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Land Salzburg: „Bildungs-Scheck“ jetzt auch für Pflegefachkräfte und Heimhilfen

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Deutliche Verbesserungen beim Salzburger Bildungsscheck sollen ab 2019 die Motivation der erwerbstätigen Bevölkerung zur beruflichen Qualifizierung (oder auch Umschulung in Richtung stark nachgefragter Mangelberufe) weiter verstärken und finanziell unterstützen. Erstmals sind auch Heimhilfe- sowie Diplompflege-Ausbildung (Bild) mit dabei.

Die Bereitschaft der Salzburgerinnen und Salzburger, sich beruflich weiterzubilden, ist jedenfalls groß. Seit 2012 wurden mehr als 36.000 Förderungsanträge bearbeitet und ausbezahlt. Für das Jahr 2019 stellt das Land Salzburg für den Bildungsscheck wieder Fördergelder in Höhe von 2,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Neuerungen für 2019

Die Lehrausbildung für Erwachsene beziehungsweise im Zweiten Bildungsweg gewinnt immer mehr an Bedeutung. Dem trägt nun die neue Förderrichtlinie Rechnung: Künftig werden auch Vorbereitungskurse zur Ablegung der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung gefördert, und zwar 50 Prozent der Kurskosten (maximal 2.000 Euro).

Eine Verbesserung gibt es für Personen über 18 Jahre zum Zeitpunkt des Kursbeginns mit der Pflichtschule als höchstem Abschluss: Hier wird die Förderhöchstgrenze auf 75 Prozent der Kurskosten bzw. auf maximal 2.000 Euro angehoben.

Verbesserungen bei Pflegeausbildung

Ein Beitrag zur Bekämpfung des Pflegekräftemangels wird mit der Erweiterung des förderbaren Personenkreises in der Pflegeausbildung geleistet: So werden nun auch 50 Prozent der Kurskosten für Ausbildungen zur Heimhilfe und zur Diplompflegekraft mit maximal 2.000 Euro gefördert.

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Der Weg zur Förderung ist schnell und papierlos  online möglich. Der Förderungsantrag kann auch schon vor Kursbeginn eingebracht werden, sodass Teilnehmende die frühestmögliche Gewissheit darüber erhalten, dass ihr Kurs gefördert wird. Mehr Infos dazu finden Sie direkt hier.

Hinweis: Alle Bundesländer Österreichs bieten derartige, nicht rückzahlbare Bildungsförderungen an. Sie finden diese – je nach Ihrem ständigen Wohnsitz – auf der betreffenden Landes-Website. Ein Besuch lohnt sich !





Land Salzburg: „Bildungs-Scheck“ jetzt auch für Pflegefachkräfte und Heimhilfen

 

Motto: «Freiheit leben – (gem)einsame Wünsche und Hoffnungen»

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Demenz: Das Ende der Freiheit?

Wer an Demenz erkrankt, kann seine Freiheit immer weniger wahrnehmen. Fürsorge und Sicherheit haben in der Pflege von Menschen mit Demenz oft einen höheren Stellenwert als Freiheit. Wie kann die Gratwanderung zwischen Freiheit und Sicherheit gelingen? Warum ist es für Pflegefachpersonen oft schwierig, die Balance zwischen Fürsorge und Freiheit zu halten? Solche Schlüsselfragen standen im Zentrum des diesjährigen St.Galler Demenz-Kongresses.

 Ein Rückblick von Dr. Diana Staudacher

 

«Was würden Sie sich wünschen, wenn Sie die Diagnose Demenz erhielten?», fragte Prof. Dr. Heidi Zeller, Leiterin der Fachstelle Demenz der FHS St.Gallen, bei ihrer Begrüssung der rund Tausend Teilnehmenden. «Vermutlich werden Sie sich erhoffen, nach wie vor frei handeln zu können, zwischen verschiedenen Optionen wählen zu dürfen, ihren Willen äussern zu können und Respekt zu erfahren. Doch das Recht auf Selbstbestimmung wird in Pflegesituationen tagtäglich und oft unbemerkt tangiert – besonders bei Personen mit Demenz». Pflegende sind dem Prinzip der Selbstbestimmung verpflichtet. Doch zugleich müssen sie sicherstellen, dass ein Mensch mit Demenz sich selbst oder andere Personen nicht gefährdet. So entsteht ein anspruchsvolles Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit, wie Heidi Zeller betonte. Fundamentale Verwundbarkeiten und Schutzbedürfnisse stehen dabei auf dem Spiel.

«Freiheit ist riskant» und stets «in Gefahr», bestätigte Dr. Ina Prätorius. Sie wies darauf hin, dass alle Menschen «frei geboren» sind: «Niemand kann mir die Freiheit nehmen». Was aber geschieht, wenn eine Krankheit wie Demenz dem Menschen mehr und mehr seine Freiheit raubt? Können Pflegefachpersonen dann vielleicht neue, bisher unerkannte Freiräume eröffnen? Inwieweit muss aber auch die Gesellschaft «demenzfreundlicher» werden, damit Menschen mit dieser Krankheit weiterhin «Freiheit leben» können? Fragen wie diese zogen sich wie ein «roter Faden» durch die vier Referate und sechs Workshops.

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Freiheit und Sicherheit – Hand in Hand?

Sicherheit – nicht Freiheit – gilt oft als höchstes Gut in der Pflege von Menschen mit Demenz. Die wichtigste Quelle der Sicherheit ist eine heilsame Beziehung zwischen der Pflegefachperson und dem demenzbetroffenen Menschen, wie Dr. Elisabeth Höwler hervorhob. Gefragt sind empathische, emotional authentische und feinfühlige Fachpersonen, die auf das «beziehungssuchende Verhalten» von Menschen mit Demenz eingehen können. Wünsche und Hoffnungen von Menschen mit Demenz richten sich in erster Linie auf eine sicherheitsgebende Beziehung, wie Elisabeth Höwler zeigte. In einer tragenden Pflegebeziehung haben Betroffene das Gefühl, anerkannt, emotional verstanden und respektiert zu werden. Zugleich erleben sie, dass es immer Personen gibt, auf die sie vertrauen können. Dies trägt wesentlich zu ihrem Kohärenzgefühl bei.

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Eine respektvoll-empathische Pflegebeziehung könnte somit Sicherheit und Freiheit zugleich bieten. Umso bedauerlicher ist es jedoch, wenn beziehungsorientierte Pflege bei Vorgesetzten auf Ablehnung stösst. Das Beispiel einer jungen, hochmotivierten Pflegefachperson machte deutlich, dass Caring-Verhalten unterschiedliche Reaktionen hervorrufen kann. Menschen mit Demenz wussten es sehr zu schätzen, einzelne Teammitglieder und die Bildungsverantwortliche hielten es für distanzlos und unreflektiert. Professionalität wird teilweise noch immer mit «zweckrationaler» Funktionspflege gleichgesetzt. Das Empathievermögen einer Fachperson gilt dann nicht als Stärke, sondern als unprofessionelle Schwäche und Ausdruck mangelnder pflegerischer Selbstsorge. Umso wichtiger ist es aus Sicht der Referentin, bereits in der Pflegeausbildung deutliche Akzente zu setzen. Berufsbildner(innen) sollten beziehungsorientierte Pflege vorleben. Sonst besteht die Gefahr, dass die junge Generation der Pflegenden ihre beruflichen Ideale verliert und resigniert. Menschen mit Demenz könnten dies leidvoll zu spüren bekommen.

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Keine Alternative zu Antipsychotika?
Die Freiheit und Würde des Menschen mit Demenz zu bewahren, ist ein zentrales Anliegen der personzentrierten Pflege im Sinne Tom Kitwoods. Erfahrungen in Grossbritannien zeigten, dass Antipsychotika deutlich seltener zum Einsatz kommen, wenn Fachpersonen sich am personzentrierten Modell orientieren: Die Verschreibung von Antipsychotika sank von 41% auf 22%. Somit stellt personzentrierte Pflege eine wertvolle Alternative zu medikamentösem Vorgehen dar. Menschen mit Demenz sind dadurch nicht den schwerwiegenden Nebenwirkungen der Antipsychotika ausgesetzt.

 

Nach dem Vorbild einer britischen Studie untersuchte Dr. Steffen Fleischer, Martin-Luther-Universität Halle, mit seinem Team, ob eine solche Entwicklung auch in deutschen Pflegeheimen möglich ist. In umfangreichen Schulungen erhielten Pflegefachpersonen und Ärztinnen bzw. Ärzte Informationen über Antipsychotika. Das Forschungsteam untersuchte kontinuierlich die Medikation der Bewohnenden und überprüfte die Lebensqualität sowie das Sturzrisiko.

 

Die Ergebnisse widersprachen sämtlichen Vorannahmen. Bei Teilnehmenden, die personzentrierte Pflege erhielten, sank die Verschreibung von Antipsychotika nicht, sondern stieg sogar an. Den höchsten Wert erreichte ein Heim, in dem nur einer von zwanzig Bewohnenden kein antipsychotisches Medikament erhielt. Die Studienergebnisse geben Anlass zum Nachdenken. «Was in einem anderen Land funktioniert, kann unter veränderten Bedingungen scheitern», so Steffen Fleischer. Besteht für die Ärzteschaft kein Anreiz, weniger Medikamente zu verschreiben, kann personzentriertes Vorgehen nicht die erhoffte Wirkung entfalten. Somit ist ein Wandel der gesamten Versorgungskultur und Haltung gefragt – bei allen beteiligten Professionen.

 

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«Urteilsunfähig»: Wann ist ein Mensch nicht mehr autonom?

Einer Person mit Demenz die Entscheidungsbefugnis zu entziehen, ist ein massiver Eingriff, betonte Prof. Dr. Harry Landolt, Universität St. Gallen. Ethisch lässt sich dieser Schritt nur als eine Art «Schutzmassnahme» rechtfertigen, um negative Folgen zu verhindern. Urteilsfähigkeit ist kein medizinischer, sondern ein rechtlicher Begriff. Häufig ist es sehr schwierig, zu entscheiden, ob ein Mensch mit Demenz noch urteilsfähig ist oder nicht. Pflegefachpersonen und Ärztinnen bzw. Ärzte wünschen sich hierfür Orientierung und können sich auf eine Richtlinie der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften beziehen. Stets gilt es jedoch zu bedenken, dass «Urteilsunfähigkeit» keine Eigenschaft eines Menschen ist. Es handelt sich um eine Zuschreibung durch andere Menschen. Sie gilt nur für vorübergehend und erfordert stetiges Evaluieren.

