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Reformgesetz steht: Deutschlands Pflege-Studierende erhalten künftig eine Ausbildungsvergütung

Die Reform des Pflegestudiums ist jetzt nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats beschlossene Sache und tritt zu Beginn 2024 in Kraft.

Die wichtigsten Neuerungen im „Pflegestudiumstärkungsgesetz“:

  • Studierende in der Pflege erhalten für die gesamte Dauer ihres Studiums eine „angemessene Vergütung“ auf Niveau der beruflichen Ausbildung.
  • Die hochschulische Pflegeausbildung wird als duales Studium ausgestaltet und künftig auch ein Ausbildungsvertrag vorgesehen.
  • Die Möglichkeit von Auslandsaufenthalten soll stärker berücksichtigt werden.
  • Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte werden bundesweit vereinheitlicht und vereinfacht.




Reformgesetz steht: Deutschlands Pflege-Studierende erhalten künftig eine Ausbildungsvergütung

Bundesregierung und Länder haben vereinbart, den gemeinsam finanzierten „Pflegefonds“ von derzeit 455,6 Mio. Euro auf 1,1 Mrd. Euro im Jahr 2024 aufzustocken und ab 2025 zu valorisieren.

Die Finanzierung des Pflegefonds erfolgt weiterhin zu zwei Drittel durch den Bund, das restliche Drittel durch Länder und Gemeinden. Die Gesamtdotierung des Pflegefonds für die Periode 2024 bis 2028 beträgt somit 6,034 Mrd. Euro.

Mit den zusätzlichen Mitteln soll u.a. der in den Jahren 2022 und 2023 gewährte Gehaltsbonus für Pflegekräfte und der monatliche Ausbildungszuschuss für Pflegeausbildungen in der Höhe von 600 € für die nächsten fünf Jahre abgesichert werden. Damit will die Regierung den Pflegeberuf attraktiver machen. Ausserdem können künftig auch die Kosten für „Community Nursing“ aus Mitteln des Pflegefonds abgedeckt werden. Zur Kompensation von Einnahmeausfällen der Länder aufgrund des im Jahr 2018 abgeschafften „Pflegeregresses“ stellt der Bund weiterhin 300 Mio. € pro Jahr über den Pflegefonds bereit.

Länder bauen Angebote aus und erhöhen Ausbildungsplätze

Um die Ziele des Pflegefondsgesetzes – u.a. eine verbesserte Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Österreich und die Verfügbarkeit leistbarer Pflege-Dienstleistungen – zu erreichen, sind die Länder künftig auch dazu angehalten, das Angebot an mobilen Betreuungs- und Pflegediensten, teilstationärer Tagesbetreuung, alternativen Wohnformen und an Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen zu sichern bzw. zu steigern. Das Gleiche gilt für die Zahl der Ausbildungsplätze.

Bund-Länder-Vereinbarung zur 24-Stunden-Personenbetreuung wird fortgesetzt

Mit einer zweiten Regierungsvorlage soll die Bund-Länder-Vereinbarung zur 24-Stunden-Personenbetreuung aktualisiert werden. So ist etwa vorgesehen, den bestehenden Kostenschlüssel – 60 % der Förderungen trägt der Bund, 40 % übernehmen die Länder – für die Finanzausgleichsperiode 2024 bis 2028 fortzuschreiben. Außerdem werden die Förderbeträge an die geltenden Richtlinien des Sozialministeriums angepasst, wobei diese aktuell bei 800 € im Falle einer Betreuung durch selbstständige 24-Stunden-Betreuer:innen und bei 1.600 € im Falle einer Anstellung der Betreuungskräfte liegen. Ebenso wird berücksichtigt, dass Unterstützungsleistungen für die 24-Stunden-Betreuung mittlerweile unabhängig vom Vermögen der pflegebedürftigen Person gewährt werden.

>Das Gesetzespaket im Parlament (>2303 d.B.) sowie (2313 d.B.)





Reformgesetz steht: Deutschlands Pflege-Studierende erhalten künftig eine Ausbildungsvergütung

In einem heute, 27. November  veröffentlichten Papier legt Altenpflegerin Claudia Moll (Bild), die Pflegebevollmächtigte der deutschen Bundesregierung, 12 konkrete Vorschläge zur „Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung  in der ambulanten Pflege – jetzt!“ vor.

