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Unterstützung für Pflegekräfte: Langzeitpflege mit KI-Assistenz wird jetzt in ersten Heimen erprobt

Die stationäre Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Die Zahl der Pflegebedürftigen nimmt stark zu, zugleich steigt der Fachkräftemangel weiter. Ein Weg, diesem Dilemma gegenzusteuern, bieten KI-basierte, digitale Services in der Pflege.

Im Projekt »Versorgungsintegrierte Künstliche Intelligenz im professionellen Pflegeprozess« (ViKI pro) ermöglichen Forschende des Fraunhofer ITWM gemeinsam mit Partnern den Pflegefachkräften die Erhebung von individuellen Pflegebedarfen und die Planung geeigneter Maßnahmen mit Unterstützung von KI.

Die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen sind individuell und vielseitig – komplexe Pflegesituationen erfordern profunde Entscheidungen in kurzer Zeit. Eine Chance, Pflegekräfte zu entlasten, die Arbeitsorganisation und Routineaufgaben zu verbessern und effizienter zu gestalten und auf diese Weise mehr zeitlichen Freiraum für pflegerische Tätigkeiten zu schaffen, bieten KI-basierte digitale Systeme.

Webanwendung für die digital assistierte Pflegeplanung

Ein solches wissens- und datengetriebenes Assistenzsystem für die professionelle Pflegeprozessgestaltung in der Langzeitpflege entwickelt und erprobt das Fraunhofer ITWM gemeinsam mit Partnern aus der Pflegewissenschaft, Pflegepraxis, Forschung und Industrie im Projekt ViKI pro, kurz für Versorgungsintegrierte Künstliche Intelligenz im professionellen Pflegeprozess. Dieses System erlaubt Pflegeexpert:innen, individuelle Pflegebedarfe zu erheben und geeignete Maßnahmen auf der Grundlage von digitalisiertem Fachwissen zu planen. Die Dokumentation der durchgeführten Pflegemaßnahmen in der Webanwendung wird auch für die Gewinnung von Erfahrungswissen genutzt, das bei zukünftigen ähnlichen Planungssituationen verwendet werden kann.

Mit dieser digitalen Unterstützung der Prozesse sollen die Versorgungsqualität in der stationären Pflege verbessert und gleichzeitig die vorhandenen knappen Ressourcen geschont werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das Vorhaben durch das Programm »Miteinander durch Innovation – Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität«. Zum Konsortium gehören neben dem Fraunhofer ITWM das August-Wilhelm Scheer Institut für digitale Produkte und Prozesse gGmbH, Connext Communication GmbH, Johanniter Seniorenhäuser GmbH, Caritas Betriebsführungs- und Trägergesellschaft GmbH sowie der AOK-Bundesverband als assoziierter Partner. Das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung (DIP) koordiniert das Projekt.

Präzise Falldaten, profundes Fachwissen und geeignete KI-Methoden nutzen

Am Fraunhofer ITWM in Kaiserslautern wird ViKI pro von einem Projektteam mit den wissenschaftlichen Mitarbeitern Dr. Maximilian Pilz, Dr. Jonas Flechsig und Murray Heymann unter der Leitung von Dr. Alexander Scherrer bearbeitet. „Unser Ziel für die Pflegepraxis ist es, eine effiziente Planung von fallspezifisch optimalen Pflegeleistungen auf der Grundlage von vorhandenem Experten- und Erfahrungswissen zu ermöglichen“, sagt Dr. Alexander Scherrer, stellvertretender Abteilungsleiter »Optimierung in den Life Sciences«. „Dafür verfolgen wir einen modellbasierten Ansatz und nutzen das vorhandene Fachwissen, digitalisieren es und machen es KI-nutzbar.“

Wichtig ist eine gute Datenbasis. Darum wird jeder Pflegefall in ViKI pro mit umfangreicher und detaillierter Anamnese inklusive Risikomatrix erfasst, wobei zahlreiche Faktoren wie Bettlägerigkeit, Selbstversorgung, Übergewicht, Depression, Müdigkeit bei täglichen Aktivitäten, kognitive Beeinträchtigungen etc. berücksichtigt werden. Das vom Fraunhofer ITWM entwickelte System schlägt dann – ausgehend von den Daten eines Pflegefalls und von digitalisiertem Pflegewissen – mittels Künstlicher Intelligenz geeignete Pflegemaßnahmen vor. Im ersten Schritt fokussieren sich die Forschenden auf die Handlungsfelder ›Mobilität‹ und ›Schmerz‹.

Die KI unterstützt, der Mensch entscheidet

„Wird nun ein Fall in die Software hochgeladen, so wird die Wissensbasis automatisch ausgewertet, die Pflegeplanerin und der Pflegeplaner erhalten Vorschläge für fallspezifisch geeignete Pflegemaßnahmen inklusive Begründung, warum bestimmte Maßnahmen optimalerweise geeignet sind. Die Software ersetzt also das manuelle, mitunter auch fehleranfällige Aussuchen und Abwägen von Maßnahmen“, erläutert der Forscher den Vorteil der KI-basierten Anwendung. Die Pflegeplaner:innen können die vorgeschlagenen Maßnahmen dann auf der Grundlage ihrer eigenen Erfahrungen abwägen und geeignete Maßnahmen auswählen.

ViKI pro entwickelt damit den etablierten manuellen Pflegeplanungsprozess, wie er mit klassischen Pflegedokumentationssystemen durchgeführt wird, weiter zu einem KI-assistierten Prozess. Durch Integration der Pflegedokumentation bietet ViKI pro eine umfassende digitale Prozessunterstützung.

„Nach Durchführung der Maßnahmen können die Pflegefachkräfte diese im Hinblick auf ihre Wirksamkeit beurteilen. Aus diesen Datenbeständen gewinnen wir mit Hilfe von KI praktische Erfahrungswerte, die in künftige Pflegeentscheidungen einfließen“, erläutert der Mathematiker den Ansatz.

Ein erster Prototyp des Systems wird bereits diesen Sommer in den Pflegeeinrichtungen der Caritas und der Johanniter erprobt.





Unterstützung für Pflegekräfte: Langzeitpflege mit KI-Assistenz wird jetzt in ersten Heimen erprobt

Die ersten drei Schulungsvideos für 24-h-Betreuer:innen sind in 8 Sprachen online – weitere werden folgen.

>zu den Videos: https://www.gesundheit.gv.at/service/videos.html





Unterstützung für Pflegekräfte: Langzeitpflege mit KI-Assistenz wird jetzt in ersten Heimen erprobt

Eine digitale Bildungsoffensive soll rund 500 Lehrende und tausende Auszubildende in den Pflegeschulen für die zunehmende digitale Transformation in der Berufswelt fit machen.

