 24 Stunden – eine Kompressionstherapie begonnen werden. Bei einer Unterschenkelschwellung soll dabei eine Kompressionstherapie mit einem Wadenstrumpf (A–D) der Kompressionsklasse 2 erfolgen. Liegt zusätzlich eine Oberschenkelschwellung vor, sollen Schenkelstrümpfe (A–G) verordnet werden.

Die Kompressionstherapie ist ausschließlich für die Extremität indiziert, die von der Thrombose betroffen ist. Bei starker Beinschwellung kann es in der Akutphase von Vorteil sein, die Kompressionstherapie zunächst mit einem Kompressionsverband zu beginnen und erst einen Kompressionsstrumpf anzupassen, wenn die Schwellung zurückgegangen ist. Ansonsten würde bei raschem Abschwellen der auf den initialen Beinumfang angepasste Strumpf zu locker sitzen und den erforder­lichen Anpressdruck unterschreiten. Alternativ kann im Einzelfall auch ein medizinisches adaptives Kompressionssystem (MAK) in Betracht kommen. Dieses erzeugt in der Entstauungsphase – ähnlich wie Kurzzugbinden – einen hohen Arbeits- und niedrigen Ruhedruck.

Ob eine Kompressionstherapie bei tiefer Beinvenenthrombose nach drei bis sechs Monaten fortgesetzt wird, soll laut Leitlinie anhand der Beschwerden sowie einer klinischen Untersuchung entschieden werden.

Begriff „Pflege“ auf 175 Seiten der Leitlinie nicht erwähnt

Insgesamt ist die Leitlinie sehr medizinisch orientiert. Abgesehen von der Kompressionstherapie finden sich kaum pflegerische Bezüge – der Begriff Pflege ist in dem etwa 175-seitigen Dokument kein einziges Mal zu finden. Dennoch ist das Thema auch für Pflegefachpersonen relevant. Denn sie sind diejenigen, die Symptome einer venösen Thrombose oder Lungenembolie oft als Erste erkennen und eine medizinische Therapie in die Wege leiten können. Zudem können sie zum Thema Bewegung und Gefäßgesundheit beraten und Hinweise zur Medikation und Kompressionstherapie geben. Damit spielen Pflegende bei der Rezidivprophylaxe eine wichtige Rolle.

Hinweise zur Kompressionstherapie

  • Ziel in der Akutphase: Schmerzen und Schwellung reduzieren, langfristig: Häufigkeit und Schwere eines postthrombotischen Syndroms (PTS) vermindern.
  • Wichtig ist, mit der Kompression frühzeitig unmittelbar mit Diagnosestellung der Thrombose zu beginnen und diese konsequent anzuwenden.
  • Die Kompression kann mit Kurzzugbinden, medizinischen Kompressionsstrümpfen (MKS) oder medizinischen adaptiven Kompressionssystemen (MAK) durchgeführt werden. Werden diese korrekt angewendet, sind sie als gleichwertig zu betrachten.
  • Verbände mit Kurzzugbinden eignen sich besonders zur Entstauung des Beins.
  • Werden MKS angewendet, sind Unterschenkelkompressionsstrümpfe in der Regel ausreichend. Der Anpressdruck im Fesselbereich sollte bei leichterer Symptomatik bei 23–32 mmHg (KKL 2) sein. Bei schwerer Ausprägung des PTS sollte er 34–46 mmHg (KKL 3) betragen.
  • Medizinische Thromboseprophylaxestrümpfe (MTPS) weisen im Vergleich zu MKS in der Regel keinen graduierten Druckverlauf auf und haben einen niedrigeren Anpressdruck (15–18 mmHg). Deswegen sollten sie in der Therapie der tiefen Venenthrombose nicht zur Anwendung kommen.
  • Im Liegen nimmt der orthostatische Druck auf die distale Extremität stark ab. Daher ist der Nutzen einer Kompressionstherapie nur bei mobilen Personen und dann auch nur tagsüber gegeben.
  • Als kontraindiziert gilt eine Kompressionstherapie zum Beispiel bei schwerer peripherer arterieller Verschlusskrankheit (PAVK) mit kritischer Extremitätenischämie, dekompensierter Herzinsuffizienz oder septischer Phlebitis.
  • Treten Blau- oder Weißverfärbungen, Missempfindungen, Taubheitsgefühl, Schmerzen oder motorische Störungen im Fuß- oder Zehenbereich auf, muss die Kompression umgehend gelockert bzw. beendet und die weitere Therapie überprüft beziehungsweise abgeklärt werden.