Neben der Entlastung pflegender Angehöriger steht insbesondere der effizientere  Ressourceneinsatz im Fokus. Claudia Moll: „Es geht nicht immer darum, das Rad neu zu erfinden, sondern unsinnige Dinge abzustellen. Es ist doch Wahnsinn, wenn beispielsweise fünf verschiedene Pflegedienste das gleiche Wohnhaus anfahren. Da brauchen wir bessere Anreize, dass sich Pflegedienste auf bestimmte Gebiete fokussieren und Menschen mit Pflegebedarf auch diesen Dienst beauftragen.“ Anderseits gebe es Straßen, die gar nicht angefahren werden – nur weil es dort keine freien Parkplätze gebe. Moll: „Das sind doch Dinge, die man sofort abstellen kann.“

Kooperationen sparen Kosten und erhöhen die Effizienz

Zusätzlich zu kurzfristig realisierbaren Maßnahmen macht die Pflegebevollmächtigte auch Vorschläge zur effizienteren Versorgungsplanung. Claudia Moll: „Ich höre immer wieder, dass Pflegedienste vor dem Problem stehen, wegen einzelner Behandlungspflege-Patienten entweder eine zusätzliche Fachkraft-Tour zu planen oder ihre Fachkraft auch Grundpflege-Klienten aufsuchen zu lassen und Hilfstätigkeiten durchführen. Beides wäre in vielen Fällen ineffizient. Vielleicht gibt es aber einen anderen Dienst, der ohnehin in der Nähe ist, mit dem die Versorgung geteilt werden könnte. Hier brauchen wir ganz neue Möglichkeiten pflegedienstübergreifender Kooperationen, um Fahrzeiten zu reduzieren und Touren effizienter zu machen.

Und wir müssen von dieser Idee wegkommen, dass die Fachkraft, einfach weil sie so umfassend qualifiziert ist, am besten auch alles selber macht. Assistenz- und Hilfskräfte sind tolle und für bestimmte Bereiche ebenfalls gut qualifizierte Pflegekräfte. Die müssen wir viel mehr wertschätzen und besser einsetzen.“

Einen weiteren Schwerpunkt zur Effizienzsteigerung sieht die Pflegebevollmächtigte in der kompetenzorientierten Arbeitsteilung und der Reduzierung des Arztvorbehalts. Claudia Moll: „Aus eigener Erfahrung weiß ich, wieviel Zeit es kostet, dem Arzt hinterher zu telefonieren, selbst wenn man nur mal eine Paracetamol geben will. Ich freue mich, dass der Bundesgesundheitsminister nun bald Vorschläge zur Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachkräften machen wird.“

Moll: „Wir werden nie wieder so viele Pflegekräfte haben…“

Mit ihren weiteren Vorschlägen liefert die Pflegebevollmächtigte Denkanstöße, wie beispielsweise die Chancen der Digitalisierung besser genutzt, unterversorgte Gebiete identifiziert und besser versorgt oder die Verbraucherrechte mit einer Genehmigungsfiktion nach drei Wochen gestärkt werden können. Claudia Moll: „Wir werden nie wieder so viele Pflegekräfte haben, wohl kaum mehr Geld, aber sicher mehr Menschen mit Pflegebedarf. Darauf müssen wir uns sofort vorbereiten – Zeit ist dabei der kritische Faktor.“

Alle Vorschläge zur Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung in der ambulanten Pflege finden Sie im beigefügten Diskussionspapier.

>zum Papier der Pflegebevollmächtigten vom 27.11.2023





Reformgesetz steht: Deutschlands Pflege-Studierende erhalten künftig eine Ausbildungsvergütung

Kaum ein gutes Haar lässt der Schweizer Berufsverband der Pflegefachpersonen SBK an den vom Bundesrat vorgeschlagenen Verordnungsentwürfen zur Umsetzung von Etappe 1 der Pflegeinitiative. Die Ausbildungsoffensive sei zu kompliziert angelegt. Die Umsetzung der eigenständigen Leistungserbringung sei missglückt und verfassungswidrig, stellt der SBK fest und fordert eine gründliche Überarbeitung. 