Symbolfoto: LMZ Salzburg

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„Unser Ziel ist es, digitales Lernen und Lehren so in der Pflegeausbildung zu verankern, dass die Nutzung von digitalen Tools für die angehenden Pflegefachfrauen und -männer zur Selbstverständlichkeit wird – in der Ausbildung und später in der pflegerischen Praxis“, erklärte Arbeits- und Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer bei der Vorstellung der „Digitalen Bildungsoffensive Pflege 2024 Rheinland-Pfalz“ in Mainz.

Grundlage der Bildungsoffensive ist die im Vorjahr durchgeführte >Landesstudie „digi2care“. Wer bereits in der Pflegeausbildung eine „digitale Lehr- und Lernkultur“ erlebt, wird auch im späteren Pflegealltag selbstverständlich digitale Anwendungen nutzen. Damit werde dem Minister zufolge die Attraktivität der Pflegeausbildung erhöht und ein wichtiger Beitrag zur digitalen Transformation der Pflege geleistet.





Unterstützung für Pflegekräfte: Langzeitpflege mit KI-Assistenz wird jetzt in ersten Heimen erprobt

Jahrelange häusliche Sorgearbeit durch An- oder Zugehörige wird zumeist unentgeltlich geleistet und ist zwar für die Pflegebedürftigen vorteilhaft, für die Pflegenden jedoch häufig mit Nachteilen verbunden. Um hier einen Ausgleich zu schaffen, brachte Bayern dazu einen Antrag bei der 95. Justizministerkonferenz am 5./6. Juni in Hannover ein.

Justizminister Georg Eisenreich (Bild) schlägt vor, die Anerkennung für häusliche Pflege im Bürgerlichen Gesetzbuch Deutschland-weit klar zu regeln. Eisenreich: „Im Alltag vergessen die Beteiligten häufig, entsprechende Regelungen zu treffen oder sie trauen sich aus emotionalen Gründen nicht, das Thema anzusprechen. Rechtliche Probleme können auch auftreten, wenn Zweifel an der Geschäfts- oder Testierfähigkeit des gepflegten Erblassers aufkommen“.

Die alternde Gesellschaft sei immer stärker auf die Hilfe von Pflegenden angewiesen. Eisenreich: „Wenn wir einen Anreiz für häusliche Pflege schaffen wollen, muss die Anerkennung für häusliche Pflege klar und rechtssicher im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden – sei es als Vermächtnis oder in anderer Form wie etwa als Nachlassverbindlichkeit“. Denn: Das Engagement von pflegenden An- und Zugehörigen sichert der pflegebedürftigen Person nicht nur den gewünschten weiteren Verbleib im häuslichen Umfeld, sondern auch Lebensqualität und soziale Teilhabe.

Und: Nicht zuletzt schont die private häusliche Pflege ja auch das Vermögen des Gepflegten, da Heimplätze und ambulante Pflegedienste mit teuren Selbstbehalten verbunden wären.

Aus Sicht des bayerischen Justizministers ist dabei insbesondere zu klären, ob der Kreis der Anspruchsberechtigten beschränkt sein sollte, wie der Betrag konkret bemessen werden soll und welche zeitlichen Grenzen angemessen sind: „Jeder, der schon mal einen Angehörigen gepflegt hat, weiß, wie herausfordernd diese Aufgabe physisch und psychisch sein kann und wie viel Zeit es die Pflegenden kostet. Der Bundesjustizminister ist gefordert, eine klare Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch zu schaffen.“

Kommentar:

Tatsächlich erfahren pflegende An- und Zugehörige oftmals gravierende persönliche Nachteile. So zehrt die vielfach körperlich anstrengende und psychisch belastende Sorgearbeit – mangels ausreichender Entlastungsangebote – an der Gesundheit der Pflegenden selbst. Hinzu kommt die drohende Altersarmut, weil die Rund-um-die-Uhr-Betreuung der/des Pflegebedürftigen eine eigene Berufstätigkeit unmöglich macht und folglich auch der Rentenanspruch – oft über Jahre – entsprechend verringert wird. Nicht zuletzt ist in vielen Fällen auch die Lebensqualität der pflegenden Person deutlich beeinträchtigt  und deren soziale Teilhabe stark reduziert.

Daher ist die Idee aus Bayern sehr gut und zielt in die richtiger Richtung – ist aber vermutlich in der realen Umsetzung viel zu kompliziert, bürokratisch und durch reale Klippen gefährdet (klagende Erben, arglistige Erbschleicherei, …). Zudem würden erbberechtigte pflegende An-/Zugehörige in den zahlreichen Fällen eines Mangels an Erbmasse ohnedies völlig leer ausgehen, weshalb ggf. der Staat mit einer angemessenen, gerichtlich festgestellten „Entschädigungszahlung“ einspringen müsste.

Bewährtes „Anstellungsmodell“ für pflegende An-/Zugehörige

Als Alternative zur Entschädigung UND zugleich sozialen Absicherung von häuslich pflegenden An- und Zugehörigen bietet sich das „Anstellungsmodell“ nach dem Vorbild Dänemarks an, wie es auch im österreichischen Burgenland schon seit Jahren nachweislich erfolgreich umgesetzt wird.

>Details zu den Anstellungsmodellen in Dänemark und Österreich finden Sie hier

Erich M. Hofer





Unterstützung für Pflegekräfte: Langzeitpflege mit KI-Assistenz wird jetzt in ersten Heimen erprobt

Pflegefachpersonen sollten in der Primärversorgung eine wichtigere Rolle spielen. Das empfiehlt die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ in ihrer jetzt vorgestellten Stellungnahme.

Die Expert*innen geben Empfehlungen darüber ab, wie die Versorgung an den Sektorengrenzen optimiert werden kann. Die „Trennung der Gesundheitsversorgung in den ärztlichen und den nichtärztlichen Sektor wirft mit dem sich zuspitzenden Fachkräftemangel immer größere Probleme auf“, heisst es in der Stellungnahme. „Für die sichere und wohnortnahe Gesundheitsversorgung als Daseinsvorsorge – insbesondere für eine alternde Bevölkerung – ist eine interprofessionelle Versorgung erforderlich.“

„Advanced Nurse Practitioner“ sollen flächendeckende Primärversorgung übernehmen

Konkret rät die Kommission, eine flächendeckende Versorgung durch angemessen qualifizierte Pflegefachpersonen („Advanced Nurse Practitioner“) aufzubauen, die in enger Kooperation mit den Primärärztinnen und -ärzten die wohnortnahe therapeutische Versorgung insbesondere chronisch kranker Menschen übernehmen.