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Quellen:

Deutsche Gesellschaft für Angiologie. Thrombose – Ein Verschluss mit Lebensgefahr. Im Internet: www.dga-gefaessmedizin.de/Insgesamt ist die patienten/venen erkrankungen/thrombose.html; Zugriff: 05.04.2023

Linnemann B, Blank W, Doenst T et al. Diagnostik und S2k-Leitlinie Therapie der tiefen Venenthrombose und Lungenembolie. Stand: 11. Januar 2023. Im Internet: register.awmf.org/de/leitlinien/detail/065-002; Zugriff: 05.04.2023

Deutsche Gesellschaft für Angiologie. Diagnose – Nehmen Sie die Anzeichen einer Thrombose ernst. Im Internet: www.dga-gefaessmedizin.de/de/patienten/venenerkrankungen/thrombose/diagnose.html; Zugriff: 05.04.2023

Deutsche Gesellschaft für Angiologie. Folgeschaden: Das postthrombotische Syndrom. www.dga-gefaessmedizin.de/de/patienten/venenerkrankungen/thrombose/folgeschaeden.html; Zugriff: 05.04.2023





Bayern: Rascher Pflegegipfel vom Bund gefordert

In der Reihe f-bb-Bericht ist eine neue Publikation unter dem Titel „Nachhaltige Lernorte in der Altenpflege“ erschienen. Der Machbarkeitsbericht analysiert die Rahmenbedingungen und Herausforderungen, mit denen Altenpflegeeinrichtungen konfrontiert sind, wenn sie sich zu nachhaltigen Lernorten entwickeln wollen.

Das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) hat im Rahmen des Projekts LernortPflege den Machbarkeitsbericht „Nachhaltige Lernorte in der Altenpflege“ veröffentlicht. Denn bisher findet ökologische Nachhaltigkeit in der Altenpflege wenig Beachtung. Nachhaltige Lernorte leisten jedoch nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern wirken sich auch positiv auf die Personalbindung in den Einrichtungen aus.

„Die Ergebnisse der Experteninterviews zeigen, dass insbesondere im Bereich der Arbeitsbedingungen Veränderungen und Verbesserungen möglich sind. Dabei spielen die Auszubildenden eine entscheidende Rolle, denn sie sind motiviert und interessiert, wenn sie aktiv in den Arbeitsprozess einbezogen werden,“ so Heiko Weber, einer der Autoren der f-bb-Studie.

„Auszubildende sind motiviert und interessiert“

Im Projekt hat das f-bb ein modulares Rahmenkonzept zur Qualifizierung von Praxisanleitenden entwickelt, um das Ausbildungspersonal für Nachhaltigkeitsthemen in der Altenpflege zu sensibilisieren. Die Inhalte der Module beziehen sich auf den Zusammenhang von Nachhaltigkeit und praxisrelevantem Handeln. Durch die verstärkte Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Ausbildung können Auszubildende dazu beitragen, ihre Ausbildungsbetriebe zu nachhaltigen Lernorten zu entwickeln.

Die Veröffentlichung des Machbarkeitsberichts unterstreicht die Bedeutung einer nachhaltigen Entwicklung in der Altenpflege. Heiko Weber dazu: „Es ist entscheidend, dass alle Akteur*innen in der Pflegebranche gemeinsam handeln, um eine nachhaltige Zukunft für Mensch und Umwelt zu gestalten. Nachhaltige Lernorte bieten nicht nur ökologische Vorteile, sondern auch einen Mehrwert für die Pflegeeinrichtungen selbst, indem sie attraktive Arbeitsbedingungen schaffen und die Mitarbeiterbindung stärken.“


Weitere Informationen:  https://www.f-bb.de/unsere-arbeit/publikationen/nachhaltige-lernorte-in-der-alte…




Bayern: Rascher Pflegegipfel vom Bund gefordert

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Symbolisch startete am 3. Juli ein Bagger den Abriss des Gebäudes 701 der Mainzer Unimedizin – und einen milliardenschweren Umbau der größten Klinik im Land.

Fotos: Andreas Arnold/dpa

Das Land Rheinland-Pfalz investiert in den nächsten Jahren nach eigenen Angaben rund 2,2 Milliarden Euro auf dem Campus der Universitätsmedizin in der Landeshauptstadt Mainz.

