1. Juli 2024: Deutschlands Krankenhäuser stellen sich bei Pflegepersonalplanung völlig neu auf

Am 1. Juli tritt die bereits im Bundesgesetzblatt  veröffentlichte „Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV)“ in Kraft. Nach Jahren der Vorarbeiten und zähen politischen Ringens markiert sie einen bedeutenden Fortschritt für die stationäre Pflege in Deutschlands Krankenhäusern.

„Die PPBV ist ein entscheidender Schritt zur Verbesserung der Pflegebedingungen. Endlich wird in Deutschlands Krankenhäusern auf den somatischen Stationen für Erwachsene und Kinder sowie auf den Kinderintensivstationen ein System eingeführt, um den Personalbedarf zu ermitteln. Dies wird die Versorgungsqualität für die Patienten erhöhen, die Arbeitsbedingungen verbessern und die Attraktivität des Pflegeberufs steigern“, erklärte dazu Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats, und dankte allen Beteiligten aus den Verbänden, Politik von Bund und Ländern und Pflegewissenschaft für die jahrelange Zusammenarbeit.

Der Deutsche Pflegerat betont, dass die PPBV ein Etappenziel für bessere Arbeitsbedingungen ist, das nun gemeinsam umgesetzt werden muss. Die nächsten Schritte sind die Einführung eines Instrumentes zur Ermittlung des Personalbedarfs auf den Intensivstationen für Erwachsene und die pflegewissenschaftliche Weiterentwicklung aller Instrumente. „Damit wurde bereits begonnen. Sie müssen zügig umgesetzt werden“, unterstreicht Maier.

Der Verordnung gingen langjährige Forderungen, Diskussionen, Entwicklungen, Evaluationen und Anpassungen des Pflegepersonalbemessungsinstruments „PPR 2.0“ durch den Deutschen Pflegerat, der Gewerkschaft ver.di und der Deutschen Krankenhausgesellschaft voraus. Weiter sind die Ergebnisse der Erprobung in die nun veröffentlichte Verordnung eingeflossen.

> zur PPBV im Bundesgesetzblatt

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