«Das menschliche Urteilsvermögen ist fluktuierend», wie Dr. Ulrich Hemmeter, Chefarzt der Alters- und Neuropsychiatrie St. Gallen Nord, hervorhob. Je nach Situation kann es immer wieder «luzide Momente» geben: Betroffene sind zeitweise wieder aufmerksam und zeigen Willenskraft. Solche klarsichtigen Augenblicke sind wertvoll, um Wünsche und Willensäusserungen einer Person mit Demenz zu erkennen: «In einer guten Pflegebeziehung können wir vieles herausfinden», berichtete Ursa Neuhaus, Leiterin Bildung im Zentrum Schönberg, Bern.

 

Um den Wünschen und Hoffnungen von Menschen mit Demenz so nahe wie möglich zu kommen, sind Angehörige die wichtigsten Gesprächspartner der Pflegenden. Doch was geschieht, wenn die betroffene Person nicht möchte, dass Familienmitglieder ihre Diagnose erfahren? Und inwieweit können «Vertretungspersonen» im Interesse «urteilsunfähiger» Personen mit Demenz handeln? «Können wir einen Menschen wirklich vertreten?» lautete eine zentrale Frage in der Podiumsdiskussion über das Thema «Freiheit und Selbstbestimmung von Personen mit Demenz». Diese Diskussion zeigte, wie anspruchsvoll es ist, sich im Spannungsfeld zwischen Selbst- und Fremdbestimmung verantwortungsbewusst zu positionieren.

 

Eine hoffnungslose Erkrankung?

Wird es in absehbarer Zeit möglich sein, Demenz medikamentös zu heilen, aufzuhalten oder sogar zu verhindern? Prof. Dr. Reto W. Kressig, Ärztlicher Direktor der Universitären Altersmedizin am Felix-Platter Spital, Basel, gestand seine Zweifel ein. Seit Jahrzehnten hält die Forschung an einer Hypothese fest, die inzwischen widerlegt ist. Medikamente gegen Beta-Amyloid-Proteine einzusetzen, hilft den Betroffenen nicht. Zudem müsste die Therapie bereits einsetzen, bevor Symptome auftreten. Auch Wirkstoffe, die sich gegen Tau-Proteine richten, brachten bisher nicht den erhofften Durchbruch. Bedenklich sind auch die Nebenwirkungen aktuell getesteter Medikamente. Beispielsweise löst der Antikörper Aducanumab Irritationen an der Gefässwand aus und kann zu Mikroblutungen oder Ödemen führen.

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Wenig öffentliche Aufmerksamkeit erhielten Studienergebnisse, wonach das Risiko, an Demenz zu erkranken, um fast ein Viertel zurückgegangen ist. Die Ursache scheint im erfolgreichen Management kardiovaskulärer Risikofaktoren zu liegen. Mehr Beachtung sollten aus Sicht von Reto Kressig nicht-medikamentöse Therapien erhalten. Sie sprechen emotionale Kompetenzen an, die bis in späte Krankheitsstadien erhalten bleiben. Zugleich fördern sie noch vorhandene Hirnleistungs-Ressourcen. Musikbasierte Bewegungsprogramme wie Dalcroze-Rhythmik scheinen besonders geeignet, Hirnreserven zu mobilisieren und somit die Kognition signifikant zu verbessern. Auch herausforderndes Verhalten lässt sich durch Dalcroze-Rhythmik-Programme lindern. Agitiertes, aggressives und herausforderndes Verhalten sowie motorische Unruhe sind eine Ausdruckssprache der Not. Vieles weist darauf hin, dass gezielte Bewegungsförderung Menschen mit Demenz eine Ausdrucksfreiheit ermöglicht, die ihnen fehlt: Bewegungsfreiheit wirkt heilsam.

 

«Freiheit leben» – in einer demenzfreundlichen Gesellschaft

Fachpersonen und Angehörige können Hoffnungs-Träger(innen) für Menschen mit Demenz sein, wenn ihnen die Balance zwischen Freiheit und Fürsorge gelingt. Dies war eine zentrale Botschaft des Kongresses. Hoffnungs-Träger(innen) sehen in der Person mit Demenz einen wünschenden, wollenden und hoffenden Menschen. Wer sich täglich um Personen mit Demenz kümmert, muss jedoch selbst hoffnungsstark sein, einen inneren Halt haben und wissen, was «die Seele gesund hält», betonte Dr. Matthias Mettner, Programmleiter des Forums Gesundheit und Medizin, Meilen/Zürich. «Freiheit leben» mit einer Demenzerkrankung – das ist möglich, wenn es gelingt, gesellschaftliche Barrieren abzubauen und eine demenzfreundliche Gesellschaft zu gestalten. Die Referate und Workshops waren Wegweiser zu diesem Ziel.

Demenz ist nicht nur ein pflegerisch-medizinisches Thema. Die gesamte Gesellschaft und die Politik stehen in der Verantwortung. Es muss selbstverständlich sein, dass Menschen mit Demenz und ihre Familien in der Mitte der Gesellschaft leben können und von Anfang an in unterstützende Netzwerke eingebettet sind. Dazu zählt beispielsweise ein Coaching für Angehörige, das Pro Senectute im Kanton St. Gallen anbietet: Eine Fachperson steht den betreuenden Angehörigen zur Seite, um zur richtigen Zeit ausreichende Entlastung zu sichern – je nach individuellen Wünschen und Bedürfnissen. «Freiheit leben» mit Demenz setzt eine Gesellschaft voraus, die Betroffene nicht stigmatisiert und isoliert. Das Miteinander von Menschen mit und ohne Demenz im öffentlichen Raum muss selbstverständlich sein.

Denn Dazugehören zur Gemeinschaft ist vielleicht die wichtigste Quelle von Freiheit und Hoffnung für Menschen mit Demenz.

 

Autorin: Dr. Diana Staudacher, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, FHS St.Gallen, Fachbereich Gesundheit.

>> Zu den Präsentationen und Fotos

 

Auszeichnung der besten Praxisprojekte

Ein Höhepunkt des diesjährigen St.Galler Demenz-Kongresses war die Vergabe des Viventis-Pflegepreises für das beste Schweizer Praxisprojekt in der Pflege und Begleitung von Menschen mit Demenz. Die Fachstelle Demenz der FHS St.Gallen und die Viventis Stiftung überreichten den mit 10’000 Franken dotierten Preis der Stiftung Hofmatt in Münchenstein für das Projekt «Schafsbesuchstage» mit einem tiergestützten Angebot für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen. Den zweiten Preis erhielt das Projekt «Weihnachtszelt» des Alterszentrums Bürgerspital St. Gallen. Der Verein «Mosaik» in St. Gallen gewann den dritten Preis für das Projekt «Unterstützte Gesprächsgruppen für frühbetroffene Menschen mit Demenz».

 Save the date: 7. St.Galler Demenz-Kongress – 13. November 2019





Land Salzburg: „Bildungs-Scheck“ jetzt auch für Pflegefachkräfte und Heimhilfen

 

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Manche mittelalterlich-dumpfe Vorstellung ist trotz Aufklärung und Jahrzehnte langer schulischer Bildungsarbeit noch immer nicht aus allen Köpfen verschwunden bzw. durch fundiertes Wissen abgelöst worden. Dazu zählt auch die absurde Vermutung, vielfältig variantes Sexualverhalten könne „geheilt“ werden. Dieses gefährliche Nichtwissen mancher Eltern und Pädagogen ist für heranwachsende Jugendliche fatal und kann sogar lebensgefährlich sein.

Dazu die aktuelle Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Public Health (ÖGPH) vom 10. Dezember 2018 im Wortlaut:

 

Menschenrechte beinhalten auch das Recht auf sexuelle und geschlechtliche Identität: Unwissenschaftliche und unethische sexualpädagogische Lehrinhalte gefährden die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen Die sexuelle Entwicklung ist Teil der Persönlichkeitsentwicklung des Menschen, verläuft auf kognitiver, emotionaler, sensorischer und körperlicher Ebene und wird häufig von Ängsten, Schamgefühlen, Unsicherheiten und Fehlinformationen begleitet.

Kinder und Jugendliche in ihrer sexuellen Entwicklung zu unterstützen, ist deshalb eine zentrale Aufgabe und ein Prozess, in dem nicht nur die Eltern, sondern auch Bildungseinrichtungen eine wichtige Rolle spielen. Dabei ist besonders eine zugewandte, offene Haltung gegenüber den Fragen der Kinder und Jugendlichen und die Vermittlung von ethisch und wissenschaftlich anerkannten Inhalten zu Sexualität, Geschlecht und Rollenbildern wichtig. Dies gilt v.a. für all jene Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen in unterschiedlichen Kontexten zu tun haben.

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Vor diesem Hintergrund erfüllt eine zeitgemäße und qualitätsgesicherte Sexualpädagogik einen bedeutsamen präventiven Beitrag für ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen (siehe hierzu etwa eine rezente Evidenzanalyse der UNESCO). Pädagog*innen, Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Psycholog*innen und Sozialarbeiter*innen, denen Kinder und Jugendliche aber auch Eltern und Erziehungsberechtigte großes Vertrauen entgegenbringen, nehmen hierbei zentrale Vermittlerrollen ein.

Die Vermittlung von Wissen zu Sexualität, Rollenbildern und geschlechtlicher Identität zielt insgesamt auf eine Stärkung der Selbstwirksamkeit von Kindern und Jugendlichen ab und trägt damit auch zu einem aktiven Gewaltschutz bei. In diesem Verständnis ist Sexualpädagogik integraler Teil von Public Health, die den Rechten von Kindern (laut UN-Kinderrechtskonvention) zuarbeitet.