Mit dem Abriss eines Klinikgebäudes hat an der Universitätsmedizin Mainz die umfassende Modernisierung des größten Krankenhauses von Rheinland-Pfalz sichtbar begonnen. „Das ist der Beginn eines absoluten Mega-Projekts“, sagte der Vorstandsvorsitzende und Medizinische Vorstand der Unimedizin, Norbert Pfeiffer. Insgesamt ist der Bau-Masterplan für die Unimedizin rund 2,2 Mrd. Euro schwer, bis 2038 soll er vollendet sein. Das berichtete die dpa.

Sukzessive werden – bei laufendem Betrieb – die zwischen 70 und 100 Jahre alten Gebäude in den kommenden 15 Jahren durch Neubauten ersetzt. Das Land fördert allein den Abriss nach Angaben von Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) mit zehn Mio. Euro. Durch den Bau-Masterplan solle die nachhaltigste und modernste Unimedizin Deutschlands entstehen.





Bayern: Rascher Pflegegipfel vom Bund gefordert

Der Paritätische warnt vor einer zunehmenden Armut pflegebedürftiger Menschen. Im Bündnis mit Sozial-, Wohlfahrts- und Pflegeverbänden sowie Gewerkschaften fordert er die Bundesregierung auf, mit einer Pflegevollversicherung gegenzusteuern.

„Pflege sollte wie die Gesundheitsversorgung selbstverständlich zu einem modernen Sozialstaat dazu gehören“, fordert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Wir erleben, wie Pflegebedürftigkeit immer mehr zu einer echten Armutsfalle wird.” Fast ein Drittel aller Pflegebedürftigen in Heimen sei inzwischen auf Sozialhilfe angewiesen, warnt das Bündnis.

Das Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung mahnt, dass die Pflegeversicherung mittlerweile ihren Zweck verfehlt und kritisiert, dass die Bundesregierung auch mit der jüngsten Pflegereform keine wirklichen Lösungsvorschläge präsentiere. „Eine langfristig wirksame, tragfähige und für alle verlässliche Lösung bietet einzig eine Vollversicherung in der Pflege“, so die Verbände. Eine solche Pflegevollversicherung müsse alle pflegebedingten Kosten übernehmen – unabhängig davon, ob es sich um stationäre oder ambulante Pflege handle.

„Sämtliche durch einen unabhängigen pflegerischen-medizinischen Dienst für bedarfsgerecht erachtete Pflegeleistungen müssen in vollem Umfang und ohne Eigenanteile vollständig von den Kassen finanziert werden“, so die gemeinsame Forderung des vom Paritätischen Wohlfahrtsverband und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di initiierten Bündnisses mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), Sozialverband Deutschland (SoVD), Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen, Deutschen Frauenrat, BIVA-Pflegeschutzbund, Volkssolidarität und AWO.





Bayern: Rascher Pflegegipfel vom Bund gefordert

Das Universitätsklinikum Bonn (UKB) wurde vom F.A.Z.-Institut das zweite Jahr in Folge als der begehrteste Arbeitgeber und Ausbildungs-Champion unter den öffentlichen Krankenhäusern Deutschland-weit ausgezeichnet.

In beiden Studien erreichte der Bonner Maximalversorger als bundesweit einzige Klinik die maximale Bewertung von 100 Punkten und damit den ersten Platz. Die Studien des F.A.Z.-Instituts „Deutschlands begehrteste Arbeitgeber 2023“ und „Ausbildungs-Champion 2023“ untersuchten ca. 16.000 Unternehmen im Rahmen eines Social Listenings und einer Online-Befragung.

Beim „Ausbildungs-Champion 2023“ wurden die Themenbereiche Ausbildung und Arbeitgeber ausgewertet, und parallel dazu beantworteten die Unternehmen einen strukturierten Fragebogen, der die fünf Themengebiete Qualifikation, Weiterbildung, Ausbildungserfolg, Übernahme, und Vergütung behandelte.

In der Studie „Deutschlands begehrteste Arbeitgeber 2023“ wurden im Rahmen des Social Listenings die Eventtypen Arbeitgeber-Performance, die Performance in den Bereichen Wirtschaftlichkeit, Produkte & Services, Familienfreundlichkeit, Nachhaltigkeit und Management analysiert. Ein strukturierter Fragebogen bewertete zudem die sieben Themengebiete Arbeitsplatzsicherheit, Arbeitszeiten, Gehaltsstruktur, Entwicklungs- & Weiterbildungsmöglichkeiten, Kommunikation, Familienfreundlichkeit und Zusatzleistungen.