Während das Parlament bei der Umsetzung der Pflegeinitiative resp. von Verfassungsartikel 117b gute Arbeit gemacht hat, ist der SBK mit den vorgeschlagenen Ausführungsbestimmungen der Bundesregierung nur zum Teil einverstanden. „Die Ausbildungsoffensive erhält die Note genügend bis gut, ist aber kompliziert“, sagt SBK-Geschäftsführerin Yvonne Ribi. „Beim eigenverantwortlichen Bereich – also dem Recht, bestimmte typische pflegerische Leistungen ohne ärztliche Verordnung direkt über das KVG abzurechnen – hat der Bundesrat realitätsferne und überhöhte bürokratische Hürden eingebaut. Hier ist das Ziel klar verfehlt.“

Ausbildungsoffensive: Zu kompliziert, volle Wirkung zweifelhaft

Mit dem «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege» sollen mehr Personen die höhere Berufsbildung zur diplomierten Pflegefachperson an einer höheren Fachschule oder eine Fachhochschule abschliessen. Es sieht vor, dass Bund und Kantone während 8 Jahren diese Ausbildungsoffensive mit insgesamt knapp eine Milliarde unterstützen. Die Verordnung zur Umsetzung ist in den Augen des SBK zu kompliziert. Es sind aufwendige Prozesse nötig, damit die Kantone die Bundesgelder zur Förderung der Ausbildung in Bildungsinstitutionen, Praxisbetrieben und für die direkte Unterstützung von Pflegestudierenden erhalten können.  Dem SBK zufolge bestehen Zweifel, ob die Ausbildungsoffensive so genügend Anreize setzt, um ihre volle Wirkung entfalten zu können.

Eigenverantwortlicher Bereich der Pflege: Ein klares „Nicht genügend“

Klar ungenügend umgesetzt ist der autonome Bereich, resp. die Festlegung der Pflegeleistungen, die von Pflegefachpersonen in eigener Verantwortung zulasten der Sozialversicherungen erbracht werden können. „Im vorgeschlagenen Text zur Änderung der Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV) wimmelt es von Vorbehalten, Einschränkungen und Bedingungen, die darauf hinauslaufen, den autonomen Bereich der Pflege nicht anzuerkennen, resp. den Pflegefachpersonen nicht die Verantwortung über ihr Fach zu geben“, kritisiert Yvonne Ribi (Bild). Stattdessen würden Kontrollmechanismen eingebaut, wie etwa eine erneute Überprüfung des pflegerischen Bedarfs durch einen Arzt oder eine Ärztin nach 18 Monaten, was dem Wesen der eigenständigen Leistungserbringung widerspricht.

Zudem werde das Recht auf die eigenständige Abrechnung an überhöhte Voraussetzungen geknüpft. So soll dem Regierungsentwurf zufolge nicht nur (wie bisher) eine zweijährige Berufserfahrung vorausgesetzt werden, um zu Lasten der OKP ohne Anordnung abzurechnen – vielmehr sollen künftig weitere zwei Jahre auf jedem(!) Fachgebiet nachgewiesen werden, auf welchem die autonom angeordnete Leistung erbracht wird.

Gemäss Aussagen des BAG ist diese Erfahrung zusätzlich zu leisten. „Das heisst im Extremfall, dass eine Pflegefachfrau, die eine sterbende krebskranke Patientin zu Hause pflegt, zusätzlich noch je zwei Jahre Berufserfahrung in der Onkologie und in der Palliativpflege nachweisen müsste, damit ihre Leistung bezahlt wird“ (Ribi).  Der Vorschlag des Bundesrats widerspreche folglich dem verfassungsmässigen Auftrag, dem Volkswillen und dem gesetzlichen Auftrag.

Das Ziel, den Pflegeberuf attraktiver zu machen und ihn als wichtigen Pfeiler der Gesundheitsversorgung anzuerkennen, werde so in keiner Weise erfüllt. Aus diesem Grund lehnt der SBK den Umsetzungsvorschlag in der aktuellen Form ab und fordert den Bundesrat auf, die Umsetzung in der KLV von Grund auf zu überarbeiten.





Reformgesetz steht: Deutschlands Pflege-Studierende erhalten künftig eine Ausbildungsvergütung

Rund 190 SchülerInnen starteten an fünf Schulstandorten in Tirol ihre dreijährige Pflege-Diplomausbildung. Ab 2024 wird diese gemäß gesetzlicher Vorgabe in ganz Österreich ausschließlich als Bachelorstudium an Fachhochschulen durchgeführt.