Alarmierende Vorfälle in Österreich

Bedauerlicherweise wurden nun in Österreich Fälle bekannt, wo die Grundsätze von Ethik und Wissenschaftlichkeit bei der Vermittlung von sexualpädagogischen Inhalten nicht gewahrt wurden. Die ÖGPH-Kompetenzgruppen für „Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“, „Public Mental Health“ und „Kinder- und Jugendgesundheit“ nehmen dies zum Anlass und sprechen sich entschieden gegen Lehrinhalte und Sichtweisen aus, die eine Heilung oder Therapienotwendigkeit von Homosexualität in Aussicht stellen bzw. nahelegen, ideologiegeleitet auf das sexuelle Verhalten von Kindern und Jugendlichen einwirken möchten, eine undifferenzierte Geschlechterdichotomie vertreten und Mädchen und Burschen normierte gesellschaftliche Rollen zuteilen.

 

Zudem werden aus Gründen der Gesundheitsgefährdung und Ethik entschieden alle Therapieverfahren und Beratungen abgelehnt, die auf eine Korrektur der sexuellen Orientierung abzielen. Solche „Konversionstherapien“ (auch „reparative Verfahren“ oder „Reorientierungstherapien“ genannt) entbehren jeder wissenschaftlichen (theoretisch und methodisch soliden) Grundlage und können vor allem bei Kindern und Jugendlichen zu psychischen Störungen und Erkrankungen (wie Depressionen, Angsterkrankungen) bis hin zu selbstschädigendem Verhalten und zu Suizidalität führen.

Potentielle Gesundheitsschäden zu Konversionstherapien wurden in systematischen Übersichtsarbeiten vom „Center for the Study of Inequality“ an der Cornell University (2017) oder von der „Task Force on Appropriate Therapeutic Responses to Sexual Orientation“ der „American Psychological Association“ (2009) identifiziert.

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Internationaler Konsens gegen gefährliche „Konversionstherapien“

Die drei ÖGPH-Kompetenzgruppen stehen mit der vorliegenden Stellungnahme in einer Reihe mit zahlreichen anderen nationalen und internationalen Fachgesellschaften (wie z.B. mit den US-amerikanischen Fachgesellschaften für Psychiatrie, für Kinder- und Jugendpsychiatrie und für Psychologie, dem Referat „Sexuelle Orientierung in Psychiatrie und Psychotherapie der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie“ oder der „Österreichischen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik“), die sich eindeutig und unmissverständlich gegen „Konversionstherapien“ ausgesprochen haben.

 

Die vertretenen ÖGPH-Kompetenzgruppen betonen abschließend die Bedeutung fundierter (sexualpädagogischer, entwicklungspsychologischer, medizinischer und therapeutischer) Kenntnisse in den Aus- und Fortbildungen für pädagogische Berufe und Gesundheits- und Sozialberufe sowie die Bereitstellung und Vermittlung evidenzinformierter und qualitätsgesicherter Lehrinhalte.

 

Unterzeichnet von:

[Assoc.-Prof. Priv.-Doz. Dr. Thomas E. Dorner, MPH], Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Public Health(ÖGPH)

Dr. Dr. Igor Grabovac Koordinator ÖGPH-Kompetenzgruppe „Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“

Dr. Roman Winkler, MMSc

Assoc.-Prof. Priv.-Doz. Dr. [Thomas Niederkrotenthaler], PhD, MMS, Koordinator ÖGPH-Kompetenzgruppe „Public Mental Health / Psychosoziale Gesundheit“

Mag.a Dr.in [Rosemarie Felder-Puig], MSc, Koordinatorin ÖGPH-Kompetenzgruppe „Kinder- und Jugendgesundheit für den Dialog Wissenschaft – Politik – Praxis“





Land Salzburg: „Bildungs-Scheck“ jetzt auch für Pflegefachkräfte und Heimhilfen

 

Allein in Oberösterreich werden bis zum Jahr 2025 rund 1.600 zusätzliche Altenpflegekräfte (Vollzeitbasis) benötigt. Jetzt beschreitet das Land gemeinsam mit den Sozialhilfeverbänden und Gemeinden völlig neue Wege: Kerninhalte des untereinander gut abgestimmten Maßnahmenpakets sind ein innovativer Lehrgang für Pflichtschulabsolvent/innen (ab 15), ein flexibles regionales Ausbildungsangebot sowie das ab 2019 ausgeweitete sog. „Fachkräfte-Stipendium“ des AMS für Berufsumsteiger/innen in den Pflegebereich.

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Präsentierten das neue Kombi-Modell: Bezirkshauptmann Paul Gruber, Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer, Gemeindebundpräsident LAbg Hans Hingsamer

(Land OÖ/Denise Stinglmayr)

 

 

Entscheidendes Kriterium: Sicherung des Lebensunterhalts während der Ausbildung

Aktuell machen Umsteiger/innen aus anderen Berufen ca. 85% aller Bewerbungen für Altenbetreuungsberufe aus. Diese Personen sind meist weiblich, zwischen 30 und 40 Jahren, besitzen eine große Lebenserfahrung und entscheiden sich aktiv für eine Tätigkeit im Pflegebereich. Auf Grund der Vorgaben der Bundesregierung konnte das AMS bei einer am Arbeitsmarkt verwertbaren Berufsausbildung diesen geeigneten und motivierten Personen bisher während der zweijährigen Ausbildung den Lebensunterhalt nicht finanzieren. Und für Mütter von Kindern ist eine zweijährige Phase ohne Einkommen nicht leistbar.

Deshalb haben die Bundesländer eine Ausweitung des sog.  „Fachkräfte-Stipendiums“ auf pflegerelevante Berufsbilder, wie auch die „Fachsozialbetreuer/innen Altenarbeit (FSB-A)“ gefordert. Dies wird nach einem aktuellen Beschluss des Arbeitsmarktservice (AMS) nun ab 2019 möglich.

 

Neues Modell kombiniert Ausbildung und Anstellung

Neben dem Fachkräftestipendium – als wichtigste Säule, um ausreichend qualifiziertes Personal auszubilden – wird in Oberösterreich nächstes Jahr eine zusätzliche Ausbildungsmöglichkeit angeboten: Der Kombi-Lehrgang „Ausbildung und Anstellung“ sieht vor, dass es ab sofort auf Wunsch der Auszubildenden möglich ist, im Rahmen einer Teilzeit-Anstellung in einem Alten- und Pflegeheim ein Einkommen zu erzielen und parallel eine fundierte Ausbildung für den Sozialbereich zu erlangen. Konkret sieht die Umsetzung folgendermaßen aus:

 

  • Eine interessierte Person kann im Rahmen einer 20-Wochenstunden-Anstellung als Hilfskraft in den Altenheimbetrieb hineinschnuppern. Konkret muss diese Person aber nur die Hälfte, also 10 Wochenstunden, im Alten- und Pflegeheim arbeiten. Innerhalb von etwa 3 Monaten ist es somit berufsbegleitend möglich, die Ausbildung zur Heimhilfe zu absolvieren. Sobald die Heimhilfe-Ausbildung positiv abgeschlossen wurde, kann die Person auch als Heimhilfe angestellt werden und erhält für 20 Stunden Anstellung – und 10 Wochenstunden tatsächliche Tätigkeit – ohne Vordienstzeiten ca. 950€ Lohn (brutto).
  • Berufsbegleitend zu diesen 10 Wochenstunden Arbeit als Heimhilfe (mit der Entlohnung für 20 Wochenstunden) ist es nun möglich, schrittweise die weiteren Ausbildungen zur Pflegeassistenz und zum/r Fachsozialbetreuer/in Altenarbeit zu absolvieren. Die Schulen wurden beauftragt, entsprechende modulare und durchgängige Curricula zu entwickeln, die einen positiven Abschluss bei durchschnittlich 30 Wochenstunden Präsenzzeit in der Ausbildung ermöglichen.
  • Sobald die Auszubildenden den Abschluss „Pflegeassistenz“ erreicht haben, ist eine Anstellung in dieser Qualifikation möglich, sodass sich auch das monatliche Einkommen entsprechend erhöht.
  • Nach Abschluss der Ausbildung zum/r Fachsozialbetreuer/in Altenarbeit ist eine Vollzeitanstellung mit entsprechender Entlohnung vorgesehen.

 

Dieses Modell bringt den Auszubildenden – im Unterschied zum Fachkräftestipendium des Bundes – mehrere Vorteile: Die Anstellungszeit ermöglicht bereits während der Ausbildung den Erwerb von Pensionszeiten, außerdem haben die Auszubildenden nach ihrem Abschluss als FSB“A“ bereits einen fixen Arbeitsplatz in einem Alten- und Pflegeheim, bei dem in Absprache mit dem Dienstgeber die Wochenstunden individuell aufgestockt werden können.

 

An welchen Standorten und mit welchen Startterminen dieses Kombimodell ab 2019 angeboten wird, kann ab 2019 bei den Sozialhilfeverbänden und bei der SoNe – Soziales Netzwerk GmbH angefragt werden, die auch für Fragen rund um das Fachkräftestipendium und Stiftungen zur Verfügung steht.

Gemeindebundpräsident  Bgm. Hans Hingsamer dazu: „Gerne unterstützen die Kommunen die Existenzsicherung (bzw. das Grundgehalt) während der Ausbildung zum/r Fachsozialbetreuer/in Altenarbeit. Wir brauchen darüber hinaus auch entsprechende Rahmenbedingungen und eine höhere gesellschaftliche Wertschätzung der Pflege“.

„Die Altenbetreuung ist eine sehr komplexe rechtliche Materie, auch die Ausbildungen in diesem Bereich sind durch unterschiedlichste Stellen und Gesetze geregelt. Umso mehr freut es mich, dass es uns mit einem gemeinsamen Schulterschluss gelungen ist, hier einen großen Schritt in Richtung mehr Attraktivität und Durchlässigkeit der Ausbildungen zu gehen“, freut sich Birgit Gerstorfer.