In allen Kategorien konnte sich das UKB erfolgreich gegen die anderen öffentlichen Krankenhäuser bundesweit als Erstplatzierter mit maximaler Punktzahl von 100 möglichen Punkten durchsetzen. Im Jahr 2021 hatte die Charité in Berlin die Top-Position, bevor diese vom UKB übernommen wurde.

„Die Studien des renommierten F.A.Z.-Instituts haben einmal mehr gezeigt, dass das UKB zu den Vorreitern in der Spitzenmedizin, exzellenten Forschung sowie Lehre gehört. Als der drittgrößte Arbeitgeber in der Bonner Region unternehmen wir viel, um unseren Mitarbeitenden einen sicheren und erfüllenden Arbeitsplatz mit dem größtmöglichen Entwicklungspotenzial zu bieten. Auch unsere Auszubildenden liegen uns sehr am Herzen, daher gewährleisten wir ihnen Top-Bedingungen für ihre zukünftige Karriere“, kommentiert Prof. Wolfgang Holzgreve, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des UKB.

Das Spitzen-Ergebnis in der großen F.A.Z.- Studie sei dem UKB ein weiterer Ansporn, als Arbeitgeber maximal attraktiv zu sein.





Bayern: Rascher Pflegegipfel vom Bund gefordert

 Ab sofort können sich Kliniken und Pflegeeinrichtungen, neu zugewanderte Pflegekräfte und interessierte Mentor:innen für das neue Projekt „STaF – Mentoringprogramm zur Stärkung der sozialen Teilhabe ausländischer Fachkräfte in der Pflege“ bewerben.

Mit dem Projekt haben es sich das Entwicklungswerk für soziale Bildung und Innovation, die Robert Bosch Stiftung und der Bosch Health Campus zum Ziel gesetzt, neu angekommenen Pflegekräften ihr Leben in Deutschland zu erleichtern, sie in ihre neue Arbeitsumgebung zu integrieren und sie möglichst langfristig an ihren neuen Arbeitsplatz zu binden. Die zehn ausgewählten „STaF“-Modellstandorte in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sind Stuttgart, Freiburg, Balingen, Ravensburg, Mosbach, Hügelsheim, Schwäbisch Gmünd, Kinzigtal (Ortenaukreis) sowie Köln und Wuppertal.

Markus Lux (Robert Bosch Stiftung): „Engagement in Vereinen und in der Zivilgesellschaft ebnet Menschen den Weg zu mehr sozialer Teilhabe. Mit unserem Mentoringprogramm unterstützen wir neuzugewanderte Pflegekräftedabei, an ihrem Arbeits- und Wohnort mit der lokalen Bevölkerung in Kontakt zu kommen. Geeignete Orte für ehrenamtliches Engagement der Pflegekräfte werden gefunden, wodurch ihr soziales Netzwerk gestärkt und die Einwanderungsgesellschaft vor Ort nachhaltig mitgestaltet wird.“

Dr. Ingrid Wünning Tschol (Bosch Health Campus): „Mit der Förderung von ‚STaF‘ leisten wir einen wichtigen Beitrag, um dem Fachkräftemangel in den Pflegeberufen entgegen zu wirken. Durch niedrigschwellige Begegnungsmöglichkeiten zwischen Einheimischen und neuzugewanderten Pflegekräften erleichtern wir die soziale Integration und wollen dadurch langfristig die Versorgungspraxis in Deutschland verbessern.“

Gemeinsam Barrieren abbauen

Das neue Mentoringprogramm ist ein Projekt des Entwicklungswerks für soziale Bildung und Innovation (Stuttgart) und wird durch die Robert Bosch Stiftung und den Bosch Health Campus gefördert. In Deutschland ist der Fachkräftemangel im Gesundheits- und Pflegebereich besonders stark ausgeprägt. Sprachliche Unsicherheiten und hoher Erwartungsdruck am Arbeitsplatz erschweren häufig ausländischen Fachkräften das Ankommen in der deutschen Gesellschaft. Kontakte zur deutschen Bevölkerung außerhalb der Arbeitswelt gibt es kaum. Genau hier setzt „STaF“ an – Mentor:innen unterstützen neu zugewanderte Pflegefachkräfte bei der Integration in das neue soziale Umfeld und beim Abbau von Barrieren, um diese langfristig als Fachpersonal in Deutschland halten zu können.