Dies sollte jedoch selbstständig, unabhängig und ohne Arztvorbehalt möglich sein.

Auch die Versorgungssteuerung der Patient*innen könnte rein pflegerisch oder interprofessionell erfolgen.

Ein wichtiger Aspekt ist nach Einschätzung der Kommission die Überwindung der sogenannten „doppelten Facharztschiene“, also die Trennung der fachärztlichen Versorgung im niedergelassenen und stationären Bereich. Generell sollten Fachärzte eher an Kliniken tätig sein. Primärärzte (praktische Ärzte, Allgemeinmediziner, Hausärzte, Pädiater, aber auch Gynäkologen und Psychiater) sollten hingegen stärker die Patientenversorgung steuern und entscheiden, ob ein Patient überhaupt in ein Krankenhaus muss – oder zu einem niedergelassenenFacharzt weitergelotst wird.

>zur ausführlichen Stellungnahme





Unterstützung für Pflegekräfte: Langzeitpflege mit KI-Assistenz wird jetzt in ersten Heimen erprobt

Bereits zum 10. Mal hat der Lebenswelt Heim Bundesverband diesen einzigartigen Preis verliehen. Insgesamt hatten sich 62 Einreichungen aus ganz Österreich um den TELEIOS 2024 beworben.

„Das ist ein Allzeit-Höchststand“, freut sich LWH-Generalsekretärin Claudia Hofmann, die  gemeinsam mit Michaela Eder für die Organisation verantwortlich war.

Der Landeshauptmann von Oberösterreich, Thomas Stelzer betonte in seinen Grußworten: „Gerade in der Langzeitpflege ist es wichtig, auf Innovation und auf Digitalisierung zu setzen. Vor allem aber auf die Kompetenz und die Empathie der Mitarbeitenden – dafür sind die Nominierten für den TELEIOS der beste Beweis.“

Einer der ganz seltenen Ehren-TELEIOS wurde heuer an den in den Ruhestand getretenen Leiter der Sektion IV des Sozialministeriums, Mag. Manfred Pallinger, überreicht. Er war als Sektionschef ein ganz wichtiger Vermittler zwischen den Menschen in der Praxis der Pflegeheime, der Verwaltung und der Politik.

Vielfältig und bunt wie die Einreichungen war auch die achtköpfige Jury, die in einem mehrstufigen Verfahren – notariell begleitet – ihre Bewertungen abgegeben hat. In der Abschlusssitzung bestätigen die Mitglieder der Jury die Kreativität wie hohe Qualität der Projekte.

Stolzer Moment für das Team des Volkshilfe Seniorenzentrums Bad Aussee: Das Projekt „Senior:innen-Almhütte – wir holen die Almen zu uns ins Tal“ hat den 1. Platz in der Kategorie Bewohner:innen gewonnen. Hausleiterin Gabriele Grill und PDL Astrid Budemayr nahmen Trophäe und Urkunde erfreut entgegen.

Foto: APA /Markus Schneeber

Einer, der von Beginn an mit dabei ist, nun in der Rolle als Ehrenpräsident des Lebenswelt Heim Bundesverbandes und als Jurysprecher, ist Edgar Führer. Er hat auch dieses Mal wieder etwas zur Entstehungsgeschichte und zur Idee des TELEIOS berichtet und hat unterstrichen, wie wichtig es ist, die Arbeit der Alten- und Pflegeheime auf diese Art und Weise sichtbar zu machen. „Seit jeher ist es uns ein Anliegen, der Innovationskraft größerer Träger und kleiner Betriebe gleichermaßen eine Bühne zu geben,“ beschreibt er eines der Ziele des TELEIOS.

Der TELEIOS war mit seinem Gala-Abend dieses Mal im Musiktheater in Linz zu Gast, wo Folke Tegetthoff, Märchendichter und Erzähler, und sein Künstler:innenteam die Veranstaltung zu etwas ganz Besonderem machten. Und es sind ja auch die Geschichten hinter den Projektberichten der nominierten Häuser, die einen wertvollen Einblick in das Leben in unseren Pflegeheimen gewähren, wo nicht nur quantitative Ziele zählen, sondern vor allem das Leben und die Lebensqualität.

Die preisgekürten Projekte:

Kategorie Führung:

1. Preis: Installierung des Umweltmanagement- und Umweltbetriebsprüfungssystem EMAS im Seniorenheim Franziskusschwestern der Barmherzigen Brüder (OÖ)

2. Preis: Teamwork & Du – Soziokratie & E-Qalin®; Die Umsetzung am Beispiel des Pflegewohnhauses St. Elisabeth der Caritas (Wien)

3. Peis: Entwicklung einer zukunftsorientierten Organisationsstruktur im Pflegewohnheim Peter Rosegger der Geriatriezentren der Stadt Graz (Steiermark)

Kategorie Mitarbeiter:innen

1. Preis: Erfassung von Gesundheitsdaten mittels digitalem Helfer (ILVI) – Geriatrische Gesundheitszentren der Stadt Graz (Steiermark)

2. Preis: OsttirolCare: Digital rekrutieren, sozial präsentieren/ Social Media Integration und Innovative Mitarbeiter:innengewinnung der GV Bezirksaltenheime Lienz (Tirol)

3. Preis: ideenuniversum.at – Kuratorium Wiener Pensionistlnnen Wohnhäuser – Häuser zum Leben (Wien)

3. Preis: Wertschätzung – ein Weg zum Miteinander – Pflegeverband Bruck – Mürzzuschlag (Steiermark)

Kategorie Bewohner:innen

1. Preis: Senior:innen-Almhütte – wir holen die Almen zu uns ins Tal – Volkshilfe-Seniorenzentrum Bad Aussee (Steiermark)

2. Preis: Tiere als Partner in der Betreuung – PBZ Retz (Niederösterreich)

3. Preis: Das Veeh-Harfen Orchester – Musik, die Herz, Körper und Seele bewegt – PBZ Pottendorf (Niederösterreich)

3. Preis: Raum & Wohnen für Menschen mit Demenz – Seniorenwohnhaus Liefering (Salzburg)

>zur Foto-Galerie mit Download-Möglichkeit

>TELEIOS 2024 Broschüre zum Download





Unterstützung für Pflegekräfte: Langzeitpflege mit KI-Assistenz wird jetzt in ersten Heimen erprobt

Am 15. Mai wurde der Entwurf zur Krankenhausreform vom Kabinett beschlossen – gegen den Einwand der Bundesländer. Auch die Rolle der Profession Pflege wird im neuen Entwurf weitgehend ignoriert.