 

Zentrale Drehscheibe rund um Personalrekrutierung und Ausbildung

Mit der Kampagne „Sinnstifter hat sich die SoNe bereits in den letzten Jahren um die Bewerbung von Berufen im Sozial- und Gesundheitsbereich gekümmert. „Wir wollen die Kompetenzen der SoNe nun weiter ausbauen. Neben der Bewerbung von Ausbildungen und der Abwicklung von Stiftungsplätzen wird sie zur zentralen Beratungsstelle für alle Berufsbilder in der Altenbetreuung und Pflege und wichtige Ansprechstelle für die Arbeitgeber. Bereits Anfang 2019 wollen wir mit einem neuen Auftritt von „Sinnstifter“ die Vorteile der Pflegeberufe weiter in den Focus rücken“, betont Landesrätin Birgit Gersorfer.

 

Flexible Ausbildungsangebote in allen Regionen ab 2019

Die Erfahrung der Bildungsanbieter im Sozialbereich sowie des AMS OÖ zeigt, dass Personen, die sich für eine Ausbildung im Sozialbereich interessieren, immer unterschiedlichere Lebenssituationen haben. Durch eine Flexibilisierung und verstärkte Koordination der Angebote der verschiedenen Schulen wird es ab 2019 noch besser möglich sein, diesen verschiedenen Anforderungen der Auszubildenden zu entsprechen.

Das Land OÖ plant und finanziert im Jahr 2019 mindestens 28 verschiedene Ausbildungslehrgänge zum/r Fachsozialbetreuer/in Altenarbeit. Diese werden regional bestmöglich gestreut angeboten, um den Auszubildenden möglichst kurze Anfahrtswege zu bieten. Standorte sind neben den Zentralräumen Linz, Wels und Steyr beispielsweise auch Ried, Mauerkirchen und Andorf im Innviertel sowie Freistadt, Gallneukirchen und Baumgartenberg im Mühlviertel, und außerdem Gaspoltshofen, Vöcklabruck und Ebensee.

 

  • Unter diesen 28 Kursen werden zahlreiche Lehrgänge auch in verlängerter, berufsbegleitender Form angeboten, um berufstätigen Auszubildenden einen leichteren Einstieg zu bieten. Bei dieser Form verlängert sich zwar die Ausbildungsdauer von 2 auf ca. 2,5 Jahre, besonders Eltern mit Kinderbetreuungspflichten oder Personen, die ihren bisherigen Beruf während der Ausbildung aus finanziellen Gründen nicht ganz aufgeben können, sind aber auf solche Angebote angewiesen.
  • Neben dieser verlängerten, berufsbegleitend möglichen Formen wird 2019 bei Bedarf auch eine verkürzte „Intensiv-Form“ der FSB“A“-Ausbildung angeboten. Bei diesem kompakten Lehrgangsmodell ist es möglich, den Abschluss der Ausbildung in ca. 20 Monaten zu erreichen. Dieses Angebot richtet sich dementsprechend an eine Zielgruppe, die bereit ist, die nötige Ausbildung möglichst schnell und intensiv zu absolvieren, um danach raschestmöglich wieder ein volles Erwerbseinkommen zu haben.
  • Eine weitere Verbesserung im Jahr 2019 ist, dass auch eine modular durchgängige Form angeboten wird. Bei dieser Konzeption ist eine stufenweise Ausbildung vorgesehen, die während der ca. 3-jährigen Gesamtdauer zuerst einen Abschluss als Heimhilfe, danach als Pflegeassistenz und am Ende als Fachsozialbetreuer Altenarbeit ermöglicht. Diese qualifizierten „Zwischenstationen“ bieten die flexible Möglichkeit, auch bei einem vorzeitigen Ende oder einer temporären Unterbrechung der Ausbildung bereits beruflich tätig werden zu können.
  • Außerdem werden verstärkt Ausbildungskurse für Migrant/innen angeboten. Diese zeichnen sich durch Vorschaltmodule aus, in denen die deutsche Sprache verbessert und Fachausdrücke gelernt werden. Durch diesen Aufbaukurs wird der Einstieg in die darauf folgende Fachausbildung erleichtert.
  • Zusätzlich zu diesen 28 Kursen für Einsteiger/innen ab 17 Jahren ist 2019 auch vorgesehen, bedarfsgerecht und regional verteilt neue Lehrgänge „Junge Pflege“ zu beginnen. Konkret wird die Altenbetreuungsschule des Landes OÖ bereits im Frühling 2019 mit einem weiteren „Junge-Pflege-Kurs“ starten; bei den Ausbildungsträgern Diakonie und Caritas werden für einen Ausbildungsstart im Herbst Vorbereitungen getroffen und je nach Nachfrage Lehrgänge angeboten.
  • Detailinformationen zur Anmeldung usw. können ab dem Frühjahr 2019 bei den einzelnen Schulen und der SONE – Soziales Netzwerk GmbH angefragt werden.

 

Lehrgangs-Starts im ersten Quartal 2019

TABELLE-OÖ

 

Erster Pilotlehrgang „Junge Pflege“ im November gestartet

In den vergangenen Jahren war es aus rechtlichen und organisatorischen Gründen nur möglich, erst mit 17 Jahren die Ausbildung zum/r Fachsozialbetreuer/in Altenarbeit (FSB“A“) zu beginnen. Die meisten Jugendlichen orientieren sich beruflich aber bereits nach dem Abschluss der Pflichtschule, also mit 15 oder 16 Jahren. Dadurch gingen bisher viele sozial engagierte Jugendliche andere Wege. Mit dem Lehrgang „Junge Pflege“, der am 5. November 2018 startete, ist es nun erstmals möglich, direkt nach der Pflichtschule eine spezielle Ausbildung mit FSB“A“-Abschluss zu beginnen. Die Ausbildung „Junge Pflege“ wurde unter einem besonderen didaktischen Blickwinkel entwickelt, um den speziellen Anforderungen der jungen Teilnehmer/innen bestmöglich zu entsprechen. Da die Teilnehmer/innen die Ausbildung (wie bisher bei einem Eintritt mit 17 Jahren) mit 19 abschließen, sind sie unmittelbar danach befähigt, als FSB-A“ in Heimen und den Mobilen Diensten tätig zu werden.

Durch die Beibehaltung des bisherigen Abschlussalters ist außerdem sichergestellt, dass die Absolvent/innen wie bisher persönlich ausreichend gefestigt sind und wie bisher nicht vor dem 17. Lebensjahr am Pflegebett stehen. Nach einem Monat Laufzeit zeigt sich, dass die 16 jugendlichen Teilnehmer/innen des Pilot-Kurses mit ihrer Ausbildungswahl und der pädagogischen Aufbereitung sehr zufrieden sind.





Land Salzburg: „Bildungs-Scheck“ jetzt auch für Pflegefachkräfte und Heimhilfen

Schwerpunkt des Kongresses werden Innovationen in der ambulanten und stationären Pflege sein. Die neuen Technologien sind in der Arbeitswelt (auch) der Pflege  angekommen und bieten vielversprechende Lösungsmöglichkeiten. Aber es stellen sich auch viele Fragen und Vorbehalte rund um eine “Pflege 4.0”.

 

Schwerpunkte des Kongresses ENI 2019 werden sein:

  • Interdisziplinarität / Interprofessionalität
  • Überwindung von Sektorengrenzen (z.B stationäre/ambulante Pflege, Klinik/Spitex)
  • technologische Unterstützung der Pflege im ländlichen Raum und in der häuslichen Versorgung (z. B. Rolle der Kommunen, bedarfsgerechte Ausrichtung der Versorgung, AAL)
  • Robotik in der Pflege (z. B. Geriatronik)
  • Konsequenzen für Ethik und pflegerische Kompetenzprofile
  • Perspektive der Betroffenen (PatientInnen, Behinderte, pflegende Angehörige)

Autor/innen sind aufgerufen, ein Abstract zum Kongressthema einzureichen. Abstracts können Implementierungsstrategien neuer Aufgaben- und Rollenprofile in der Praxis beschreiben, „Lessons learned“ wissenschaftlicher und praktischer Projekte darlegen, Transferkonzepte aus Bildung oder Leadership vorstellen, aber auch kritische Blickwinkel auf die ethischen und technologischen Herausforderungen werfen.

Einreichungen sind als Abstract (Deutsch/Englisch) bis zum 28.02.2019 möglich.

Einreichungen zu folgenden Kategorien sind möglich und willkommen:

  1. Praxisbeiträge
  2. Wissenschaftliche Beiträge
  3. Methodische Beiträge
  4. Posterbeiträge
  5. Sonstige Formate, wie Science Slam oder Workshops, können als Sonderbeitrag eingereicht werden.

 

Bildungs- und Forschungseinrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich werden aufgerufen, sich aktiv an ihrer und somit der nationalen und internationalen Nachwuchsförderungen zu beteiligen. Hierzu können
Qualifikationsarbeiten (insbesondere Bachelor-, Master- oder Magisterarbeiten), welche zwischen dem 01.10.2017 und dem 15.01.2019 abgeschlossen wurden, eingereicht werden. Eingereichte Qualifikationsarbeiten werden durch einen international besetzten wissenschaftlichen Beirat begutachtet und mit einem Preisgeld prämiert.

Die Einreichung ist ausschließlich online möglich. Alle eingereichten Beiträge durchlaufen ein Peer-Review Verfahren. Die Begutachtung erfolgt anhand eines standardisierten Instruments doppelt verblindet. Einreicher/innen erhalten vier Wochen nach Ende des Call for Abstracts eine Rückmeldung über das Ergebnis des Verfahrens.

www.kongress-eni.eu

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 Download PDF-Datei





Land Salzburg: „Bildungs-Scheck“ jetzt auch für Pflegefachkräfte und Heimhilfen

 

Unter dem Titel „Take Care“ findet sich im Lernportal der BGW neben dem bewährten Materialkoffer für Pflege-Lehrkräfte zum Thema „Haut“ jetzt auch einer zum Infektionsschutz.

Materialkoffer BGW

 

Lehrkräfte können in den digitalen Koffern nach neuen didaktischen Anregungen stöbern und diese passend für den eigenen Unterricht zusammenstellen. Neben Hintergrundinformationen gibt es u.a. Vorschläge für den Unterrichtseinstieg, Kopiervorlagen, Präsentationsfolien und Kurzfilme.

Weiter finden sich Tipps für kurze Experimente, Diskussionsanregungen sowie ein Online-Haut-Test. Diesen können Auszubildende per Smartphone nutzen, um einen ersten Eindruck von der eigenen Hautempfindlichkeit zu bekommen.