Basri Askin, Geschäftsführer des Entwicklungswerks für soziale Bildung und Innovation: „Je früher die so dringend benötigten Pflegekräfte auch sozial integriert werden und Anschluss finden, desto größer sind ihre Chancen auf ein Leben in Wohlbefinden und Gestaltungsfreiheit in der neuen Heimat und damit auch die Chance, dass sie als Fachkräfte insbesondere der ländlichen Region erhalten bleiben.“

Bewerben können sich Arbeitgeber wie Kliniken und Pflegeeinrichtungen, die potenzielle Mentor:innen beschäftigen oder neu zugewanderte Pflegekräfte, die sich für die Förderung interessieren. Mentor:innen können sein: selbst zugewanderte Pflegefachpersonen, die ihre Erfahrungen weitergeben möchten und Vereine oder zivilgesellschaftliche Akteur*innen, die sich lokal engagieren.

„STaF“ ist zunächst auf eine Laufzeit von drei Jahren ausgelegt. Bewerbungen sind ab sofort über die > Projektseite möglich oder per E-Mail an: askin@entwicklungswerk.org. Die Teilnahme ist kostenfrei.





Bayern: Rascher Pflegegipfel vom Bund gefordert

Es gibt sie noch: Menschen, die lösungsorientiert denken und durch ihr Handeln Win-win-Situationen ermöglichen. Jüngstes Beispiel: Der pragmatische Vorschlag, zur Linderung der Wohnungsnot nicht belegbare Pflegezimmer und Wohnbereiche in Heimen kostengünstig an Pflege-Azubis zu vermieten.

Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) hat angesichts des immer knapperen und teureren Wohnungsangebots in deutschen Städten eine pragmatische Lösung vorgeschlagen: Stationäre Pflegeeinrichtungen sollen Auszubildenden in der Pflege kostengünstig frei stehende Zimmer zur Verfügung stellen.

Heimaufsicht, Gesundheits- und Sozialbehörden, sollten  dem Vorschlag zufolge die Umwidmung von Zimmern und Wohnbereichen flexibel und bedarfsgerecht ermöglichen. „Das würde die Wohnungsnot für Pflege-Azubis und ausländische Pflegekräfte wirksam lindern und wäre ein dringend nötiger Lichtblick für die Pflegeausbildung.“, unterstreicht die Geschäftsführerin des AGVP, Isabell Halletz die Vorteile für beide Seiten. Denn auch die Heime blieben nicht länger auf den Kosten für nicht belegte Zimmer sitzen.

Ausbildungsabbrüche aufgrund von Wohnungsnot

Mitgliedseinrichtungen des AGPV berichteten, dass Auszubildende ihren Ausbildungsplatz nicht anträten, weil sie trotz aller Bemühungen keine leistbare Wohnung fänden. Ausländische Fachkräfte hätten es bei der Wohnungssuche besonders schwer. Verfügbarer Wohnraum wie etwa in Pflegeheimen, in denen teilweise ganze Etagen leer stünden, dürfe daher nicht verschwendet werden, so der Verband.





Bayern: Rascher Pflegegipfel vom Bund gefordert

Organisationsbezogene Interventionen können den Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) in Pflegeheimen reduzieren, ohne das Sturzrisiko zu erhöhen – so das Hauptergebnis eines aktuellen Cochrane Reviews. Für andere Interventionen fand der Review dagegen keine überzeugenden Belege.

Maßnahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit wie Bettgitter oder Gurtfixierungen werden in Pflegeheimen regelmäßig eingesetzt. Solche freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) sind ethisch problematisch, weil sie meist bei Menschen mit demenziellen Erkrankungen eingesetzt werden, die dem Einsatz von FEM nicht selbst zustimmen können. Gerechtfertigt wird der Einsatz von FEM meist mit dem Schutz vor Stürzen und damit einhergehenden Verletzungen.