Der Entwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) geht nun zur Debatte in den Bundestag.  Bundesminister Lauterbach will mit der neuen Reform die prekäre finanzielle Lage vieler deutscher Krankenhäuser verbessern und durch stärkere Spezialisierung die Qualität der Versorgung steigern. In Zukunft sollen Krankenhäuser anstatt der bisher üblichen Fallpauschalen 60 Prozent der Vergütung schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen Leistungsgruppen werden, die auf bundeseinheitlichen Qualitätsvorgaben basieren.

An den Ländern vorbei

Von vielen Landesvertretern wurde der Kabinettsbeschluss heftig kritisiert: Obwohl sich alle Bundesländer sehr aktiv und konstruktiv in den Prozess eingebracht und gemeinsam Änderungen vorgeschlagen hätten, seien diese vom Bundesgesundheitsminister erneut nicht berücksichtigt worden. „Der Bundesminister agiert wiederholt an den Ländern vorbei und findet immer wieder neue Ausreden. Das ist ein Affront“, beschwerten sich die Gesundheitsministerinnen Petra Köpping (Sachsen), Petra Grimm-Benne (Sachsen-Anhalt) und Heike Werner (Thüringen) in einem gemeinsamen Statement über das Vorgehen. Mehrere Bundesländer – darunter Bayern und Nordrhein-Westfalen – haben bereits mit einer Verfassungsklage gedroht, da Krankenhausplanung Ländersache sei.

Experten aus der Branche sind skeptisch

Auch in der Gesundheitsbranche stößt der Entwurf überwiegend auf Ablehnung. „Wenn das Gesetz so umgesetzt wird, führt es zu langen Wartelisten, Fehlanreizen und mehr Bürokratie“, warnt Gerald Gaß, Vorstandschef der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Auch das Aktionsbündnis Patientensicherheit zeigt sich skeptisch und befürchtet eine substanzielle Verschlechterung der Versorgung im ländlichen Raum.

Pflege wieder einmal ignoriert

Als der ursprüngliche Expertenentwurf zur Krankenhausreform veröffentlicht wurde, reagierten Pflegeverbände überwiegend positiv. Grund dafür war, dass ursprünglich eine Ausweitung von Pflegebefugnissen im Raum stand, unter anderem auch die Idee von pflegegeleiteten Kliniken.

Allerdings wurde im nun beschlossenen Entwurf der hierfür verantwortliche Paragraf 115h SGB V, der medizinisch-pflegerische Leistungen in „Level-1i-Kliniken“ regeln sollte, vom Ministerium gestrichen. „Der Gesetzentwurf konzentriert sich wieder einmal auf den Arztvorbehalt und ignoriert die immense fachliche Kompetenz der Profession Pflege. Die Pflegeberufe werden erneut marginalisiert und ihre Forderungen ignoriert.“, so die harsche Kritik des Deutschen Pflegerates zum Gesetzesentwurf. Die darin genannten Weiterentwicklungsmöglichkeiten für Pflegefachpersonen zur Attraktivitätssteigerung des Berufs seien eine Farce.

Auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) zeigte sich enttäuscht. „Wir sehen […] im aktuellen Entwurf, dass sämtliche Regelungen – wie die Stärkung der medizinisch-pflegerischen Versorgung –, die das Potenzial pflegerischer Kompetenzen gehoben und die Autonomie der Pflegefachpersonen gefördert hätten, gestrichen wurden.“, so DBfK-Bundesgeschäftsführerin Dr. Bernadette Klapper. Ohne die Einbeziehung der Profession Pflege könne die Reform schlicht nicht funktionieren, sind sich die im DPR vertretenen 16 Berufsverbände einig.

 





Unterstützung für Pflegekräfte: Langzeitpflege mit KI-Assistenz wird jetzt in ersten Heimen erprobt

Nordrhein-Westfalen wird die finanzielle Förderung des Instituts für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld zum Jahresende 2024 einstellen. Der Pflegeberufsverband DBfK kritisiert diese Entscheidung scharf.

„Deutschland ist in der Pflegewissenschaft im internationalen Vergleich von jeher schwach aufgestellt. Der Wissenschaftsrat hat erst Ende letzten Jahres eindringlich die Notwendigkeit der Disziplinbildung auch in der Pflegewissenschaft formuliert, um den Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung begegnen zu können. In dieser Situation entscheidet sich Nordrhein-Westfalen, ein renommiertes pflegewissenschaftliches Institut fallen zu lassen. Das macht mich fassungslos“, beurteilt Dr. Bernadette Klapper (Bild), Bundesgeschäftsführerin im DBfK, die Entscheidung. Der richtige Weg wäre, pflegewissenschaftliche Fakultäten an den Universitäten auf- und auszubauen. Klapper: „Ohne Pflegewissenschaft wird es keine Weiterentwicklung des pflegerischen Handlungsfelds geben“. Dabei sei es angesichts der alternden Boomer-Jahrgänge notwendiger denn je, Pflegebedürftigkeit zu verhindern und zu vermindern.

„Woher sollen das Wissen und die Evidenzbasierung in der Praxis kommen, wenn es keine pflegewissenschaftlichen Institute gibt?“, so Klapper weiter.

Das Institut für Pflegewissenschaften an der Universität Bielefeld (IPW) hat dem DBfK zufolge wichtige Impulse in der pflegerischen Forschung gesetzt und zentrale Themen bearbeitet: die Versorgung und Pflege chronisch kranker Menschen, Risiken und ausgewählte Phänomene in der Langzeitpflege, Prävention in der Langzeitpflege, Beiträge zur Qualitätssicherung in der Langzeitpflege u. v. m.

„Wir fordern die politischen Entscheidungsträger:innen auf, das IPW zu erhalten. Statt Förderungen einzustellen, sollte die Arbeitsgruppe 6 der Fakultät für Gesundheitswissenschaften ‚Versorgungsforschung und Pflegewissenschaft‘ massiv ausgebaut werden. Dort wird die Forschung betrieben, die wir für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung in Deutschland brauchen. Mit politischem Willen geht das“, meint Klapper.

Nach der Schliessung der pflegewissenschaftlichen Fakultät an der Hochschule Vallendar vor wenigen Jahren ist die Schliessung des IPW in Bielefeld ein weiterer harter Schlag für die Pflegewissenschaft in Deutschland, der die Profession Pflege weiter schwächen wird – „…zu Lasten der Bevölkerung und von Millionen von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen!“, warnt Klapper.