Darüber hinaus lassen sich ausgewählte BGW-Materialien kostenlos als gedruckte Exemplare im Klassensatz bestellen.

 

>>  Zu den Unterrichtsmaterialien





Land Salzburg: „Bildungs-Scheck“ jetzt auch für Pflegefachkräfte und Heimhilfen

kongress springer-pflege 2019

 

Mehr Autonomie für die Pflege, weniger Arztzentrierung im deutschen Gesundheitswesen – mit dem Pflegeberufegesetz ist ein weiterer Schritt in diese Richtung getan. Denn in dem Gesetz wurde nicht nur die „generalistische“ Ausbildung (ab 2020) beschlossen, sondern auch Tätigkeiten festgeschrieben, die ausschließlich der Pflege vorbehalten sind.

 

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„Damit werden der ärztlichen Berufsausübung Grenzen gesetzt und für die Pflege ein Handlungsspielraum geschaffen, wo sie eigenständig entscheiden kann und muss – auch mal gegen eine ärztliche Auffassung“, erklärt Prof. Frank Weidner (Bild), Direktor des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung (DIP) in Köln. Auf dem Kongress Pflege 2019 – der am 25. – 26. Januar wieder von Springer Pflege in Berlin veranstaltet wird – wird der Pflegewissenschaftler über die Konsequenzen dieser neuen Regelung für Pflegepraxis und Haftungsrecht berichten.

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Den Pflegebedarf feststellen, den Pflegeprozess (Abb. re.) gestalten und steuern, die Qualität der Pflege evaluieren und sichern – das sind die vorbehaltenen Tätigkeiten, die nach Paragraph 4 des Pflegeberufegesetzes zukünftig nur noch examinierte Pflegefachkräfte übernehmen dürfen. Wer sich nicht daran hält, muss eine Geldbuße bis 10.000 Euro zahlen.

„Damit folgt der Gesetzgeber der beruflichen Realität: Faktisch haben schon jetzt Pflegefachkräfte die Verantwortung für diese pflegerischen Aufgaben“, so Weidner. „Das widerlegt immer noch bestehende Annahmen auch bei Richtern, dass es im deutschen Gesundheitswesen keinen arztfreien Raum gebe.“ Nun ist rechtlich gesichert, dass die Entscheidung der Pflegefachkraft bei diesen Aufgaben Vorrang hat. „Das ist gut für die Pflege, für Patienten und alle anderen Beteiligten, denn damit sind wir beim Kern der Interprofessionalität angelangt“, sagt Weidner. „Solange der Arzt stets das letzte Wort hat, kann von einer Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe auf Augenhöhe nicht die Rede sein.“

 

Neben Management, Bildung, Pflegepraxis und Personal stehen vor allem aktuelle pflegepolitische  und -rechtliche Themen auf dem Programm des Kongresses, zu dem rund 1.700 Teilnehmende erwartet werden. Am Abend des 25. Januar wird im ZDF-Hauptstadtstudio im Rahmen des Kongresses der „Pflegemanagement-Award 2019“ verliehen.

 

Mehr Informationen zum Kongress hier.





Land Salzburg: „Bildungs-Scheck“ jetzt auch für Pflegefachkräfte und Heimhilfen

 

Seit 2002 wird alljährlich im November an der Forschungsstelle für österreichisches Deutsch (Universität in Graz) das österreichische „Wort des Jahres“ gesucht. 2017 war das z.B. „Vollholler“ (© Alt-Kanzler Christian Kern), 2016 kam das Ungetüm „Bundespräsidentenstichwahlwiederholungsverschiebung“ zu dieser zweifelhaften Ehre, oder auch „situationselastisch“ (2014). Für 2018 schlage ich das pseudofachliche Unwort der letzten 50 Jahre vor: „Ganzheitlichkeit!“

Luksch

Von DPGKP Christian Luksch, Wien

 

Es nervt enorm, bei jedem zweiten Geschreibsel oder jeder dritten Wortmeldung  dieses Wort um die Ohren geschlagen zu bekommen. Und noch mehr nervt dann die Reaktion, wenn man nachfragt, was das denn bedeuten soll: Von eskalierender Mimik begleitet, folgt zumeist die lapidare Erklärung: „Na eh alles halt!“. Tut mir leid, aber „alles“ ist zu wenig. Zuwenig definiert in jedem Fall. Sollten wir uns – zumindest im Kontext der Pflege, die einen wissenschaftlichen Anspruch erhebt – nicht doch etwas genauer ausdrücken? Dort gibt es hierfür einen sehr konkreten Fachterminus: Das biopsychosoziale Paradigma.

Was ist ein Paradigma?

In einfacher Sprache erklärt, zunächst mal ein Beispiel, Modell oder Muster. Man könnte auch „Anschauung“ dazu sagen. Das kann auf vieles angewandt werden. Auf das Weltall zum Beispiel: Wir könnten behaupten, die Sonne wandert um die Erde und wären dann beim guten alten terrestrozentrischen Paradigma, in dem die Erde im Mittelpunkt von allem steht. Wir könnten aber auch das Gegenteil sagen: Die Erde wandert um die Sonne (= heliozentrisches Paradigma). Und wenn wir im richtigen (bzw. falschen) Jahrhundert lebten, dann würden wir wie Kopernikus und Galileo für diese Aussage ernsthafte Probleme mit der katholischen Kirche bekommen.

So eine Anschauungsweise haben wir auch vom Menschen. Und die ist natürlich kulturabhängig. Es gibt Kulturen, die halten den Menschen für die Summe von Energieflüssen. Andere wiederum halten ihn für das Produkt vorheriger Leben. Oder für eine Maschine. Oder – noch absurder: Für die Krone der Schöpfung! – Die für uns Europäer maßgebliche, altgriechische Kultur betrachtet den Menschen dagegen als Einheit zweier Teile, von welchen der eine sichtbar ist (Körper), der andere nicht (Psyche), letzterer aber doppelt – Thymos (Seele) und Noos (Geist).

In einfacher Sprache:

Körper – Seele – Geist.  Das kennen wir. Hat man schon gehört, eh klar. Kein Wunder, denn seit mehr als 2500 Jahren wiederholen wir das. Und glauben es, wie andere an die Wiedergeburt, die Ahnen oder den freien Markt glauben. Wir wollen aber hier keine Glaubensfragen verhandeln, sondern Fakten. Und Fakt ist, dass der Mensch einen Körper hat, des Weiteren etwas, das man als Emotionen oder Gefühle beschreibt und drittens (zumindest theoretisch) Verstand.

Körper, Seele, Geist eben. Lange dachte man, das war es schon. War es aber nur so lange, bis einer kam und sagte: „Da fehlt doch noch etwas! Denn wo kommen die Gedanken und Gefühle und Verhaltensweisen her? Die wurden doch irgendwann gelernt“. Und so war plötzlich auch die Biographie am Plan. Mit allem was dazu gehört.

Und dann kam ein zweiter dazu und sagte: „Ja, gut, aber von wem hat man denn die Gedanken und Gefühle und Verhaltensweisen gelernt? Da war doch sicher ein anderer Mensch da, der einem das alles zeigte!“ Und – zack! –  war das soziale Umfeld da.

Und jetzt etwas komplexer:

Das biopsychosoziale Paradigma ist jene, in unserer Kultur allgemein akzeptierte, Anschauung vom Menschen, die besagt, dass dieser

  1. aus einem Körper (Funktionalität und Vegetativität),
  2. einer Psyche (Kognitivität und Affektivität),
  3. einer persönlichen Geschichte (singulär und plural),
  4. einem sozialen Umfeld (beeinflussend und beeinflussbar) und
  5. aus den Wechselwirkungen dieser Komponenten besteht

Gut, das ist jetzt nicht ganz so einfach wie die These, dass ein Mann mit einem langen weißen Bart den Menschen aus Lehm geformt hat, oder dass wir alle einmal Ameisen waren und im nächsten Leben Ameisenbären sein werden. Aber für jemand, der von Kopernikus, Darwin und Freud nicht zu Tode gekränkt wurde, ist das bei weitem nachvollziehbarer als die „alternate facts“ aller Trumps zusammen.

Und es ist auch nützlicher in der Anwendung dessen, was uns die Esoterischen jeglicher Richtung als sogenannte Ganzheitlichkeit verkaufen wollen. Wir können durch das biopsychosoziale Modell tatsächlich einen umfassenden Blick auf das bekommen, dem unsere Zuwendung gilt und dementsprechend körperliche, psychische und soziale Reaktionen sowohl voraussagen, als auch beeinflussen.

Dazu drei Beispiele:

Erstens:

Der Autor dieses philosophisch-polemischen Exkurses ist unheilbarer Koffein-Junkie. Alle die mit dem Luksch je zu tun hatten, wissen: „Red‘ ihn nicht vorm zweiten Kaffee an, sonst gibt’s Ärger!“ Was geht da ab?

Aufgrund einer konkreten stoffgebundenen Abhängigkeit entsteht ein körperliches Defizit (vegetativ und funktionell), das zu Störungen von affektiver (Dysphorie) und kognitiver (Konzentrationsmangel) Art führt und  mitunter Auswirkungen auf das soziale Umfeld hat, welches dann darauf so reagiert, dass es stets das benötigte Suchtmittel bereitstellt. Soweit so klar?

Zweitens:

Yvonne, die dreizehnjährige Tochter des Nachbarn, erkrankt an einer akuten Appendizitis und muss sofort ins Krankenhaus.

Eine körperliche Erkrankung, die sowohl vegetative (Fieber) wie funktionelle (schmerzhafte Bewegungseinschränkung) Symptome zeitigt, provoziert massive Angst (Affektivität), aber bei den Eltern (soziales Umfeld) den rationellen (Kognitivität) Entschluss, das Kind in Obhut von Fachmenschen zu geben.

Während des folgenden Krankenhausaufenthaltes (anderes soziales Umfeld), kommt es wiederum zu Ängsten (Affekt), die mit rationellen Überlegungen (Kognition) und empathischen Bezugspersonen (soziales Umfeld) minimiert werden können. Und wie die ganze Sache abläuft, wird das Denken von Kind und Eltern über Krankenhäuser und Pflegekräfte ganz besonders beeinflussen (Biographie).