Allerdings ist der Nutzen von FEM nur gering und steht zahlreichen negativen Folgen einer Einschränkung der Bewegungsfreiheit gegenüber. Diese kann sich ungünstig auf die körperliche Verfassung und Beweglichkeit auswirken und damit das Risiko für Stürze und letztlich den Pflegebedarf sogar erhöhen. Die Maßnahmen können außerdem Ängste oder aggressives Verhalten auslösen oder verstärken. Daher wird in Leitlinien und von Expertinnen und Experten die Vermeidung von FEM in der Pflege empfohlen.

Wissenschaftliche Evidenz: Sturzrisiko wird durch FEM nicht gesenkt, sondern potenziell sogar erhöht

Doch wie lässt sich das in der Praxis umsetzen? Ein erstmals 2011 veröffentlichter und nun auf den aktuellen Stand der Forschung gebrachter Cochrane Review analysiert die wissenschaftliche Evidenz zu Maßnahmen und Strategien, die den Einsatz von FEM vermeiden oder reduzieren sollen. Das Team von Autor*innen um Univ.Prof. Dr. Ralph Möhler (Bild) vom Centre for Health and Society (chs) am Universitätsklinikum Düsseldorf konnte elf relevante Studien mit insgesamt 19.003 Teilnehmenden identifizieren, die unterschiedliche Interventionen untersucht haben.

Die beste Evidenz fanden die Autor*innen in ihrer Auswertung für sogenannte organisationsbezogene Interventionen, die in vier Studien mit 17.954 Teilnehmenden untersucht wurden. Organisationsbezogene Interventionen zur Vermeidung von FEM bestehen aus verschiedenen einzelnen Maßnahmen, die als Paket darauf abzielen, das Wissen sowie die Fähigkeiten und Strategien zur Vermeidung von FEM sowohl bei den Pflegenden als auch den Leitungspersonen zu verbessern. In drei Studien wurden beispielsweise sogenannte Multiplikator*innen, also Mitarbeitende der Einrichtungen, geschult, individuelle Strategien zur Vermeidung von FEM für ihre Einrichtung zu entwickeln und umzusetzen. Die Leitungspersonen der Pflegeheime sollten die Vermeidung von FEM und die Multipikator*innen unterstützen, z. B. durch Entlastung von anderen Tätigkeiten, damit die Multipikator*innen ausreichend Zeit für ihre Aufgabe hatten.

Das wichtigste Ergebnis des Reviews: Solche Interventionen können die Zahl der Bewohner und Bewohnerinnen mit FEM in Pflegeheimen wahrscheinlich um 14% reduzieren. Die Zahl der Bewohner*innen mit Stürzen oder schweren Verletzungen durch Stürze blieb dabei in den Studien insgesamt unverändert. Auch die Verordnung von sedierenden Medikamenten, die manchmal anstelle von FEM eingesetzt werden, erhöhte sich nicht. Außerdem gab es keine Hinweise auf unerwünschte Wirkungen der Programme. Auf Basis der Studiendaten berechneten die Autor*innen, dass die Anzahl der Personen mit FEM bei der Umsetzung dieser Interventionen von 274 auf 236 je 1.000 Personen reduziert werden kann.

Der Fokus auf Veränderungen auf Organisationsebene ist vermutlich wichtig, um einen nachhaltigen Nutzen bei der Vermeidung von FEM zu erreichen. Die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz stufen die Autor*innen als recht gut ein (nach der international etablierten GRADE-Systematik „moderat“, der zweithöchsten von insgesamt vier Stufen).

Sechs Studien untersuchten Schulungsprogramme, die das Wissen und die Haltungen bezüglich der Anwendung von FEM adressieren, aber nicht durch weitere Maßnahmen ergänzt wurden. Die Ergebnisse dieser Studien waren widersprüchlich und einzelne Studien wiesen methodische Limitierungen auf. Daher lässt sich auf Basis der Studienergebnisse nicht sagen, ob solche Schulungsprogramme den Einsatz von FEM reduzieren können.