Tirols Gesundheits-Landesrätin Cornelia Hagele besuchte die rund 70 Schüler*innen des AZW zum Start der Diplomausbildung in Hall.

Foto: © Land Tirol/Krepper

Um die langjährige Übergangsfrist des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (Novelle 2016) zur neuen Diplomausbildung an Fachhochschulen noch voll auszuschöpfen, startete das Land Tirol im Herbst 2023 letztmalig die Diplomausbildung Gesundheits- und Krankenpflege an fünf Pflegeschulen in Hall i.T., Schwaz, Kufstein, St. Johann i.T. und Zams. „Aktuell ist die Nachfrage nach ausgebildeten Personen in den Gesundheitsberufen so hoch wie noch nie. Ich freue mich, dass so viele junge Menschen diese Möglichkeit noch einmal wahrgenommen und ihre Diplomausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege nun beginnen“, betont Landesrätin Cornelia Hagele bei einem Besuch der rund 70 Schüler*innen des AZW in Hall (Bild).

Ab 2024 läuft in Österreichs Pflegeausbildung vieles anders

Ab 2024 kann man die dreijährige Pflegeausbildung bundesweit ausschliesslich an Fachhochschulen als Bachelorstudium absolvieren. Da das System der Pflegeausbildung durchlässig ist, können Anrechnungen für die Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz – mit entsprechender Berufspraxis – erfolgen, sodass die Studiendauer verkürzt werden kann. Dabei erhalten alle Studierenden und/oder Schüler*innen eine Ausbildungsvergütung von monatlich 600 Euro. Davon werden 400 Euro vom Bund und 200 Euro vom jeweiligen Wohnsitz-Bundesland finanziert.





Reformgesetz steht: Deutschlands Pflege-Studierende erhalten künftig eine Ausbildungsvergütung

Seit 33 Jahren – bei Wind und Wetter – läuft Stationsleiter DGKP Markus Reiter (60, Bild) tagtäglich zur Arbeit in das Pyhrn-Eisenwurzen Klinikum Steyr. Jetzt lief der Ex-Raucher den Lauf seines Lebens über die Alpen.

Elf Kilometer legt er täglich hin und retour in seinen Laufschuhen zurück und hat auf diese Weise bereits. 66.000 berufliche Laufkilometer gesammelt.  Zum 60. Geburtstag hat sich der joggende Pfleger seinen Lebenstraum erfüllt: Er ist beim legendären „Transalpine Run“ sieben Tage über die Alpen-  gelaufen. Auch ein weiterer sportlicher Kollege aus dem Klinikum Steyr – DGKP Thomas Köglberger – nahm als Solostarter am Alpenlauf teil.

„Ein Erlebnis mit allen Höhen und Tiefen“

Das Etappenrennen führt über 268 Kilometer und 15.300 Höhenmeter – von Lech am Arlberg in Österreich, durch die Schweiz bis nach Prad am Stilfserjoch in Südtirol (siehe Karte). „Ein Erlebnis mit allen Höhen und Tiefen, zuweilen eine unglaubliche Strapaze. Überglücklich habe ich es schlussendlich ins Ziel geschafft, wo mich meine Familie empfangen hat. Ein Lebenstraum ist in Erfüllung gegangen“, so Reiter.

Bewegung als Säule der Gesundheit

Gesundheits- und Krankenpfleger Markus Reiter bezeichnet Bewegung als eine seiner wesentlichsten gesundheitlichen Säulen im Leben. „Ich werde weiterhin täglich zur Arbeit laufen und darüber hinaus ganz sicher sportlich in Bewegung bleiben!“ Der Sport sei ein wichtiger Ausgleich, um den Aufgaben im Gesundheitsbereich, der Akutversorgung bestmöglich und mit Begeisterung gewachsen zu sein.

Pflegedirektorin Walpurga Auinger (li.) gratuliert zur beeindruckenden Teilnahme an der Alpenüberquerung und zum täglichen Arbeits-Laufweg: „Markus Reiters und Thomas Köglbergers Durchhaltevermögen, ihre Zielstrebigkeit und ihr Engagement sind nicht nur im beruflichen Kontext bewundernswert, sondern auch in der Art und Weise, wie sie ihre persönlichen sportlichen Ziele verfolgen.“ Das Pyhrn-Eisenwurzen Klinikum Steyr Kirchdorf fördere ihr zufolge nicht nur exzellente Patientenversorgung, sondern auch einen gesunden und aktiven Lebensstil seiner Mitarbeiter*innen mit zahlreichen sportlichen Mitmach-Angeboten.