>zur Webseite des IPW Bielefeld





Unterstützung für Pflegekräfte: Langzeitpflege mit KI-Assistenz wird jetzt in ersten Heimen erprobt

Mit dem Gesundheitsversorgungs-Stärkungsgesetz (GVSG) will die deutsche Bundesregierung – parallel zur anstehenden Krankenhausreform – jetzt auch die ambulante Versorgung verbessern.

Patient*innen sollen künftig leichter Zugang zur Behandlung bekommen. Durch den Wegfall der Budgets wird es für Hausärztinnen und Hausärzte attraktiver, wieder mehr Patient*innen anzunehmen. Unnötige Quartalsuntersuchungen entfallen, sodass überfüllte Wartezimmer vermieden werden. Der Zugang zur psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung wird verbessert. Pflege- und Patientenvertreter erhalten mehr Beteiligungsrechte bei Leistungsentscheidungen in der gesetzlichen Krankenversicherung.

„Unser Gesundheitssystem braucht eine Generalüberholung, um stark zu bleiben“, betont einmal mehr Bundesgesundheits-minister Prof. Karl Lauterbach (Bild). Daher sei – parallel zur Krankenhausreform – auch die Reform der ambulanten Versorgung „zwingend notwendig“.

Das geplante Gesetz im Überblick

Das ist u.a. vorgesehen:

  • Der Hausarztberuf soll deutlich attraktiver werden:
    – Alle Hausarztleistungen inklusive Hausbesuche werden künftig ohne Kürzungen vergütet (Budgetvorgaben fallen weg).
    – Patient*innen mit leichten chronischen Erkrankungen ohne hohen Betreuungsbedarf müssen nicht mehr jedes Quartal einbestellt werden (neue Versorgungspauschalen).
    – Hausärzt*innen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen – wie z.B. bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten und viele Haus- und Heimbesuche – werden besonders honoriert (Einführung von Vorhaltepauschalen).
  • Gemeinden und Städten wird es erleichtert, kommunale MVZ zu gründen, damit sie die Versorgung vor Ort noch besser mitgestalten können.
  • Die ambulante psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung wird verbessert und die Erbringung psychotherapeutischer Leistungen wird vereinfacht. Es werden insbesondere zusätzliche psychotherapeutische und psychiatrische Versorgungsaufträge für vulnerable Patientengruppen geschaffen, um ihnen den Zugang zur Versorgung zu erleichtern.
  • Es wird eine separate Bedarfsplanung für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeut:innen etabliert, die Kinder- und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln.
  • Erwachsene, Kinder und Jugendliche, die unter schweren Krankheiten leiden oder von Behinderungen betroffen sind, erhalten einen besseren Zugang zu medizinisch notwendigen Hilfsmitteln. Hierfür sollen die entsprechenden Bewilligungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen beschleunigt werden.
  • Die Stimme der Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird gestärkt. Dafür sollen die Beteiligungsrechte erweitert und die Entscheidungen des G-BA beschleunigt werden.
  • Service- und Leistungsqualität der Krankenkassen sind für Versicherte künftig jährlich verpflichtend transparent zu veröffentlichen.

AOK fordert Änderungen im Bundestag

Der AOK-Bundesverband sieht den Entwurf des GVSG als „Gesetz der verpassten Chancen“ und hofft, dass es im weiteren parlamentarischen Verfahren „noch mehr Substanz bekommt“ – damit innovative Ansätze zur Stärkung der regionalen, Sektoren-unabhängigen Gesundheitsversorgung wieder an Bedeutung gewinnen.

 > AOK Positionspapier zum GVSG-Entwurf

GKV: Wegfall der Hausarzt-Budgets nicht sinnvoll

Der GKV-Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen beklagt den geplanten Wegfall der Budgets für Hausarztpraxen, da hiedurch  „…künftig weniger Anreize bestehen werden, ärztliche Praxen in ländlichen Räumen zu führen“. Die Budgetierung habe sich als Steuerungsinstrument gerade im Bereich der hausärztlichen Versorgung bewährt, um bedarfsnotwendige Praxen besser zu honorieren.

Im Gegensatz dazu begrüsst beispielsweise Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach (Bild) den geplanten Wegfall der Budgetierung, fordert jedoch von der Bundesregierung eine noch stärkere Unterstützung der niedergelassenen Ärzte ein.





Unterstützung für Pflegekräfte: Langzeitpflege mit KI-Assistenz wird jetzt in ersten Heimen erprobt

Mit dem Landes-Förderprogramm „Pflege vor Ort“ werden seit drei Jahren bereits mehr als 600 kommunale Projekte für Pflegebedürftige und Angehörige initiiert. Das erfreuliche Ergebnis: 87 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen werden in Brandenburg zuhause gepflegt – der Deutschland-weit höchste Wert.

Bei einem Fachtag in Bad Saarow zog Sozialministerin Dr. Ursula Nonnemacher (Bild) jetzt eine ermutigende Zwischenbilanz: „Brandenburg verfolgt seit Jahren eine konsequente Politik zur Stärkung der häuslichen Pflege und unterstützt mit dem Förderprogramm „Pflege vor Ort“ die Kommunen, alterns- und pflegerechte Sozialräume zu gestalten und damit die Pflege in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen.“

Nonnemacher zufolge habe sich das 2,5 Mio. Einwohner zählende Bundesland „rechtzeitig auf den Weg gemacht“, um der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen und unterstützende Strukturen und Angebote aufzubauen.

Mit dem Landesprogramm „Pflege vor Ort“ werden seit 2021 sozialräumliche Hilfen im Vor- und Umfeld der Pflege gestärkt – also in kommunaler Verantwortung Angebote der Beratung, Begleitung, Entlastung und zur sozialen Teilhabe der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen geschaffen. Hierfür werden jährlich rund zehn Mio. Euro aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt.

Ab 2025 Modell für ganz Deutschland

Inzwischen signalisieren auch andere Bundesländer Interesse an den Maßnahmen. Nach dem Vorbild des Brandenburger Ansatzes von „Pflege vor Ort“ werde es von 2025 bis 2028 ein Modellprogramm für alle Länder in Höhe von jährlich 30 Mio. Euro pro Jahr geben, berichtete Nonnemacher.