Drittens:

Nach 58 Jahren Ehe verstirbt Frau Wotawas Mann plötzlich an einem Herzinfarkt.

Dies bedeutet für Frau Wotawa, dass die wichtigste Bezugsperson ihres sozialen Umfeldes mit einem Schlag wegfällt. Dieser Verlust muss zu allererst betrauert (affektiv verarbeitet) werden. Das kann dauern – im Falle so naher Bezugspersonen bis zu einem Jahr – und geht nur in Kommunikation mit anderen Menschen (soziales Umfeld).

Wird das von anderen be- oder gar verhindert, kann daraus eine Depression entstehen, eine psychische Erkrankung, mit affektiven (gedrückte Stimmung, Antriebsmangel), kognitiven (Denkverarmung, Denkeinengung), sozialen (Rückzug) und körperlichen (Appetitverlust, Obstipation, Schafstörungen) Symptomen.

Umfassendes Verständnis und Konsequenz

Konnten Sie bis hierhin folgen, verstehen Sie nun möglicherweise, was unter einer „umfassenden Anschauungsweise“ verstanden wird. Und nein: Wir reden hier definitiv nicht von „ganzheitlich“, den das, was wir wahrnehmen ist nie „alles“ sondern nur ein kleiner Ausschnitt und selbst der ist unserer eigenen – beschränkten – Wahrnehmung unterworfen. Wir erkennen nur das, was wir schon kennen.

Diese Sichtweise hat, insofern wir sie ernst nehmen, natürlich ihre Konsequenzen auf unser professionelles Handeln. Also auch auf die Beurteilung der Bedürfnisse und Ressourcen der BewohnerInnen/ KlientInnen, auf unsere (Pflege-)Diagnose, auf die Methoden, die wir anwenden und auf die Art, wie wir das tun.

Das Seropram allein heilt die Depression Frau Wotawas genauso wenig wie die Appendektomie alleine Yvonne heilt. Da gehört mehr dazu. Viel mehr. Das Kunststück vor allem der Pflege ist, zu definieren, was alles noch. So steht es ja in Ihrem Leitbild beschrieben. Eben unter dem inflationär benutzten Begriff „Ganzheitlichkeit“.

Und sogar der Luksch verliert seinen morgendlichen Grant schneller, wenn ihm der Kaffee mit einem Lächeln serviert wird.

 

Folgen Sie dem Autor zu weiteren kritischen Beiträgen auf  www.geronto.at





Land Salzburg: „Bildungs-Scheck“ jetzt auch für Pflegefachkräfte und Heimhilfen

Ist das Gesundheitssystem auf dem Irrweg? Bei den diesjährigen „Augsburger Perspektiven“ – dem Kongress des künftigen Universitätsklinikums Augsburg in Trägerschaft des Freistaats Bayern – vom 05. – 06. Dezember, werden wieder spannende Zukunftsfragen gestellt:

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  • Wie stellen sich die vielen Zukunftsfaktoren eigentlich unter dem Aspekt des Patientennutzens dar?
  • Zwischen Spitzenmedizin und Fachkräftemangel, zwischen Digitalisierung und Kostendruck, zwischen neuen Versorgungsstrukturen und veränderten Berufsbildern – was verändert sich aus Sicht der Patienten?
  • Was dürfen diejenigen erwarten, die eigentlich immer im Mittelpunkt allen Geschehens stehen sollen?

Die übergeordneten Fragen nach dem Patientennutzen werden den Kongress in Vorträgen, Workshops und Diskussionen begleiten.

Die Kongressthemen:

  • Fernbehandlung, Big Data, Internetmedizin:
    Wie verändert die Digitalisierung unser Gesundheitswesen?
  • Patient lost in data? Chancen und Risiken des Umgangs mit Gesundheitsdaten
  • Arbeit und Workflows digitalisiert – wo klemmt’s, was droht, was ist zu hoffen?
  • Unverzichtbar und herausfordernd:
    Geborgenheit und Servicekultur im Krankenhaus
  • Im Wettbewerb behaupten:
    Strategisches Personalmarketing und innovative Bewerbungsprozesse
  • Patientenorientierung fordert Teamarbeit und gute Mitarbeiterführung
  • Wissenschaft und klinische Versorgung – Patientennutzen im Fokus
  • Krankenhäuser und Quartier:
    Welche regionalen Versorgungsstrukturen braucht der Patient?
  • Pflegeforum „Pflege endlich neu denken“ u.a. mit dem Thema:
    Pflegeuntergrenzen – wird jetzt alles gut?

 

Nähere Infos und Anmeldung  hier.





Land Salzburg: „Bildungs-Scheck“ jetzt auch für Pflegefachkräfte und Heimhilfen

Luksch

Eine Biographische Erhebung und Interpretation „lege artis“ und am lebenden Subjekt

 

Von DPGKP Christian Luksch

 

 

Grundsätzlich gilt für die Arbeit mit (alten) Menschen, dass jedes Verhalten in dessen Biographie begründet und aus dieser heraus erklärbar ist. Wir müssen uns mit der Lebensgeschichte eines Menschen auseinandersetzen, wenn wir ihn verstehen, aber auch beeinflussen wollen. Anders ist psychiatrische Pflege nicht möglich. Und somatische möglicherweise auch nicht.

Erwin Böhm, ohne den die Altenpflege vieles, aber nichts Professionelles wäre, definierte Biographie einmal als „Nicht die Lebensgeschichte, sondern die Lebensgeschichten.“ Man müsse, um aus dem Verhalten der Alten korrekte Schlüsse ziehen und adäquat handeln zu können, die „Stories“, welche die Alten über sich erzählen, anhören. Sie seien verpackte Geschenke, in denen sich die Ursachen der Verhaltensweisen, die Motive des Handelns und die Lösungen ihrer Probleme verbergen.

Nehmen wir uns diese These mal als Untersuchungsgrundlage und stellen die Frage: Wer ist dieser Luksch eigentlich und was treibt ihn an. Welche Life-Events führten ihn in die Pflege, mit welchem Coping agiert er? Was motiviert ihn hier, im Lazarus, in Zukunft seine Meinung kundzutun?

Plurale Biographie und singuläre Kränkung

Betreiben wir Biographie nach Böhm, erstellen wir nicht nur eine individuelle (= singuläre) Biographie des Subjekts unserer Zuwendung, sondern auch eine kollektive oder plurale Biographie. Also das, was diesen einen Menschen mit anderen, vergleichbaren Personen verbindet. Man könnte auch von einer sozialpsychologischen Prägung und damit einer Sozio-Psycho-Anamnese sprechen.

So wächst z. B. der Autor dieser Zeilen als uneheliches Kind einer Hilfsarbeiterin in den 60er und 70er Jahren des letzten Jahrhunderts im katholischen Niederösterreich auf. Grundsätzlich braucht es hier keine besonders ausführlichen Angaben mehr, um nun – ein akzeptables Maß zeitgeschichtlichen Wissens vorausgesetzt – schlauer zu werden, bzw. erste Schlüsse zu ziehen. Das tut auch sein Lehrer in der Hauptschule, indem er ihm ein denkwürdiges Bonmot an den Kopf wirft: „Ihr Proletenkinder braucht euch erst gar nicht anzustrengen, ihr seid doch nur für die Fabrik auf die Welt gekommen.“

Der Autor empfindet die Aussage seines Lehrers, den er bis dahin bewundert und idealisiert hat, als tiefe Kränkung und hat jetzt zwei Möglichkeiten – entweder reagiert er genau so, wie der Lehrer sagt (und bestätigt damit dessen Vorurteil) oder er bricht mit ihm und beweist ihm das Gegenteil.

Singuläre Biographie und soziale Salutogenese

In der – parallel zur pluralen Biographie verlaufenden und von dieser stark beeinflussten – singulären Lebensgeschichte kommt es nun zu weiteren „Life-Events“ (= prägenden Erlebnissen), die entweder verdrängt (zumindest vorerst) oder als sog. „Vulnerabilitäten“ (= Verletzlichkeiten) bzw. als „Copings“ (= Bewältigungsstrategien) manifestiert werden. Ob ein Life-Event verdrängt wird (und später dann als neurotisches Symptom wiederkehrt) hängt davon ab, ob es mit anderen kommuniziert wird. Ob daraus eine Vulnerabilität oder ein Coping wird, hängt wiederum davon ab, wie jene mit denen es kommuniziert wird, dieses verstärken.

Der Autor hat Glück, bzw. ein ihn positiv stärkendes Netzwerk. Eine weitere Lehrerin, der Pfarrer und nicht zuletzt der alte sozialdemokratische Bibliothekar des Ortes, verweisen die Meinung des Lehrers auf den Misthaufen zynischer Vorurteile. Der Bibliothekar schenkt ihm ein Schlüsselwerk des 20. Jahrhunderts – Günter Grass‘ „Die Blechtrommel“ – mit den Worten: „Lies. Frag. Lerne. Zweifle. Denk nach. Zweifle wieder. Denk nochmal nach. Und lass dich niemals von kleinen Kläffern verbellen.“

Weichenstellung

Eine vieldiskutierte Frage lautet: Wie lange dauert die Prägungszeit? Da sich Meister Böhm meines Wissens dazu (noch) nicht definiert geäußert hat, bleibt uns nur zu spekulieren oder einen logischen Schluss zu ziehen. Spekulationen führen zur Antwort: „Bis zum 21, 22. Lebensjahr“. Ja, stimmt oft. Manchmal aber nicht. Früher oder später geht auch. Aber wann jetzt wirklich? Meiner Meinung (und Erfahrung) nach, dann, wenn denn der/ die Betroffene bewusst und freiwillig Verantwortung für andere übernimmt. Sich also tatsächlich als sozial kompetent zeigt.

Für den Autor ist das der erste Tag seines Zivildienstes, sogar die Uhrzeit weiß er noch: halb zehn Uhr Vormittag. Zu diesem Zeitpunkt tritt der Zwanzigjährige durch das Gartentor einer Waldorfschule für behinderte Kinder in Wien Liesing. Da biegt um die Ecke der Gründerzeitvilla ein sechsjähriger Junge und rennt in einem Höllentempo auf ihn zu, springt ihn an, klettert an ihm hoch, umarmt ihn fest und schreit ihm in ’s Ohr: „Endlich bist du da! Ich hab‘ schon so lange auf dich gewartet“.