Fotos: OÖ. Gesundheitsholding





Reformgesetz steht: Deutschlands Pflege-Studierende erhalten künftig eine Ausbildungsvergütung

Der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflege-Verband lädt im April 2024 herzlich zum Kongress in die malerische Kärntner Stadt Villach ein. Jetzt ist auch das Programm bereits online.

Das brandneue Programm ist nun da und verspricht eine Fülle von inspirierenden Vorträgen, interaktiven Workshops und Networking-Möglichkeiten für Fachleute der Gesundheits- und Krankenpflege. Dies ist deine Chance, Wissen zu erweitern, innovative Ideen zu entdecken und die neuesten Entwicklungen in unserer Branche zu erfahren. Ausgewiesen mit insgesamt 28 ÖGKV PFP®

Anmeldung ab sofort – mit Frühbucherrabatt – möglich.

>zu Programm und Registrierung





Reformgesetz steht: Deutschlands Pflege-Studierende erhalten künftig eine Ausbildungsvergütung

Absolventin Sophie Lehner (26, Bild) hat zum Abschluss ihres Studiums ein bewegendes Gedicht verfasst, das nicht nur die Fähigkeiten der Advanced Practice Nurses und die Bedeutung von ANP prägnant auf den Punkt bringt, sondern auch den Wert des Studiums und des Studierens an sich sehr emotional zusammenfasst.

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Foto: IMC FH Krems

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Sophie Lehner ist diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin und hat ihr Bachelor-Studium in Gesundheits- und Krankenpflege sowie ihr Master-Studium in Advanced Nursing Practice (ANP) am IMC Krems absolviert.

Lesenswertes Interview

In einem lesenswerten Interview spricht die erfolgreiche Absolventin und Mutter über ihre Beweggründe für das Verfassen des Gedichts, ihre Forschungsarbeit im Bereich der Advanced Practice Nursing und was sie jungen Menschen auf ihrem Weg mitgibt.

> zum YouTube-Video (mit Gedicht)

> Zum Interview (Webseite der FH Krems)





Reformgesetz steht: Deutschlands Pflege-Studierende erhalten künftig eine Ausbildungsvergütung

Während der Corona-krise zum Schutz der Pflegebedürftigen entwickelt und erfolgreich bewährt, wurde das strukturierte Telefoninterview jetzt in die Richtlinien zur Pflegebegutachtung eingearbeitet und gesetzlich abgesichert.

Die modifizierten Richtlinien zur Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) sind jetzt in Kraft. In bestimmten Fallkonstellationen erlauben diese jetzt eine telefonische Begutachtung als Alternative zum Hausbesuch. Damit kann eine hochwertige und zeitnahe Begutachtung zur Einstufung der Pflegegrade gewährleistet und ein rascherer Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung  ermöglicht werden.

Die Möglichkeit, strukturierte Telefoninterviews bei Höherstufungsanträgen und Wiederholungsbegutachtungen einzusetzen, ist ein erster wichtiger Schritt, um das stetig ansteigende Begutachtungsaufkommen überhaupt bewältigen zu können. Gesetzlich abgesichert ist dies durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG).





Reformgesetz steht: Deutschlands Pflege-Studierende erhalten künftig eine Ausbildungsvergütung

56 Prozent der Befragten hatten sich vor fünf Jahren für die Errichtung einer Landespflegekammer in Brandenburg ausgesprochen.Kürzlich erfolgte dazu eine Fachanhörung im Landtag.

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat jetzt einen Zeitplan für die Einführung gefordert. Die Pflege brauche auch in Brandenburg eine starke Stimme, betonte Johannes Wünscher, Vorstandsvorsitzender des DBfK Nordost: „Wir fordern eine realistische Roadmap für eine Landespflegekammer statt nur Prozesse ohne Ziel.”





Reformgesetz steht: Deutschlands Pflege-Studierende erhalten künftig eine Ausbildungsvergütung

Direkt in den Nationalrat ging es nach dem 22. Oktober zwar nicht – doch im Umweg über die nachfolgenden Ständeratswahlen schafften zwei Pflegefachleute jetzt trotzdem den Einzug in die große Kammer des Parlaments.