Die Projektleiterin der Fachstelle Altern und Pflege im Quartier, Katharina Wiegmann, sagte: „Mich beeindruckt, dass die Landkreise, kreisfreien Städte, Ämter sowie amtsfreien Gemeinden die Möglichkeit, die sie durch Pflege vor Ort erhalten, in einem nicht erwarteten Umfang genutzt haben: Sie gestalten aktiv das Umfeld von Menschen mit Pflegebedarf und deren Angehörigen mit. Indem die Kommunen Verantwortung für Pflegebedürftige übernommen haben, konnten Menschen in den kleinsten Ortsteilen Brandenburgs erreicht werden.“ Pflege vor Ort-Angebote seien ein Brückenschlag zu den Leistungen der Pflegeversicherung.

Eingesetzt wird das Fördergeld u.a. für den Auf- und Ausbau von Helferkreisen und Nachbarschaftshilfen, von Angeboten für ein gemeinsames Mittagessen, Informationen und Schulungen für pflegende Angehörige, von Projekten zur Anregung gemeinsamer Aktivitäten (gemeinsames Backen für Dorffeste; Reparaturcafé oder Sportkurse) und Teilhabe – auch bei Pflegebedürftigkeit.

> Nähere Infos zu „Pflege vor Ort“





Unterstützung für Pflegekräfte: Langzeitpflege mit KI-Assistenz wird jetzt in ersten Heimen erprobt

Die Regierung (Bundesrat) will gesetzlich begrenzte Arbeitszeiten im Pflegebereich einführen. Die Spitäler protestieren. Auch der Berufsverband SBK kritisiert erhebliche Lücken in der verfassungsmässigen Umsetzung der „Pflegeinitiative“.

Der Bundesrat hat kürzlich den Gesetzentwurf für die 2. Etappe der Umsetzung von Art. 117b BV vorgelegt. Der SBK fordert eine vollständige Umsetzung der Pflegeinitiative. Das neue Bundesgesetz zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Regelung der Masterstufe begrüsst der SBK. Dass der Bundesrat darauf verzichtet, die bedarfsgerechte Personalausstattung und die angemessene Finanzierung der Pflegeleistungen sicherzustellen, sei jedoch völlig inakzeptabel. Damit werde dem SBK zufolge der Verfassungsauftrag – die Pflegequalität nachhaltig zu stärken – nicht umgesetzt. Erfreut ist der Berufsverband über die Anpassungen in der Verordnung zum eigenverantwortlichen Bereich und deren Inkraftsetzung zum 1. Juli 2024 (1. Etappe).

„Die Prioritäten liegen auf der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, einer bedarfsgerechten Personalausstattung, einer angemessenen Finanzierung der Pflegeleistungen und der Reglementierung der Masterstufe“, so SBK-Geschäftsführerim Yvonne Ribi (Bild) in einer Aussendung.

Und ergänzt: „Eine Pflege von hoher Qualität braucht genügend Personal auf allen Schichten, unabhängig vom Versorgungsbereich“. Zudem müssen zusätzliche Mittel in die Pflege fliessen, damit die Arbeitsbedingungen verbessert und das Personal im Beruf gehalten werden kann. „Es ist für uns unverständlich, dass eine Verbesserung der Finanzierung von Pflegeleistungen nicht angegangen wird“, so die scharfe Kritik.

Aktueller Hintergrund

Derzeit müssen Pflegefachleute bis zu 50 Wochenstunden arbeiten. Das soll künftig nicht mehr erlaubt sein. Das geplante neue Gesetz sieht u.a. vor, dass nur noch 45 Stunden Höchstarbeitszeit erlaubt wären. Die Normalarbeitszeit muss künftig zwischen 38 und 42 Wochenstunden liegen. Diese Obergrenzen sollen laut Regierung die Gesundheit der Pflegefachleute schützen.

Dienstpläne vier Wochen im Voraus

Laut dem Gesetzentwurf müssen die Spitäler künftig die Dienstpläne mindestens vier Wochen im Voraus festlegen. Kurzfristige Anpassungen wären zwar weiterhin möglich, müssten aber mit einem zeitlichen oder finanziellen Ausgleich abgegolten werden. Je kurzfristiger der Arbeitseinsatz ist, desto höher soll der Ausgleich sein.
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass er mit dem neuen Gesetz nur einzelne Punkte angehen kann. Deshalb müssen die Arbeitsbedingungen künftig auch mit Gesamtarbeitsverträgen festgelegt werden.

Ausbildungsoffensive startet am 1. Juli

Am 1. Juli treten die ersten Massnahmen zur Erfüllung der Pflegeinitiative in Kraft. Dann startet die Ausbildungsoffensive, die der Bund zusammen mit den Kantonen während acht Jahren mit knapp einer Milliarde Franken finanziert.
Ausserdem können Pflegefachpersonen ab Juli bestimmte Leistungen ohne ärztliche Anordnung zulasten der Sozialversicherungen abrechnen. Es handelt sich um Abklärungen, Beratungen und Koordination sowie die Grundpflege.

Spitäler kritisieren fehlende Finanzierung

Für den Spitalverband >Hplus sind die Vorschläge der Regierung „unausgegoren“. Die Ausbildungsoffensive sei zwar richtig, bringe jedoch in „der vorliegenden Form eine grosse finanzielle Mehrbelastung der Spitäler“.
Ebenso wie der SBK kritisiert der Verband, „dass für keine dieser kostenintensiven Massnahmen eine zusätzliche Finanzierung durch den Gesetzgeber vorgesehen ist“. Zudem würde Hplus zufolge die Arbeitszeitreduktion den Fachkräftemangel weiter verschärfen.
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>zur Reaktion des Berufsverbandes SBK





Unterstützung für Pflegekräfte: Langzeitpflege mit KI-Assistenz wird jetzt in ersten Heimen erprobt

Im Herbst 2024 startet der erste Hochschullehrgang „Bachelor Professional Leadership & Management in der Pflege“. Dieser ist – erstmals in Österreich – für beruflich Pflegende auch ohne Hochschulreife (Matura) zugänglich.

Der Hochschullehrgang findet in Kooperation zwischen FH Burgenland Weiterbildung und dem IBG – Institut für Bildung im Gesundheitsdienst (IBG) statt.

Gesundheits- und Krankenpflegepersonen (DGKP), die über eine Befähigung für den gehobenen Dienst verfügen, öffnet der neue berufsbegleitende Lehrgang die Türen zu weiteren Karrierechancen. Eine akademische Ausbildung, wie ein Bachelorstudium, war ohne Hochschulreife oder Studienberechtigungsprüfung bisher nicht möglich. Mit der im Jahr 2021 beschlossenen Novelle des Universitätsgesetzes wurden Weiterbildungsstudien in Österreich neu organisiert und es wurde u.a. der Abschluss „Bachelor Professional (BPr)“ für Weiterbildungsstudien in Zusammenarbeit mit ausseruniversitären Bildungseinrichtungen eingeführt.