Es fühlt sich an, als würde jemand einen Kippschalter in seinem Gehirn umlegen, der wiederum die Weichen für sein Leben stellt. Unumkehrbar. Er weiß, ihm wurde gerade von einem sechsjährigen Autisten – der zuvor keinen anderen Menschen berührt hat, der eigentlich gar nicht wissen konnte, wer da an diesem 1. Juni 1981 kam und der noch dazu Oskar heißt, so  wie der Antiheld in Grass‘ „Blechtrommel“ – ihm wurde ein Auftrag gegeben, den er niemals brechen darf: Er wird in der Pflege oder Betreuung solcher Menschen bleiben. Sein Zivildienstkollege, so stellt sich bald heraus, ist selbst Krankenpfleger und verweist ihn auf die aktuellen Ausbildungsmöglichkeiten.

Die Konsequenzen

Fünfzehn Jahre später ist vieles anders, als geplant. Die Kinder des Autors waren nicht geplant, sind aber da (und das ist gut so), das Krankenpflegediplom wäre geplant, ist aber nicht da. Er arbeitet als Pflegehelfer in einem Altenwohnheim. Dort bastelt er – ohne Wissen seiner Vorgesetzten – an einer Methode um desorientierte Menschen durch Aktivierung zum vermehrten Trinken zu bewegen und so die Desorientierungszustände abzumildern. Irgendwann liest er in der Fachzeitschrift „Lazarus“ – die es damals noch in Papierform, ab 2005 online als „Care Letter“ gibt – die Ausschreibung für einen Pflegewettbewerb. Er nimmt teil, schickt die Ergebnisse seines sogenannten „Flü-Mo-Training“ an die Jury.

Es passiert erstmal nichts. Und dann ruft ein gewisser Erich Hofer, Herausgeber des „Lazarus“ an und teilt ihm mit, dass die Arbeit zwar hervorragend ist, ja möglicherweise sogar ernste Chancen auf den Hauptpreis hätte, er aber leider disqualifiziert worden sei, denn Pflegehelfern sei es nicht gestattet, selbstständig wissenschaftlich zu arbeiten. Und wann er denn nun endlich diplomiere, bitte schön?

Nun packt der Übeltäter auch vor seiner Chefin aus. Die hört sich das an und stellt ihn vor die Wahl: Entweder fristlose Kündigung wegen Kompetenzüberschreitung oder sofortige Bewerbung an einer Krankenpflegeschule, um das Diplom nachzuholen.

Zwei Jahre später diplomiert er „summa cum laude“ und wird sofort als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einige der wichtigsten Projekte des Wiener Krankenanstaltenverbundes integriert, sechs Jahre später leitet er die gerontopsychiatrischen Weiterbildungen an der AWO-Akademie Mainfranken.

Befragt, wer maßgeblich für seinen Erfolg sei, antwortet er: Ein alter Mann, ein kleiner Junge und eine Krankenschwester in einem Altenheim.  (PS: Danke Traude Schirmer!)

Conclusio

Was haben wir nun tatsächlich festgestellt in unserer kurzen biographischen Erhebung? Ein Mensch, stammend aus schwierigen Verhältnissen, kann durch Kontakt mit verantwortungsvollen anderen Menschen und einer Bildung, die mehr ist als nur Ausbildung, sein Leben und damit die Welt, in der er lebt, ändern. Um es mit Karl Marx zu sagen: „Das Sein bestimmt zwar das Bewusstsein, aber das Bewusstsein kann das Sein verändern.“

Verhindern Sie bei diesem Menschen den Drang zum freien Bildungszugang oder hindern Sie andere Menschen, die diesem einem Menschen Schutzbefohlene sind, an einem freien Bildungszugang, dann werden Sie ernste Probleme bekommen. Ermöglichen Sie es hingegen, wird der betroffene Mensch das erfahren, was wir als „hohe Lebensqualität“ beschreiben und Sie werden erfahren, was es heißt, gut gearbeitet zu haben…

Und genau dieses Prinzip gilt gleichermaßen für alle anderen Menschen auch, egal welchen Alters, egal welcher Herkunft und egal was sie an Bedürfnissen aus Ihrem Diagnosenbüchlein schütteln. Nicht nur für meinen Bildungshunger, auch für den Freiheitshunger Ihrer weglaufgefährdeten Frau Nowak, für den Bierdurst Ihres, dem Alkohol zugeneigten Herrn Wessely und Ihres, der Körperpflege gar nicht zugeneigten, schizophrenen Herrn Pospischil.

 

Falls Sie mir schreiben wollen tun Sie das. Meine Mail-Adresse lautet office@geronto.at. Wenn Sie mir nicht schreiben wollen, ist das auch okay. Aber benutzen Sie trotzdem das, was Sie zwischen Ihren Ohren tragen. Lesen Sie. Fragen Sie. Denken Sie nach. Zweifeln Sie. Denken Sie nochmals nach. Und lassen Sie sich nicht von irgendwelchen Kläffern verbellen.

 

 Mehr informationen sowie Bildungsangebote finden Sie unter:  www.geronto.at





Land Salzburg: „Bildungs-Scheck“ jetzt auch für Pflegefachkräfte und Heimhilfen

 

Die Universitätsklinik für Augenheilkunde und Optometrie ist Oberösterreichs führende Adresse für Augenheilkunde, deckt das komplette operativ-chirurgische Spektrum der Augenheilkunde ab und bietet modernste Untersuchungstechniken auf dem aktuellsten Stand der medizinischen Wissenschaften.

Das Team dieser Universitätsklinik unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. Matthias Bolz freut sich sehr, Sie zur Informationsveranstaltung „Die lange Nacht des Auges“ am Mittwoch, den 17. Oktober, einladen zu dürfen und begrüßt Ihr zahlreiches Erscheinen.

Highlight der Veranstaltung ist ein begehbares Augenmodell!

 

Das Programm im Detail

18.00 Uhr: Vorstellung der Universitätsklinik für Augenheilkunde und Optometrie

18.30 Uhr: Anatomie und Funktion des Auges

  • Vortrag und Demonstration am 3D-Auge mit Rundgang

19.00 Uhr: Das Augenlid – Schutz und Befeuchtung des Augapfels

  • Die häufigsten Lidanomalien im Erwachsenenalter und deren operative Behandlung (Entropium, Ektropium, Blepharochalasis, Ptosis)

19.30 Uhr: Die Hornhaut – das optische Fenster des Auges

  • Die häufigsten Hornhauterkrankungen im Erwachsenenalter und deren operative Behandlung
  • Keratokonus (Crosslinking, Keraringe, Transplantation)
  • Hornhautdystrophien – Fuchs’sche Endotheldystrophie (DMEK, PKP)

20.00 Uhr: Die Linse – vom Fokussieren bis zum grauen Star

  • Der graue Star und dessen operative Behandlung
  • Multifokale Linsen zur Erreichung einer Brillenunabhängigkeit
  • Wer ist für eine multifokale Linse geeignet? Wie läuft die Voruntersuchung dazu
    am Kepler Universitätsklinikum ab?

20.30 Uhr: Der Sehnerv – der grüne Star als schleichende Erkrankung des Sehnervs

  • Das Glaukom und dessen Behandlung mittels Laser und Operation

21.00 Uhr: Die Netzhaut – Verarbeitung von Licht und Weiterleitung ins Gehirn

  • Die häufigsten Netzhauterkrankungen (Gliose, Netzhautablösung) und deren operative Behandlung

21.30 Uhr: Die Makula – die Stelle des schärfsten Sehens

Die häufigsten Erkrankungen der Makula und deren Therapie (Altersbedingte Makuladegeneration und das diabetische Makulaödem)

Selbstverständlich bieten wir ausreichend Zeit zur Diskussion und Beantwortung von Fragen.

Die lange Nacht des Auges

Wann?

Mittwoch, 17. Oktober 2018
18.00 Uhr bis 22.30 Uhr

Wo?

Kepler Universitätsklinikum
Med Campus V., Mehrzwecksaal
Krankenhausstraße 26–30, 4020 Linz





Land Salzburg: „Bildungs-Scheck“ jetzt auch für Pflegefachkräfte und Heimhilfen

Vortragende und Organisatoren der WDM-Fachtagung vor dem Billroth-Haus (Fotos: ÖGVP)

 

Am 12. September 2018 fand im geschichtsträchtigen Billroth-Haus in Wien der 8. WDM-Wundtag mit dem Thema „Wundmanagement für die Praxis“ stand. Nach der Begrüßung durch den Präsidenten der ÖGVP,  DGKP WDM Norbert Fortner von mehr als 300 TeilnehmerInnen aus der Pflege und Medizin, folgte ein interessanter Einblick von DGKP WDM Univ.-Prof. Dr. Vlastimil Kozon, PhD (AKH Wien) über die Verbesserung der Lebensqualität von Wundpatienten durch die Anwendung von Wound-QoL und Wound-Act in der Praxis.

So wie bei den Fachvorträgen über:

  • „Zeitgemäßer Einsatz von Lokalantiseptika“ (DGKP WDM Norbert Fortner),
  • „Anwendung von Plasma in der Wundbehandlung“ (Dr. Jozsef Constantin Széles)
  • „Möglichkeiten der niederfrequenten Ströme in der Wundheilung“ (Dr. WDM Rupa Rahman)
  • „Richtige Anwendung der Kompressionstherapie“ (DGKP WDM Michaela Krammel)

nützte das aufmerksame Publikum die Möglichkeit, die eine oder andere Frage zu stellen. Die eingeplanten Pausen dienten der Stärkung, dem Meinungsaustausch sowie dem Besuch der von zahlreichen Unternehmen gestalteten Industrieausstellung. Auch Networking wurde intensiv betrieben und einige Visitenkarten wechselten den Besitzer.