Die SBK-Wahl-Flyer für Farah Rumy im Kanton Solothurn und für Patrick Hässig in Zürich haben jetzt – indirekt über die Ständeratswahlen – doch noch zum Einzug beider Pflegefachleute in den Nationalrat geführt.

Patrick Hässig (Stadtspital Zürich Triemli) und Farah Rumy (Solothurner Spitäler) sind diplomierte Pflegefachleute HF und auch im Berufsverband SBK sehr engagiert. „Mein standespolitisches Engagement hat mir sicher Aufwind gegeben“, kommentierte Farah Rumy das Ergebnis. Der Berufsverband SBK bemüht sich seit vielen Jahren darum, Pflegende in die Politik zu bringen.





Reformgesetz steht: Deutschlands Pflege-Studierende erhalten künftig eine Ausbildungsvergütung

Die SPÖ appelliert in einer Initiative im Bundesrat daher an Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch, die Schwerarbeits-Verordnung um einen entsprechenden Passus zugunsten der professionell Pflegenden zu ergänzen.

Die ständige direkte Arbeit mit kranken bzw. pflegebedürftigen Menschen oder Menschen mit Behinderung sei besonders belastend, begründet Abgeordnete Korinna Schumann (Bild) ihre Initiative, die die Sozialdemokrat*innen zuvor auch im Nationalrat bereits eingebracht haben. Zudem weisen sie auf unregelmäßige Dienste und Nachtdienste im Pflegebereich, Stress, Leistungsdruck, fehlende Pausen und ein ungewohnt hohes Arbeitsaufkommen in Krisensituationen hin.

Foto: Parlament/Thomas Topf

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Ebenso würden körperliche Belastungen wie das Heben und Tragen schwerer Personen und Gegenstände sowie Demenz- und psychische Erkrankungen von Patient*innen Pflege und Betreuung zur Schwerarbeit machen. Aufgrund der hohen physischen und psychischen Belastungen sind laut SPÖ viele Beschäftigte im Pflege- und Betreuungsbereich außerdem nicht imstande, ihren Beruf bis zur Altersgrenze für eine Schwerarbeitspension auszuüben. Auch andere Schwerarbeiter*innen müssten vor Erreichen des 60. Lebensjahrs eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension in Anspruch nehmen.

>zum Antrag im Bundesrat (403/A(E)-BR/2023 )





Reformgesetz steht: Deutschlands Pflege-Studierende erhalten künftig eine Ausbildungsvergütung

Oft muss man erst auf die Suche gehen, damit man einen Schatz findet. Eine digitale Schatzkiste voll mit  familiären Innovationen aus dem Alltag mit pflegebedürftigen Kindern entwickelt derzeit die TH Köln: Die gesammelten „Pflegeschätze“ sollen allen pflegenden Eltern zur Verfügung stehen.

Wie gelingt eine Familienfahrradtour mit Kind im Rollstuhl? Und wie lässt sich effizient und gemütlich ein Pflegezimmer in einer kleinen Wohnung einrichten? Für diese und viele weitere Herausforderungen des Alltags entwickeln Eltern, die ihre Kinder pflegen, oftmals ganz eigene Ideen und innovative Lösungen. Dieses Wissen ist für neue Pflegende weitestgehend unzugänglich. Die TH Köln entwickelt daher im Forschungs- und Entwicklungsprojekt „Pflegeschätze“ gemeinsam mit weiteren Partnern eine digitale Plattform zum Erfahrungs- und Wissensaustausch. Das Vorhaben startet nach einer erfolgreichen Durchführbarkeitsstudie jetzt in die zweite Projektphase.