„Schulungen allein sind zu wenig!“

„Die Ergebnisse dieses Reviews zeigen, dass freiheitsentziehende Maßnahmen in Pflegeheimen reduziert werden können, ohne dass die Zahl der Stürze oder sturzbedingten Verletzungen ansteigt. Auch gab es in den ausgewerteten Studien keine Hinweise, dass stattdessen häufiger sedierende Medikamente verordnet wurden“, sagt Erstautor Univ.Prof. Dr. rer.medic. Ralph Möhler von der Uniklinik Düsseldorf. „Allerdings reichen Schulungen des Personals alleine vermutlich nicht aus, eine entscheidende Rolle spielt die Unterstützung der Leitungskräfte.“

>> Der Cochrane Review „Interventions for preventing and reducing the use of physical restraints in long‐term geriatric care“ ist unter diesem Link abrufbar: https://www.cochranelibrary.com/cdsr/doi/10.1002/14651858.CD007546.pub3/full


Originalpublikation:

Möhler R, Richter T, Köpke S, Meyer G. Interventions for preventing and reducing the use of physical restraints for older people in all long-term care settings. Cochrane Database of Systematic Reviews TBD, Issue TBD. Art. No.: CD007546. DOI: 10.1002/14651858.CD007546.pub3.





Bayern: Rascher Pflegegipfel vom Bund gefordert

Am 1. Juli 1993 wurde Ö-sterreich-weit das Pflegegeld erstmals an Pflegebedürftige ausbezahlt. Die Einführung des Bundes-Pflegegeldes war ein zähes Verhandeln und ein gemeinsamer Kraftakt und ist eine der bedeutendsten Errungenschaften der Sozialpolitik. Dennoch fehlten zwei wichtige Punkte: Eine Wertsicherung des Pflegegeldes und die Einbindung der Expertise der professionellen Pflege in die Einstufungsverfahren zur Pflegebedürftigkeit: Beides wurde erst viele Jahre später positiv korrigiert.

Bereits im Jahr 1987 war eine Petition mit 65.000 Unterschriften in den Nationalrat eingebracht worden. Doch erst im Jahr 1990 unter Sozialminister Josef Hesoun (SPÖ) wurde die Erarbeitung eines Konzepts gestartet. Zwei Großdemonstrationen im Jahr 1991 und 1992 erzeugten den entsprechenden Druck auf die Politik.

Zwei Jahre lang wurde intensiv mit Behindertenorganisationen, Seniorenverbänden, den Sozialversicherungsträgern, den Bundesländern und dem Finanzministerium verhandelt, bis endlich eine Grundlage für eine bundeseinheitliche Pflegegeldregelung geschaffen war. Das Bundespflegegeldgesetz wurde Anfang 1993 vom Parlament beschlossen und trat mit 01. Juli 1993 in Kraft. Ein sozialpolitischer Meilenstein war gesetzt.

Geldleistung ermöglicht Betroffenen freie Wahl der Pflegeleistungen

Sollte das Bundespflegegeld als Geld- oder als Sachleistung – oder eine Mischform aus beiden – ausgestaltet werden? Diese Kernfrage war ideologisch höchst umstritten – doch konnte nach langwierigen Diskussionen ein Konsens darüber erreicht werden, dass das Pflegegeld in Form einer Geldleistung – in 7 Pflegegeldstufen – ausbezahlt wird und ein Rechtsanspruch darauf besteht. „Es kam zu einem Paradigmenwechsel. Die Menschen sollen selbst entscheiden können, welche Leistungen sie von wem bekommen“, erinnert sich der damalige Präsident des österreichischen Behindertenrates, Prof. Dr. Klaus Voget.

Späte Korrektur – Pflegeexpertise endlich eingebunden

Probleme gab es allerdings von Beginn weg bei den – ausschliesslich durch ärztliche „Sachverständige“ durchgeführten – Begutachtungen zur Einstufung der individuellen Pflegebedürftigkeit , weil die Gutachter oft nicht ausreichend geschult und wenig empathisch waren. Dieser Missstand wurde erst nach zahllosen Berufungsverfahren 30 Jahre später endlich behoben: Mit der Änderung der Einstufungsverordnung zum BPGG dürfen seit 05. Juli dieses Jahres auch Pflegefachkräfte die Einstufung von Pflegebedürftigen vornehmen.

Wertverlust von 35 Prozent zu Lasten der Pflegebedürftigen

Mangels einer „vergessenen“ gesetzlichen Wertanpassungsklausel erfuhr das Bundespflegegeld im Lauf von 27 Jahren einen Wertverlust von mehr als einem Drittel. Jährlich valorisiert wird das Pflegegeld nämlich erst seit 2020. Dieser erlittene Wertverlust – einem steigenden Selbstbehalt vergleichbar – wurde den Pflegebedürftigen jedoch niemals durch Ausgleichszahlungen vergütet.

Verbesserungspotenzal sehen Expert*innen aber auch bei der Anpassung des Pflegegeldes an die Bedarfe von Menschen mit intellektuellen Behinderungen und psychischen Erkrankungen.