An ein Bachelor Professional Studium kann sowohl ein ordentliches als auch ein ausserordentliches Masterstudium angeschlossen werden.

Leadership & Management in der Pflege

Das Ziel des Studienganges ist es, die Studierenden darauf vorzubereiten, Leitungsfunktionen auf mittlerer und höherer Ebene in verschiedenen Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesens zu übernehmen. Daher werden von Personenzentrierung und Empathie über Change Management bis hin zu strategischem Gesundheitsmanagement alle relevanten Kompetenzen abgedeckt. Der Abschluss mit dem Bachelor Professional (BPr) ermöglicht den Zugang zu allen ordentlichen und außerordentlichen Masterstudiengängen.

Dr.in Romana Winkler ist Vorstandsmitglied des Lebenswelt Heim Bundesverbandes und war in die Entwicklung des Bachelorstudienganges involviert. Sie fasst zusammen:

„Gerade in der Pflegebranche erscheint das innovative Bachelor Professional-Studium, das nicht zwingend eine allgemeine Hochschulreife voraussetzt für diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen, die bereits in Führungsaufgaben tätig sind oder zukünftig sein werden, attraktiv. Der Hochschullehrgang „Bachelor Professional Leadership & Management in der Pflege“ ist das erste Angebot im Gesundheitsbereich dieser Art in Österreich und setzt an den gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen im Gesundheits- und Pflegebereich an.

Die vermittelten Inhalte besitzen einen direkten Praxisbezug und die erworbenen Kenntnisse sind für die Studierenden sofort anwendbar. Die Kombination aus Vorerfahrungen und Kompetenzen, die während des Studiums weiterentwickelt werden, qualifizieren die Absolvent:innen für eine erfolgreiche Führungstätigkeit in verschiedenen Branchen des Sozial- und Gesundheitsbereiches.

Nähere Informationen unter >Management & Leadership – IBG und >Programme – FH Burgenland Weiterbildung





Unterstützung für Pflegekräfte: Langzeitpflege mit KI-Assistenz wird jetzt in ersten Heimen erprobt

In der Vorwoche wurde das Pflegekompetenzzentrum Zurndorf als „Haus der 4. Generation“ offiziell eröffnet. Betrieben wird das neue 65 Plätze-Haus vom Samariterbund (ASB).

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (4.v.l.), PDL Maria Eresheim und Marlene Pfeiffer-Wild sowie Prokuristin Christine Ecker und PDL Anna-Maria Matzka (alle Samariterbund Burgenland) zusammen mit weiteren Festgästen aus Politik und Wirtschaft.

Foto: LMS Burgenland

60 Langzeit- und fünf Kurzzeitpflegeplätze machen das neue Pflegeheim zum grössten im Bezirk. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil betonte: „ (…) Profitorientierung darf bei der Pflege keine Rolle spielen. Daher wird die Gemeinnützigkeit für den Betrieb von Pflegeeinrichtungen ab 2029 gesetzlich verankert“. Damit darf mit Pflege und Betreuung – sofern Landes(förder)mittel dafür bezogen werden – kein Gewinn gemacht werden. „Damit sogen wir dafür, dass jeder Euro im Pflegesystem bleibt“, so Doskozil bei der Eröffnungsfeier.

 





Unterstützung für Pflegekräfte: Langzeitpflege mit KI-Assistenz wird jetzt in ersten Heimen erprobt

Obwohl in zentralen Bereichen von Krankenhäusern tätig, gibt es für die Notfallpflege in Österreich keine spezialisierte Ausbildung. Ein Zustand, der nicht mehr zeitgemäß ist.

Die Etablierung einer Sonderausbildung für Notfallpflege – mit den entsprechenden Kompetenzerweiterungen – ist nur eine von vier Forderungen, die die Bundesarbeitsgemeinschaft Notfallpflege Österreich erhebt. Weitere Forderungen sind die Einbeziehung von Expert:innen aus der Notfallpflege bei berufspolitischen Entscheidungen, die Übernahme deutscher Empfehlungen für die Berechnung des Personalschlüssels und die offizielle Aufnahme der Notfallpflege in die erweiterten und speziellen Tätigkeitsbereiche des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes.

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Checklisten bei der Übergabe eines Patienten des Rettungsdienstes in einer zentralen Notaufnahme (ZNA)

Symbolbild

„Es geht uns hier nicht nur darum sichtbarer zu werden“, betonen die beiden Autoren des Positionspapiers Matthias Hellmair und Michaela Klinglmair, „sondern es geht vor allem auch um fachliche Fragestellungen“. Eine Professionalisierung dieses sensiblen Spezialbereichs der Pflege ist für die Qualitätssicherung und -steigerung wichtig. Zudem handelt es sich bei Notaufnahmen um zentrale Schnittstellen in Krankenhäusern, da sie zu den wichtigsten Eintrittspforten gehören.

Sehr breites und anspruchsvollen aufgabengebiet

„Es gibt kaum Bereiche, in denen Kolleg:innen der professionellen Gesundheits- und Krankenpflege mit so einem breiten und anspruchsvollen Spektrum an vielfältigen Herausforderungen konfrontiert werden“, erklärt Hellmair, Vorsitzender der ÖGKV Bundesarbeitsgemeinschaft für Notfallpflege, weiter, „Herausforderungen, die oft weit über das Medizinisch-pflegerische hinausgehen.“

Unterstützt wird dieses Anliegen auch von der AAEM-Österreichischen Gesellschaft für Notfallmedizin, die die innerklinische Notfallmedizin in Österreich repräsentiert. „Eine profunde, strukturierte und qualitätsüberprüfte Ausbildung muss Österreich-weit vergleichbar sein und soll nicht nur die Betreuungsqualität von Menschen mit akuten Notfällen garantieren, sondern soll auch eine zielgerichtete und kosteneffiziente Organisation in den innerklinischen Notfalleinrichtungen ermöglichen“, sagt AAEM-Präsident Prof. Harald Herkner.

Auch die Sektion Notfallmedizin der Österreichischen Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin (ÖGARI) bekräftigt als grösste notfallmedizinische Fachgesellschaft in Österreich die Forderung nach einer zielorientierten Ausrichtung und Verbesserung der Ausbildung für die Notfallpflege. „Hier ist der Gesetzgeber dringend gefordert, eine bundesweit einheitliche, strukturierte Ausbildung sicherzustellen und die dafür notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen“, bekräftigt der Vizepräsident der ÖGARI, Univ. Prof. Dr. Helmut Trimmel.