Großen Erfahrungsschatz pflegender Eltern für alle nutzbar machen

„Ein pflegebedürftiges Kind zu haben, trifft Eltern häufig unvorbereitet und kann zunächst überfordern. Sie haben dann einen spezifischen Informationsbedarf, der durch offizielle Stellen nicht immer ausreichend gedeckt wird“, sagt die Projektkoordinatorin Prof. Dr. Isabel Zorn vom Institut für Medienforschung und Medienpädagogik der TH Köln. „Wer hingegen über einen längeren Zeitraum hinweg seine Kinder pflegt oder als Angehörige*r dabei unterstützt, verfügt über einen großen persönlichen Erfahrungsschatz – diesen wollen wir bergen und zugänglich machen.“

Bei den „Pflegeschätzen“ handelt es sich um individuelle Lösungen, Innovationen und Verfahrensweisen in der Bewältigung des Pflege- und Lebensalltags oder in der Urlaubs- und Freizeitgestaltung. Erfahrungen in diesen Bereichen von selbstorganisiert Pflegenden – also Privatpersonen im häuslichen Umfeld – sollen im Rahmen des Gesamtvorhabens auf einer digitalen Plattform zugänglich gemacht werden. In der ersten Projektphase, die mittlerweile abgeschlossen ist, wurde die grundsätzliche Machbarkeit überprüft. „Wir haben zunächst Erhebungsinstrumente für Pflegeschätze wie Interviews entwickelt und getestet sowie geeignete Medien und Technologien für die spätere Darstellung identifiziert. Zudem haben wir Bedarfe von selbstorganisiert Pflegenden abgefragt und daraus erste Konzepte für die digitale Plattform abgeleitet“, erklärt Isabel Zorn.

Teilnehmer*innen für Workshops gesucht

In der jetzt beginnenden zweiten Projektphase wird die Plattform gemeinsam mit selbstorganisiert Pflegenden aufgebaut. „Wir werden mehrere Workshops und Interviews sowohl in Präsenz als auch via Videokonferenz durchführen. Dafür suchen wir Menschen, die Erfahrungen im Umgang mit pflegebedürftigen Kindern haben und diese mit uns teilen möchten“, so Prof. Zorn. Ziel sei es, erprobte innovative Ideen zu identifizieren und die Möglichkeiten der Veröffentlichung zu evaluieren. Interessierte können sich via E-Mail an: pflegeschaetze@th-koeln.de wenden.

Im zweiten Schritt ist geplant, die erarbeiteten Vorschläge zu visualisieren und niederschwellig digital zugänglich zu machen. So soll eine virtuelle Ausstellung entstehen, in der neue Pflegende hilfreiche Ideen und Tipps finden und sich mit anderen austauschen können. Zudem sollen sie in einem digitalen Atelier co-kreativ an Lösungen für Herausforderungen arbeiten können. „Nutzer*innen der Plattform sollen die Möglichkeit erhalten, entweder gezielt nach Informationen zu suchen oder beim Durchstöbern zufällig auf bestimmte Themen aufmerksam zu werden. Dazu wollen wir vor allem mit Bildern und Darstellungen arbeiten. Diese wecken Neugier, bleiben im Gedächtnis und vermitteln Wissen einfach und effizient“, sagt Zorn.

>Weitere Projekt-Infos finden Sie hier





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Die Details auf einen Blick:

 integra 2024                                                  Öffnungszeiten

5. – 7. Juni 2024                                            MI & DO 9:00 – 17:30 Uhr

Veranstalter: Messe Wels GmbH                  FR 9:00 – 16:30 Uhr

Ausstellungsbereiche:

Mobilitätsangebote und Transfersysteme | Pflegehilfsmittel und Homecare Service | Therapie und Training | Kommunikationshilfen | KFZ-Adaptionen Pflege und medizinische Versorgung | Kinder Reha | Orthopädische Hilfsmittel Freizeit, Reisen und Sport | Bauen und Wohnen | Bildung und Beruf | Beratungs- und Dienstleistungen Fachliteratur

>Nähere Details auf www.integra.at





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Mit dem Claim „Wir pfeifen auf euer Mitleid“ tritt das Haus der Barmherzigkeit für einen respektvollen Umgang mit pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderungen ein. Es gibt bereits viel positive Resonanz.

Das berichtet jetzt das Fachmedium behindertenarbeit.at online: Denn Mitleid brauche keiner, echtes Mitgefühl könne jedoch tatsächlich etwas verändern. (…)

Zitat: „Pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen verdienen unsere Akzeptanz und ehrliche Unterstützung. Wir wollen mit der Kampagne für eine Begegnung auf Augenhöhe und eine wirkliche Inklusion eintreten“, erklärt Andreas Kauba, Geschäftsführer bei HABIT (Haus der Barmherzigkeit Integrationsteam) die Botschaft der Kampagne.

>zum Online-Bericht auf behindertenarbeit.at