Bayern: Rascher Pflegegipfel vom Bund gefordert

Seit März des Vorjahres gibt es die landesweite „Pflege-SOS“ Hotline für Missstände in Pflegeheimen. Diese wurde bislang bereits 1.080 mal kontaktiert.

Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek: „Wir müssen konsequent gegen Missstände in den Pflegeheimen vorgehen! Unsere zentrale Anlaufstelle ‚Pflege-SOS Bayern‘ ist hier ein sehr wichtiger Baustein.“

Von insgesamt 1.080 Anfragen waren 664 als Beschwerden einzustufen. Der vertrauliche Rahmen, die Wahrung von Anonymität auf Wunsch der Beschwerdeführenden und die Ansprechpartner mit pflegefachlicher Expertise tragen zur hohen Akzeptanz unserer Anlaufstelle bei.“ Dabei ist es besonders wichtig, dass sich das Landesamt für Pflege der Beschwerden inhaltlich annimmt und die fachlich zuständigen Stellen unverzüglich informiert.

Holetschek sagte: „Jeder Beschwerde muss unverzüglich durch die zuständige Stelle nachgegangen werden. Wenn sich Beschwerdepunkte erhärten, ist es Aufgabe der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA), erforderliche Maßnahmen anzuordnen, wenn Einrichtungsträger ihrer Verantwortung für eine qualitätsvolle Pflege nicht ausreichend nachkommen. Außerdem wird das Gesundheits- und Pflegeministerium über den Verlauf solcher Vorgänge informiert. Wir stehen in engem Kontakt mit den Regierungen und lassen uns fortlaufend über die getroffenen Maßnahmen und deren Einhaltung berichten und über besondere Vorgänge gesondert informieren.“

Beschwerde-Management wirkt vertrauensbildend

„Die überwiegende Mehrheit der Pflegeheime in Bayern leistet gute Arbeit“, so der Pflegeminister. Umso wichtiger sei es daher. dass jeder Missstand möglichst schnell erkannt und behoben wird. Holetschek: „Die Menschen sollen darauf vertrauen können, dass sie in den Pflegeheimen in Bayern bestmöglich versorgt und betreut werden.“ So wurden u.a. die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) angewiesen, bei bestimmten Mängeln sofort und direkt geeignete Anordnungen zu erlassen.

 

Das „Pflege-SOS Bayern“ ist unter der Nummer 09621/966 966 0, per E-Mail unter pflege-sos@lfp.bayern.de, über das Onlinekontaktformular https://www.lfp.bayern.de/sospflege/ oder postalisch an Bayerisches Landesamt für Pflege, Pflege-SOS Bayern, Mildred-Scheel-Str. 4, 92224 Amberg erreichbar.





Bayern: Rascher Pflegegipfel vom Bund gefordert

Heimliche Aufnahmen von pflegebedürftigen Bewohnern führten zur Bestrafung einer Fachfrau Gesundheit. Auf den Aufnahmen waren die Bewohner*innen in persönlichen Momenten zu sehen.

Der Fall einer Fachfrau Gesundheit im Kanton St.Gallen sorgt für Aufregung: Die 34-Jährige hatte im Jahr 2021 in einem Alters- und Pflegeheim heimlich pflegebedürftige Bewohner*innen ohne deren Wissen und ausdrückliche Zustimmung  gefilmt und fotografiert.
Die Aufnahmen zeigten die Personen teilweise unbekleidet, auch auf der Toilette sitzend und in anderen intimen Pflegesituationen, wie die >>Zeitung «20 Minuten» berichtete. Sie gab die Aufnahmen auch weiter.

Erstaunlich mildes Urteil – kein Berufsverbot?

Dafür wurde die Fachfrau Gesundheit vom Gericht – erstaunlich milde – zu einer bedingten Geldstrafe von insgesamt 5.600 Franken verurteilt (die sie nur bezahlen muss, wenn sie innerhalb der nächsten zwei Jahre erneut straffällig wird). Zudem muss sie eine Buße von 700 Franken sowie Gerichtskosten und Gebühren von weiteren 700 Franken bezahlen.

Cave: Ein derartig unethisches und höchst unprofessionelles Verhalten kann für verantwortungsbewusste Arbeitgeber ein fristloser Entlassungsgrund sein! (Anm. d. Red.)