Schweiz und Deutschland weit voraus

In Deutschland gibt es bereits seit 2016 eine bundesweite Sonderausbildung für Notfallpflege und die dazugehörige Zusatzqualifikation ist seit 2018 gesetzlich verankert. In der Schweiz gibt es eine vergleichbare Ausbildung bereits seit 2007. „Deswegen ist es höchste Zeit dieses Versäumnis in Österreich zu korrigieren und der Notfallpflege – und damit auch den Patient:innen – den Stellenwert zu geben, den es braucht“, forder Notfallpflege-E Klinglmair.





Unterstützung für Pflegekräfte: Langzeitpflege mit KI-Assistenz wird jetzt in ersten Heimen erprobt

E-Qalin® als umfassendes, dynamisches Qualitätsmanagement-System für Alten- und Pflegeheime mit dem zentralen Prinzip der kontinuierlichen und beteiligenden Entwicklung darf heuer auf eine 20-jährige Erfolgsgeschichte zurückschauen.

Die E-Qalin Komm.unity beim Vernetzungstreffen 2023 in Vorchdorf

Foto: IBG/zVg

E-Qalin® beruht auf dem Prinzip der Selbstbewertung in Fach- und Kerngruppen unter Beteiligung von Führungskräften und Mitarbeiter:innen und fördert die Bewusstseinsbildung für Qualität unmittelbar am eigenen Arbeitsplatz. Beim E-Qalin® Modell sind einerseits die Strukturen und Prozesse in einem Alten- und Pflegeheim und andererseits die Ergebnisse die tragenden Säulen, auf die sich das Modell stützt und die für die Darstellung der Weiterentwicklung einer Organisation herangezogen werden.

Das Lernen aus den unterschiedlichsten Wissens- und Erfahrungsquellen einer Organisation nimmt im E-Qalin® Modell einen wichtigen Platz ein. Es entsteht ein Bild der Stärken des Alten- und Pflegeheims und der Verbesserungsmaßnahmen, die von den beteiligten Personen als wesentlich erachtet werden. Üblicherweise liefert das Ergebnis einer Selbstbewertung eine Fülle von Anregungen für die Weiterentwicklung einer Einrichtung, die diese umsetzen kann.

Das Grundkonzept des E-Qalin® Modells wurde 2004–2007 im Rahmen eines Leonardo daVinci-Projekts der Europäischen Union unter der Projektleitung des IBG von einem Team aus Anwender:innen, Heimleiter:innen, Vertreter:innen von Berufsverbänden, Bildungseinrichtungen und Trägern stationärer Einrichtungen der Altenhilfe sowie Expert:innen auf den Gebieten des Qualitätsmanagements und der Sozialgerontologie entwickelt, erprobt und evaluiert.

Seither wurden von inzwischen über 780 Einrichtungen der Langzeitpflege sowie im Rahmen weiterer Anschlussprojekte auf zahlreichen Seminaren und Workshops weitere Erfahrungen gewonnen, um das E-Qalin® Modell auf die spezifischen Gegebenheiten des Lebens und Arbeitens in Alten- und Pflegeheimen auszurichten. Über 1700 E-Qalin® Prozessmanager:innen und über 1300 E-Qalin® Moderator:innen wurden ausgebildet. Das System wird auf europäischer Ebene unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen und innovativer Themenschwerpunkte laufend weiterentwickelt.

Die Merkmale und Zielsetzungen von E-Qalin® sind hochaktuell:

  • E-Qalin® orientiert sich an den (sich wandelnden) Bedürfnissen und Werten von Bewohner:innen und Mitarbeiter:innen und an einer Perspektivenvielfalt
  • E-Qalin® führt einen permanenten interdisziplinären, intergenerativen und interkulturellen Lernprozess in der Organisation ein, der die Mitsprache und Beteiligung und das Voneinander-Lernen der Betroffenen gewährleistet
  • E-Qalin® qualifiziert und fördert Mitarbeiter:innen, sich systematisch mit Strukturen, Prozessen und Ergebnissen in der Organisation auseinanderzusetzen und Selbstbewertungsprozesse zu moderieren (= Empowerment)
  • E-Qalin® fokussiert auf Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten und stärkt die Identifikation mit der Organisation und die Attraktivität als Arbeitgeber
  • E-Qalin® fördert eine transparente und offene Kommunikation im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses
  • E-Qalin® ist auf nachhaltige Entwicklung in den Bereichen Umweltverträglichkeit, Sozialverträglichkeit, Kulturverträglichkeit und Ökonomieverträglichkeit ausgerichtet

Die vom Kuratorium Deutscher Altershilfe (KDA) aktuell fokussierten und propagierten innovativen Pflegewohnsettings 6.0 stellen eine Gestaltung demokratischer Arbeits- und Lebensstrukturen in den Mittelpunkt. E-Qalin® fördert im Rahmen der Selbstbewertungen seit 2 Jahrzehnten die Beteiligung, Mitsprache und Mitgestaltung aller Betroffenen im Sinne einer Qualitätsentwicklung in einer „sorgenden Gemeinschaft“.

Gelebte Werte und Haltungen als wesentliche Resilienzquellen

Im Kontext aktueller Personalengpässe sind Organisationen besonders gefordert, ihre Attraktivität und Organisationskultur bewusst zu gestalten und Mitarbeiter:innen zu binden. Gelebte Werte und Haltungen gelten als wesentliche Resilienzquellen. Mitarbeiter:innen reflektieren in den Selbstbewertungsworkshops systematisch ihre Leistungen und ihr Wirken in der Organisation mit einem Fokus auf die Lebensqualität von Bewohner:innen und ihre Arbeitsqualität. Ihre Verbesserungsvorschläge werden ernst genommen und systematisch anhand konkreter Maßnahmen aufgegriffen, die Mitarbeiter:innen erhalten dadurch Anerkennung und Wertschätzung.

 

Die Gastautorinnen Adelheid Bruckmüller (li.) und Maria Gamsjäger vom IBG in Bad Schallerbach (OÖ)

Fotos: Starmayr/IBG

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Happy Birthday, E-Qalin® – und bei der nächsten E-Qalin® komm.unity am 2. April 2025 wird gemeinsam mit den Anwender:innen, E-Qalitätshäusern und Trainer:innen gebührend gefeiert!

>www.ibg-bildung.at

>www.e-qalin.net