„Narbenbildung und Narbenbehandlung“ wurde von Priv.-Doz. Dr. Chieh-Han John Tzou mittels bildgebender Dokumentation sehr lehrreich gestaltet. Auch Hr. DGKP WDM Bernhard Riedinger „Wundreinigung in der phasengerechten Wundversorgung“, informierte ausführlich über die Ultraschall-assistierte Wundreinigung. Ihren Tätigkeitsbereich „Freiberufliche Wundmanagementpraxis“ stellte DGKP WDM Gabriele Schöberl vor.

WDM-Wundtag Wien 12.9.2018 - Vortragssaal

Das Nachmittagsprogramm gestaltete sich vielfältig, die hochkarätigen und praxisnahen Vorträge:

  • „Implementierung des Wundmanagements in einem Pflegeheim“ (DGKP WDM Michaela Doppler)
  • „Komplikationen bei der Enterostoma-Versorgung“ (DGKP Karin Müller)
  • „Patientenedukation bei Therapie und Prophylaxe von Strahlenschäden“ (DGKP WDM Christine Duacsek)
  • „Entlassungsmanagement bei Patienten mit chronischen Wunden“ (DGKP WDM Raimund Schwinghammer)

rundeten den sehr heißen Spätsommertag ab.

Vor der Verabschiedung wurden die Ehrendekorationen in Silber und Bronze an langjährige UnterstützerInnen und an die neuen Mitglieder der „Österreichischen Gesellschaft für vaskuläre Pflege“ (ÖGVP) in feierlicher Atmosphäre verliehen.

In ihren Abschlussworten bedankten sich ÖGVP Präsident Norbert Fortner und WDM Präsident Univ.-Prof. Dr. Vlastimil Kozon bei den TeilnehmerInnen für ihren fachkompetenten Einsatz im Arbeitsalltag und wiesen auf den  ÖGVP-Pflegekongress am 12. – 13. September 2019 in Wien hin. Eine gelungene Veranstaltung, bei der in allen Fachvorträgen und Diskussionen die PatientInnen als Menschen im Mittelpunkt standen, fand mit anerkennendem Applaus ihren Ausklang.

 





Land Salzburg: „Bildungs-Scheck“ jetzt auch für Pflegefachkräfte und Heimhilfen

 

Promotion, Bachelor- und Masterfeier der Paracelsus Universität in Salzburg: 88 Absolvent/innen feierten ihren Studienabschluss im Hangar-7

Fotos:  PMU/wildbild

 

 

Am 05. Oktober 2018 feierten 49 Humanmedizin- und 29 Pflegewissenschafts-Absolvent/innen sowie 10 Masters of Science des Universitätslehrgangs „Health Sciences & Leadership“ der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität im außergewöhnlichen Ambiente des Hangar-7 ihren Studienabschluss. Mit  ihnen freuten sich die Würdenträger der PMU sowie zahlreiche Festgäste.

 

Univ.-Prof. Dr. Herbert Resch gratulierte den Absolventinnen und Absolventen herzlich zum erfolgreichen Studienabschluss: „Unsere Studierenden haben eine hohe sozial-ethische Einstellung und kümmern sich um bedürftige Menschen am Rande unserer Gesellschaft,  u.a. mit den Erlösen aus verschiedenen Charity-Veranstaltungen und durch Freiwilligendienste. Es ist uns ganz wichtig, ihnen neben einer exzellenten praktischen und wissenschaftlichen Ausbildung auch Verhaltensweisen im täglichen Umgang mit Patienten und ein generelles Verantwortungsbewusstsein Anderen gegenüber mitzugeben“, betonte der Rektor der jungen Universität, die heuer ihr 15. Gründungsjubiläum begeht.

Mehr als 1.550 Studierende befinden sich derzeit in den grundständigen Studiengängen Medizin, Pharmazie und Pflegewissenschaft sowie in drei Doktoratsstudiengängen und fünf Universitätslehrgängen.

 

Stellvertretend für ihre Kolleginnen und Kollegen ließen Katharina Neudorfer und Edwin Li die fünf Jahre Humanmedizinstudium revue passieren. Für die Absolventinnen und Absolventen der Pflegewissenschaft hielten Elisabeth Bürgler und Johanna Haimburger die Abschlussrede.

 

 

Die Absolventinnen und Absolventen im Bereich Pflege:

 

PMU Feier, Hangar 7 Salzburg, 20181005 Foto: wildbild, Herbert Rohrer

Bachelors of Science in Nursing (Pflegewissenschaft 2in1-Modell):

 

Christine Arthofer

Armina Covic

Viola Haider

Jennifer Helm

Jelena Mulieri

Vanessa Riegler

Daniela Ritt

Anna Übelacker

Sarah Zeilinger

 

Bachelors of Science in Nursing (Pflegewissenschaft Online):

 

Sebastian Fischer

Markus Forsthuber

Ingrid Günther

Sophie Magdalena Hager

Johanna Haimburger

Raffael Käsch

Kathrin Pann

Andrea Rietfort

Andrea Schöffmann

PMU hurra

Masters of Science in Nursing (Pflegewissenschaft):

 

Martin Binder

Elisabeth Bürgler

Andrea Eder

Doris Langegger

Stefanie Neudorfer

Bernhard Oppl

Janine Rabe

Lisa Reisinger

Manuela Sternig

Carola Walter

Andreas Winkler

 

Das LAZARUS PflegeNetzWerk-International D-A-CH schließt sich den zahlreichen Gratulationen herzlich an und wünscht insbesonders allen Pflege-Professionals einen erfolgreichen Berufseinstieg!





Land Salzburg: „Bildungs-Scheck“ jetzt auch für Pflegefachkräfte und Heimhilfen

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Land Salzburg: „Bildungs-Scheck“ jetzt auch für Pflegefachkräfte und Heimhilfen

Im Bild v.l.: Alice Reiter, MBA (Studiengangsleitung ATMD und RT) * MMag.a Bettina Schneebauer (Geschäftsführung FHG-OÖ) * Chiara Maria Pabi und David Enzenhofer (Studierende im ersten BSc-Studiengang GuKP) * Landesrätin Mag.a Christine Haberlander * Mag.a Heide Maria Jackel (Studiengangsleitung GuKP)

Foto: Land OÖ/ Schaffner

Erst seit 2013 im Vollbetrieb, baut die junge Fachhochschule ihr Studienangebot jetzt deutlich weiter aus (siehe Abb. 1): Mit zwei neuen Standorten in Ried (GuKP) und Vöcklabruck (GuKP) sowie einer Aufstockung der Studienplätze von bisher 840 auf 1.800 (ab 2020/21 mehr als 2.100). Dies gab Gesundheits-Landesrätin Christine Haberlander (Bild oben, 2.v.r.) bei einer Pressekonferenz am 01. Oktober in Linz bekannt.
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Begründet liegt dieser massive Ausbau der Ausbildungskapazitäten  in drei neuen Studienangeboten: dem Österreich-weit größten Bachelor-Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege, dem jährlichen Studienbeginn im Bachelor-Studiengang Hebamme sowie dem neuen Joint-Masterstudiengang Applied Technologies for Medical Diagnostics (ATMD). In Planung sind außerdem Spezialisierungslehrgänge für die Gesundheits- und Krankenpflege, die voraussichtlich 2019 beginnen werden.

FH-Gesundheitsberufe-OÖ Standorte-Studiengänge 10-2018
Für die Erstsemestrigen der Gesundheits- und Krankenpflege erfolgte der Studienstart Mitte September an allen fünf Standorten Linz, Ried, Steyr, Wels und Vöcklabruck. Das Studium ist auf den Säulen Lehre, Praxis und Forschung aufgebaut, der Praktikumsanteil beträgt dabei 51 %. Die bewährte Verknüpfung von Theorie und Wissenschaft, der hohe Praxistransfer und die direkte Anbindung an die Gesundheitseinrichtungen der Gesellschafter bereitet auch diese Studierenden optimal auf ihre wichtige Rolle in der größten Berufsgruppe im Gesundheitswesen vor.

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Der neue jährliche Hebammenjahrgang begann ebenfalls Mitte September. Die ATMD-Studierenden begannen ihre Studien bereits zwei Wochen früher, wobei hier die Lehrveranstaltungen berufsermöglichend sowohl an der FH Gesundheitsberufe OÖ, als auch der FH Oberösterreich stattfinden. Das Studium deckt ein neues Berufsfeld an der Schnittstelle von Technik, Naturwissenschaft und technologieorientierten Gesundheitsberufen ab und richtet sich an Absolvent/innen der Biomedizinischen Analytik, Radiologietechnologie und Medizintechnik.
Da Interdisziplinarität und Interprofessionalität v.a. in Gesundheitsberufen von wesentlicher Bedeutung sind, wurde das neue Kompetenzzentrum für Innovative Lehre und Interprofessionalität gegründet. Dieses ist verantwortlich für die Weiterentwicklung
innovativer Lehre insbesondere interprofessioneller und digitaler Lehr- und Lernangebote sowie der interprofessionellen und interdisziplinären Vernetzung. Und dass die FHG-OÖ den Prozess der Hochschulwerdung gut bewältigt hat und für das Wachstum gut gerüstet ist, bestätigt auch die Bewertung der Gutachtergruppe des letzten Audits, welches von einer ausgeprägten Qualitätskultur, einem hohen Qualitätsbewusstsein und einer gemeinsamen hochschulischen Identität spricht.

Die FH Gesundheitsberufe OÖ – Wissen.schafft.Gesundheit

Die FH Gesundheitsberufe OÖ bietet an fünf Standorten in Oberösterreich (Linz, Ried, Steyr, Wels, Vöcklabruck) Studiengänge in Gesundheitsberufen mit international anerkannten Abschlüssen an. Gemeinsame Träger sind die OÖ. Gesundheits- und Spitals-AG des Landes OÖ (gespag), die Kepler Universitätsklinikum GmbH (KUK) und die OÖ. Ordensspitäler Koordinations GmbH (OSKG). Diese enge Kooperation ermöglicht die Bündelung von Ausbildungs-Kompetenzen unter einem gemeinsamen FH-Dach.
An der FH Gesundheitsberufe OÖ arbeiten mehr als 160 Mitarbeiter/innen in Lehre, Verwaltung und Management. Darüber hinaus haben ca. 600 nebenberuflich Lehrende einen Lehrauftrag an der FHG-OÖ.

 

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